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Umweltförderung Stadtbäume

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung von Stadtbaumpflanzungen mit dem Ziel der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.

Wichtig zu wissen

  • Gefördert werden Neupflanzungen mit einem Betrag in der Höhe von 50 % der förderungsfähigen Kosten bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 700 Euro (maximal 10 Bäume je Standort).
  • Förderungsfähige Kosten sind für die Baumpflanzung anfallende Sachkosten sowie Kosten des Baumtransportes, der Herstellung des Pflanzloches und der eigentlichen Baumpflanzung.
  • Die Verrechnung von Eigenleistungen (z.B. für Transport, Pflanzung, oder Vergleichbares) ist nicht möglich.

Weitere Förderungsbedingungen:

  • Die Pflanzung muss bodengebunden erfolgen (Varianten mit Trögen oder Kübeln sind nicht zulässig).
  • Grundstücksgröße, Standortverhältnisse und Anwuchspflege müssen auf die jeweilige Baumart abgestimmt sein.
  • Gefördert werden nur Baumarten, die in der Liste der geeigneten Bäume angeführt sind.
  • Der Stammumfang muss - gemessen in ein Meter Höhe von der Wurzelverzweigung - mindestens 16 Zentimeter betragen (bei Obstgehölzen mindestens 8 cm).
  • Bescheidmäßig vorgeschriebene Pflanzungen und verpflichtende Ersatzpflanzungen sind nicht förderbar.
  • Der Baum muss auf einem privaten Grundstück innerhalb des Stadtgebiets gepflanzt werden, das sich außerhalb des Grazer Grüngürtels befindet.
  • