Wichtig zu wissen
Als Förderung für den laufenden Betrieb der privaten Grazer Kinderkrippen, Kindergärten und Horte sowie die Förderung von ganztags betreuten Kindern werden durch die Stadt Graz (Abteilung für Bildung und Integration) finanzielle Mittel pro Gruppe/Kind zur Verfügung gestellt.
So funktioniert es + Formular
Füllen Sie den Allgemeinen Förderungsantrag aus.
Voraussetzungen:
- Anerkennung des Landes Steiermark als Ganztagsgruppe bzw. erweiterte Ganztagsgruppe
- Personal entsprechend dem Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetz für eine Ganztagsgruppe bzw. erweiterte Ganztagsgruppe
- Das Kind war im laufenden Betreuungsjahr mindestens 6 Monate als Ganztagskind betreut.
Fristen und Termine
- Für das Betreuungsjahr 2023/2024: 25. Juni bis 10. Juli 2024
- Die Förderabrechnung ist bis spätestens 30. März 2025 für das Betreuungsjahr
Kontakt
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7474
E-Mail: abi@stadt.graz.at
Persönlicher Parteienverkehr und KundInnenkontakt nur nach Online-Terminbuchung möglich