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Umweltförderung Regenwassernutzung

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung von Regenwassernutzungsanlagen zum Zweck der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.

Wichtig zu wissen

  • Die Errichtungskosten von unterirdischen Regenwasserspeichern werden mit einer Zuzahlung von 250 Euro pro m³ Speichervolumen bis zu einer maximalen Höhe von 5.000 Euro unterstützt.
  • Die Speicherung des Regenwassers muss mittels Erdtank erfolgen.
  • Das nutzbare Mindestspeichervolumen muss 5 m³ betragen.
  • Es gelten die Förderrichtlinien.

Um der der Gefahr einer Trinkwasserverunreinigung vorzubeugen sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Es ist strikt darauf zu achten, dass Nutzwasser nicht in die Trinkwasserversorgung gelangen kann. Dies ist durch bauliche, gänzliche Trennung beider Systeme oder technische Maßnahmen („Freier Auslauf" gemäß ÖNorm EN1717) wirksam und dauerhaft zu verhindern.
  • Eine Verbindung mit dem häuslichen Trinkwassernetz ist verboten!
  • Es wird darauf hingewiesen, dass der Bauherr gegenüber dem Wasserversorgungsunternehmen für eine normgemäße Absicherung sowie alle Schäden haftet.
  • Die normgerechte Ausführung des Freien Auslaufs gemäß ÖN EN 1717 (Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen) muss von einem befugten Unternehmen (Installateur) durchgeführt werden und ist in einer „Fertigstellungmeldung" (Formular steht als Download auf www.holding-graz.at bereit) an die Holding Graz Wasserwirtschaft verbindlich zu bestätigen.
  • Es kann in weiterer Folge zu Kontrollen durch Holding Graz Wasserwirtschaft kommen.

So funktioniert es + Formular

  • Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
  • Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
  • Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen. 
  • Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden. 
  • Weitere Nachweise zur Überprüfung der Einhaltung der Förderungsbedingungen sind auf Verlangen vorzulegen.
  • Es ist das Antragsformular zu verwenden.

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Rechnungsbelege.
  • Rechnungen können grundsätzlich bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
  • Informationen zum Projekt.
  • Fotodokumentation.
  • Detaillierte Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen entnehmen sie bitte §12 der Förderrichtlinien

Fristen und Termine

  • Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
  • Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
  • Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

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