• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Was wir tun - einfach erklärt

Kinder- und Jugendhilfe einfach erklärt
Kinder- und Jugendhilfe einfach erklärt
Meldung einfach erklärt
Meldung einfach erklärt
Gefährdungs-Abklärung einfach erklärt
Gefährdungs-Abklärung einfach erklärt

Wie arbeiten wir in der Kinder- und Jugendhilfe? Was bedeutet eine "Meldung" in der Kinder- und Jugendhilfe? Was sollen Eltern tun, wenn eine Gefährdungs-Abklärung läuft?

Was ist die Kinder- und Jugendhilfe?

Die Kinder- und Jugendhilfe in Graz kümmert sich um

  • alle Kinder,
  • alle Jugendlichen und
  • alle Familien mit Kindern unter 18 Jahren.

Sozial-Arbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen in schwierigen Situationen.

Denn alle Familien sollen gut leben können.

Was macht die Kinder- und Jugendhilfe?

Die Kinder- und Jugendhilfe hat viele verschiedene Aufgaben:

  • Den Familien und Kindern soll es gut gehen.
  • Die Familien sollen eigene Entscheidungen treffen.
  • Die Familien sollen Verantwortung für ihr Leben übernehmen.

Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gehören:

Kinderschutz

Gefahren für Kinder sind zum Beispiel:

  • körperliche Gewalt wie Ohrfeigen oder Schläge
  • seelische Gewalt wie Drohungen, Beleidigungen, Einsperren
  • sexuelle Gewalt, das sind: alle unerwünschten oder erzwungenen sexuellen Handlungen
  • Vernachlässigung, das bedeutet: Die Eltern sorgen nicht gut genug für ihre Kinder.

Das Gesetz sagt: Eltern haben die Verantwortung für ihre Kinder.

Manchmal ist es für die Kinder in einer Familie aber gefährlich. Die Kinder- und Jugendhilfe muss die Kinder vor diesen Gefahren schützen.

Beratung und Unterstützung

Die Kinder- und Jugendhilfe bietet Beratung und Unterstützung vor allem bei:

  • Obsorge, das bedeutet: Eltern haben das Recht und die Pflicht ihre Kinder zu erziehen, zu schützen und zu versorgen
  • Trennung oder Scheidung der Eltern
  • Streit in der Familie
  • Schwierigkeiten in der Schule oder in der Ausbildung
  • Fragen zur Erziehung
  • sozialen Problemen

Das Leben in der Familie kann manchmal sehr schwierig sein.

Dann hilft die Kinder- und Jugendhilfe.

Die Kinder- und Jugendhilfe bietet auch Informationen zu den Bereichen:

  • Bildung
  • Medien
  • Suchtmittel, zum Beispiel Alkohol, Tabak und ähnliches
  • Jugendschutz-Gesetz

Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Eltern

Die Kinder- und Jugendhilfe hilft bei Fragen zu diesen Themen:

  • Wie kann ich meine Kinder ohne körperliche Gewalt erziehen?
  • Die Eltern wollen sich trennen. Wie gehen die Kinder damit um?
  • Mein Kind wird in der Schule gemobbt. Was kann ich tun? Wo finde ich Hilfe?
  • Ab wann darf ich ein Kind allein zuhause lassen?
  • Mein Baby schläft nicht. Ich habe keine Geduld und keine Kraft mehr.
  • Mein Kind hält sich nicht an Vereinbarungen. Was kann ich tun?

Manchmal sind besondere Aktivitäten sinnvoll oder notwendig.

Dann organisiert die Kinder- und Jugendhilfe zum Beispiel

  • Freizeit-Veranstaltungen und Sport-Angebote für Jugendliche
  • Eltern-Beratungen für junge Eltern
  • Spiel-Straßen, Hof-Feste und ähnliches

Wie arbeitet die Kinder- und Jugendhilfe?

  • Kostenlos!

Beratungen und Unterstützungen der Kinder- und Jugendhilfe sind kostenlos.

  • Vertraulich!

Die Kinder- und Jugendhilfe gibt keine Informationen an andere Personen weiter. Näheres dazu finden Sie im Internet unter: graz.at/datenschutz.

  • Gemeinsam!

Wenn es sinnvoll ist, arbeitet die Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Einrichtungen und Beratungs-Stellen zusammen.

  • So, wie Sie es brauchen!

Jede Familie ist anders. Die Kinder- und Jugendhilfe geht auf jede Familie und jede Situation besonders ein. Nur so kann die Unterstützung gelingen.

Kontakt

Amt für Jugend und Familie
Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz
Tel.: +43 316 872-3131

Rückruf-Service

Im Augenblick niemanden erreicht? Ihre Ansprechperson ist heute nicht im Haus? Kein Problem, wir rufen am nächsten Tag zurück. Auch bei Terminanfragen bieten wir dieses Rückruf-Service an.

Im Notfall: Bereitschaftsdienst

Vor Ort:

  • Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 17 Uhr | Freitag, 7.30 bis 15 Uhr

Telefonisch:

Wir sind gerne für Sie da!

Was ist eine Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe?

Die Kinder- und Jugendhilfe kann von verschiedenen Personen eine Meldung bekommen. Das bedeutet: Jemand macht sich Sorgen um ein Kind.

Für die Kinder- und Jugendhilfe sind solche Meldungen eine wichtige Information.

Denn dann kann man den Kindern oder den Jugendlichen helfen, wenn es ihnen schlecht geht.

Wer kann eine Meldung machen?

Jede Person, die sich Sorgen um ein Kind macht.

Man kann die Meldung anonym machen. Das bedeutet: Man muss den eigenen Namen nicht sagen.

