Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für Fassadenbegrünung mit dem Ziel der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.
Wichtig zu wissen
- Gefördert werden erstmalige Fassadenbegrünungen, mit einem Zuschuss zu den Errichtungskosten von max. 70 % bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 7.000 Euro pro Objekt.
- Die Fassadenfläche hat mindestens 30 m² zu betragen und muss von öffentlichen (Verkehrs-) Flächen im Nahbereich aus einsehbar sein.
- Die Begrünungsmaßnahmen sind durch qualifizierte Expertinnen und Experten zu planen und auszuführen.
- Für fassadengebundene Systeme ist eine vollautomatische Bewässerungsanlage zwingend erforderlich.
- Wärmedämmschichten dürfen durch die Montage von Rankhilfen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Nicht gefördert werden:
- Begrünungen von Nebengebäuden im Sinne des Stmk. Baugesetzes
- Begrünungen von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten
Es gelten die Förderrichtlinien.
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Rechnungsbelege.
- Rechnungen können grundsätzlich bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
- Informationen zum Projekt.
- Bestätigung eines Fachbetriebes über die ordnungsgemäße Errichtung.
- Fotodokumentation.
Fristen und Termine
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at