- Erläuterungsbericht (4 MB!)
- Planbild (1 MB!)
GZ.: A 14-038876/2021/0028 und 0033
Verordnung
Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung (GZ.: ABT13-104534/2023-27) vom 10.06.2024, wurde das 4.07 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 7. Änderung Teil A in der vom Gemeinderat am 19. Oktober 2023 und am 25. April 2024 beschlossenen Fassung genehmigt.
Aufgrund der §§ 21, 24, 42 und 67 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, idgF LGBl Nr. 84/2022 wird das 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz idF 4.06 geändert.
§ 1
Das 4.07 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 7. Änderung Teil A besteht aus dem Verordnungswortlaut, den graphischen Darstellungen (Entwicklungsplanausschnitt, Ausschnitt Deckplan 5, Ausschnitt Deckplan 6 - Zentrumszone sowie Ausschnitt aus dem Bereichstypenplan des Räumlichen Leitbildes) samt Planzeichenerklärung. Bei Widersprüchen zwischen dem Wortlaut und der graphischen Darstellung, gilt der Wortlaut der Verordnung. Ein Erläuterungsbericht ist angeschlossen.
§ 2
Gegenüber dem 4.0 STEK 2013 in der Fassung der 6. Änderung der Landeshauptstadt Graz werden folgende Änderungen des Entwicklungsplanes inkl. Deckpläne sowie im Bereichstypenplan des Räumlichen Leitbildes (4.02 STEK) vorgenommen:
1. Eggenberger Straße - Asperngasse - Laudongasse (Siemens)
a. Änderung einer Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie nördlich der Daungasse in eine Überlagerung der Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie mit einer Zentrumsfunktion im Ausmaß von ca. 13.646m² und Erweiterung dieser Überlagerung in den Bereich der Daungasse (bisher Wohnen hoher Dichte) im Ausmaß von ca. 1868m² Änderung des gesamten Bereiches im Bereichstypenplan in einer Überlagerung Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie mit dem Bereichstypen Blockrandbebauung
b. Änderung einer Fläche an der Ecke Daungasse - Asperngasse im Ausmaß von ca. 7114m² von bisher Funktion Wohnen hoher Dichte in eine Überlagerung der Funktion Wohnen hoher Dichte mit der Funktion Zentrum
c. Änderung einer Fläche südlich der Daungasse im Ausmaß von ca. 5471m² von bisher Funktion Wohnen hoher Dichte in eine Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie; Rücknahme des Bereichstypen Blockrandbebauung im ggst. Bereich
d. Änderung einer Fläche nördlich der Eggenberger Straße im Ausmaß von ca. 6093m² von bisher Zentrumsfunktion in eine Eignungszone Freizeit/Sport/Ökologie; Rücknahme des Bereichstypen Blockrandbebauung im ggst. Bereich
e. Entfall der diagonal von Nordost zu Südwest verlaufenden Grünverbindung, Ausweisung je einer Grünverbindung entlang der Daungasse und entlang der Stradiotgasse
f. Änderung einer Fläche an der Ecke Pommergasse - Daungasse von bisher Funktion Wohnen hoher Dichte in eine Überlagerung Wohnen hoher Dichte mit Örtliche Vorrangzone Verkehr (Zusatz Remise) im Ausmaß von ca. 10.088m²
g. Änderung einer Fläche an der Ecke Pommergasse - Eggenberger Straße von bisher Funktion Zentrum in eine Überlagerung Zentrum mit Örtliche Vorrangzone Verkehr (Zusatz Remise) im Ausmaß von ca. 11.300m²
h. Erweiterung der Überlagerung Wohnen hoher Dichte mit Zentrumsfunktion an der Ecke Eggenberger Straße - Alte Poststraße Richtung Osten im Ausmaß von ca. 1635m²
i. Erweiterung der Kategorie D im Deckplan 5 im Bereich westlich der Waagner Biro Straße und südlich der Laudongasse im Ausmaß von ca. 22.760 m²
2. Festlegung der Zentrumszonen im Deckplan 6 - Zentrumszonen
für das Quartier Eggenberger Straße - Alte Poststraße - Starhemberggasse - Waagner- Biro-Straße (restlicher Deckplan 6 ausgesetzt)
§ 3
ausgesetzt
§ 4
Abgesehen von den Änderungen und Ergänzungen gemäß § 2 der ggst. Verordnung bleiben der Wortlaut der Verordnung zum 4.0 STEK 2013 der Landeshauptstadt Graz in der Fassung der 6. Änderung sowie der Wortlaut der Verordnung zum Räumlichen Leitbild (4.03 STEK) inhaltlich unberührt aufrecht.
§ 5
Das 4.07 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 7. Änderung Teil A tritt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz mit 27. Juni 2024 in Kraft.
Das 4.07 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - 7. Änderung Teil A liegt im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20 VI. Stock, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.