Der Entwurf für den Voranschlag der Landeshauptstadt Graz für das Jahr 2025 ist fertiggestellt.
Der Voranschlagsentwurf 2025 liegt ab heute Donnerstag, den 28. November 2024, im Rathaus zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht auf. Es steht jedem Gemeindemitglied frei, innerhalb dieser Auflagefrist gegen den Entwurf für den Voranschlag 2025 beim Magistrat Graz schriftliche Einwendungen einzubringen.
Den Voranschlagsentwurf 2025 finden Sie unter diesem Link.
Öffentliche Einsichtnahme
28. November 2024 bis 11. Dezember 2024
Mo. bis Fr.: 9 bis 15 Uhr
Rathaus, 3. Stock, Tür 324
Schriftliche Einwendungen unter finanzdirektion@stadt.graz.at