Manche Personen müssen eine Meldung machen, wenn sie sich Sorgen machen. Das sind zum Beispiel Beschäftigte in Schulen, in Kindergärten und in Krankenhäusern. Das steht so im Gesetz.

Was bedeutet die Meldung für Sie?

Die Kinder- und Jugendhilfe hat eine Meldung zu Ihrem Kind bekommen.

  • Die Kinder- und Jugendhilfe ist nicht die Polizei. Deshalb ist eine Meldung nicht eine Straf-Anzeige.
  • Ein:e Sozial-Arbeiter:in bespricht die Meldung mit Ihnen und mit Ihrem Kind.

Die Kinder- und Jugendhilfe muss die Meldung überprüfen. Dann entscheidet die Kinder- und Jugendhilfe, ob Ihre Familie Unterstützung braucht.

Für die Kinder- und Jugendhilfe ist Ihre Meinung sehr wichtig. Bitte arbeiten Sie deshalb mit der Kinder- und Jugendhilfe gut zusammen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat vor allem ein Ziel: Ihr Kind soll sich gesund entwickeln und es soll ihm gut gehen.

Alle Informationen bleiben vertraulich. Das bedeutet: Keine andere Person bekommt die Informationen. Näheres dazu finden Sie im Internet unter: graz.at/datenschutz

Wir bieten Ihnen Unterstützung an, wenn es notwendig ist. Wir besprechen mit Ihnen und Ihrem Kind, was weiter passiert.

Wie geht es weiter?

Möglichkeit 1

Es gibt keinen Grund zur Sorge um Ihr Kind. Die Sache ist erledigt.

Sie können trotzdem Unterstützung von der Kinder- und Jugendhilfe bekommen, wenn Sie das wollen.


Möglichkeit 2

Die Kinder- und Jugendhilfe empfiehlt eine freiwillige Unterstützung. Damit will die Kinder- und Jugendhilfe Ihnen und Ihrem Kind helfen.

Diese Unterstützung findet nur statt, wenn Sie das wollen. Sie können die Unterstützung jederzeit beenden.


Möglichkeit 3

Es gibt Grund zur Sorge um Ihr Kind.

Es wird weitere Gespräche geben und eine Zusammenarbeit ist notwendig.

Auf jeden Fall wird es eine Gefährdungs-Abklärung geben. Das bespricht die oder der Sozialarbeiter:in mit Ihnen.

Was ist eine Gefährdungs-Abklärung?

Gefährdungs-Abklärung bedeutet: Die Kinder- und Jugendhilfe muss herausfinden, ob für Ihr Kind eine Gefahr innerhalb der Familie besteht.

Was ist vor der Gefährdungs-Abklärung passiert?

Jemand hat der Kinder- und Jugendhilfe eine Meldung gemacht. Denn diese Person macht sich Sorgen um Ihr Kind.

Ein:e Sozial-Arbeiter:in der Kinder- und Jugendhilfe spricht dann mit Ihnen und mit Ihrem Kind.

Eine Gefährdungs-Abklärung gibt es nur dann, wenn die Kinder- und Jugendhilfe einen Grund zur Sorge feststellt.


Die Gefährdungs-Abklärung soll zeigen: Gibt es eine bestimmte Gefahr für Ihr Kind, weil Sie etwas tun oder nicht tun, was die gesunde Entwicklung Ihres Kindes gefährdet?

Für die Gefährdungs-Abklärung ist es wichtig:

  • Was ist die Meinung der Eltern?
  • Wie sehen die Kinder oder Jugendlichen die Dinge?

Das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist: Kinder sollen in ihren Familien aufwachsen, aber nur, wenn sie sich dort gesund entwickeln können und es ihnen gut geht.

Was müssen oder sollen Eltern jetzt tun?

Die wichtigste Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Deshalb bitten die Sozial-Arbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe: Arbeiten Sie gut mit uns zusammen.

  • Sagen Sie uns offen Ihre Meinung. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden. Sie bekommen von uns Beratung und Unterstützung.
  • Kommen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen.
  • Fragen Sie uns alles, was Sie wissen wollen.
  • Teilen Sie uns mit, wenn sich in Ihrer Familie etwas verändert.


Sie müssen die Gefährdungs-Abklärung möglich machen

  • Wir müssen Sie zuhause besuchen, wenn Ihr Kind bei Ihnen wohnt.
  • Wir müssen Ihr Kind persönlich sehen. Wir müssen mit Ihrem Kind sprechen, wenn es alt genug dafür ist.
  • Sie müssen uns Dokumente und Daten geben, wenn das notwendig ist.

Sprechen Sie mit der oder dem Sozial-Arbeiter:in. Es kann auch ein:e Dolmetscher:in dabei sein.


Wir arbeiten vertraulich

  • Die Kinder- und Jugendhilfe gibt keine Informationen über Sie und Ihr Kind weiter.
  • Alle Mitarbeiter:innen müssen alle Informationen geheim halten.
  • Manchmal muss die Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten. Das können Schulen, Kindergärten oder ein Krankenhaus sein.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: graz.at/datenschutz.

Wie geht es weiter?

Wir besprechen mit Ihnen, was Ihnen und Ihrem Kind helfen kann. Sie bekommen Unterstützung!

Das Ergebnis der Gefährdungs-Abklärung zeigt, ob es für Ihr Kind eine Gefahr gibt oder nicht. Das Ergebnis zeigt auch: Wie groß ist die Gefahr?

Wir besprechen gemeinsam:

  • Welche Maßnahmen sind notwendig?
  • Was können Sie dazu beitragen?

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle