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Verordnung Volksbefragung Verschubbahnhof

GZ: Präs-142804/2024/0009

Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 14.11.2024, mit der eine Volksbefragung gemäß § 159 Steiermärkisches Volksrechtegesetz, LGBl. Nr. 87/1986 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, angeordnet wird.

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.10.2024, GZ: Präs-142804/2024/0005, wird gemäß § 159 Steiermärkisches Volksrechtegesetz, LGBl. Nr. 87/1986 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, die Durchführung einer Volksbefragung für einen Teil der Stadt Graz, nämlich für den 13. Stadtbezirk Gösting, angeordnet:


Artikel I

1. Gegenstand der Volksbefragung:

Soll die Stadt Graz an Bund, Land und ÖBB mit der Forderung nach einer Verlegung des Verschiebebahnhofs Gösting an einen Standort außerhalb des Grazer Stadtgebietes herantreten?"

2. Befragungsgebiet: 13. Stadtbezirk der Landeshauptstadt Graz; Gösting
3. Tag der Volksbefragung: Sonntag, der 02. Februar 2025

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