GZ: A13-010477/2020/0034
Richtlinie des Gemeinderates vom 14.12.2023 betreffend Organisationsbeiträge für Skikurse und Schwimmkurse der Stadt Graz.
Gemäß § 45 Abs. 2 Z 14 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 118/2021 wurde beschlossen:
- Der Organisationsbeitrag für Skikurse beträgt pro Kind ab 2024 mit sofortiger Wirkung Euro 50,00.
- Der Organisationsbeitrag für Schwimmkurse beträgt pro Kind ab 2024 Euro 30,00.
Erläuterung:
Für die Teilnahme an Skikurse und Schwimmkurse der Stadt Graz sind Organisationsbeiträge zu entrichten.
Der Beitrag von Euro 50,00 für Skikurse berechtigt zur Teilnahme an 5 Tagen inkl. Busfahrt, Skilehrer:innen und Skikarte.
Der Beitrag von Euro 30,00 für Schwimmkurse berechtigt zur Teilnahme an 10 Einheiten zu je 1 Stunde.
Die Beiträge sind von den Eltern bei der Anmeldung im Vorhinein zu bezahlen. Die Anmeldung erfolgt jeweils über Venuzle.
Die Stadt Graz hat zur Abwicklung der Sportkurse einen gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art gegründet.