GZ: A2-142692/2024/0001
Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 02.12.2004 in der Fassung vom 17.10.2024, mit der die Einhebung eines Benützungsentgelts für Trauungssaal im Rathaus beschlossen wird.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat gem. § 45 Abs. 2 Z 14 Statut der Landeshauptstadt Graz. LGBl. Nr. 130/1967 idF. LGBl. Nr. 77/2024 beschlossen:
Das Benützungsentgelt für Trauungen im Trauungssaal im Rathaus beträgt € 25,00 pro Trauung.
Die Magistratsabteilung 2 - Bürger:innenamt wird ermächtigt, diesen Betrag einzuheben.