Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für die Entsiegelung von Bodenflächen zum Zweck einer ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.
Wichtig zu wissen
- Gefördert wird die Umwandlung einer versiegelten, wasserundurchlässigen Fläche von mindestens 20 m² in eine unversiegelte, wasserdurchlässige Fläche.
- Die Kosten für die Entsiegelung werden mit 50 Euro pro m² entsiegelter Fläche bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro unterstützt.
- Die entsiegelte Fläche muss aus Rasengittersteinen (Lochanteil mind. 30 Prozent), Grasfläche oder Schotterrasen bestehen.
- Eine Boden- und Grundwassergefährdung als Folge der Entsiegelung muss ausgeschlossen werden können.
- Es gelten die Förderrichtlinien.
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Weitere Nachweise zur Überprüfung der Einhaltung der Förderungsbedingungen sind auf Verlangen vorzulegen.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Rechnungsbelege.
- Rechnungen können grundsätzlich bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
- Informationen zu Bodenbelag, Aufbau und Entwässerung.
- Fotodokumentation.
Fristen und Termine
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at