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Umweltförderung Fassadenbegrünungen

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für Fassadenbegrünung mit dem Ziel der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.

Wichtig zu wissen

  • Gefördert werden erstmalige Fassadenbegrünungen, mit einem Zuschuss zu den Errichtungskosten von max. 70 % bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 7.000 Euro pro Objekt.
  • Die Fassadenfläche hat mindestens 30 m² zu betragen und muss von öffentlichen (Verkehrs-) Flächen im Nahbereich aus einsehbar sein.
  • Die Begrünungsmaßnahmen sind durch qualifizierte Expertinnen und Experten zu planen und auszuführen.
  • Für fassadengebundene Systeme ist eine vollautomatische Bewässerungsanlage zwingend erforderlich.
  • Wärmedämmschichten dürfen durch die Montage von Rankhilfen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.

Nicht gefördert werden:

  • Begrünungen von Nebengebäuden im Sinne des Stmk. Baugesetzes
  • Begrünungen von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten

Es gelten die Förderrichtlinien.

So funktioniert es + Formular

  • Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
  • Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
  • Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen. 
  • Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden. 
  • Es ist das Antragsformular zu verwenden.

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Rechnungsbelege.
  • Rechnungen können grundsätzlich bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
  • Informationen zum Projekt.
  • Bestätigung eines Fachbetriebes über die ordnungsgemäße Errichtung.
  • Fotodokumentation.

Fristen und Termine

  • Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
  • Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
  • Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

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