Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für Gemeinschaftsgärten mit dem Ziel der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes, der lokalen Lebensmittelversorgung und der Förderung von gärtnerischen Aktivitäten.
Wichtig zu wissen
- Gefördert wird die Neuanlage eines Gemeinschaftsgartens bzw. die Erstanschaffung eines mobilen Gemeinschaftsgartens bis zu 3.000 Euro der nachgewiesenen Kosten, wenn der Garten länger als 3 Jahre genutzt wird und bis zu 1.500 Euro der nachgewiesenen Kosten, wenn der Garten 1 bis 3 Jahre genutzt wird.
- Gefördert wird der laufende Betrieb ab dem 2. Gartenbetriebsjahr bis zu 1.200 Euro pro Kalenderjahr.
- Die Förderung ist ein Zuschuss zur Anschaffung von Gartenmaterial aus dem einschlägigen Fachhandel bzw. Fachmärkten bzw. Fachbetrieben, wie z.B. nicht motorisierte Gartengeräte, gentechnikfreies Saatgut, standortgeeignete Pflanzen, biologische Düngemittel, Bauteile zur Errichtung von Hochbeeten, Kompostanlagen, Beeten und Zäunen bzw. Pachtkosten und Versicherungskosten.
- Es gelten die Förderrichtlinien.
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular bis spätestens 31.Dezember für das laufende Kalenderjahr.
- Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege des laufenden Kalenderjahres.
- Nachweise über den Besitz bzw. die Pacht und die Gemeinschaftsbewirtschaftung des Grundstückes.
- Nachweis über die Erfüllung der ökologischen Kriterien.
- Nachweis über die Nutzung des Gartens.
- Weitere Details entnehmen Sie bitte §12 der Förderrichtlinien.
Fristen und Termine
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at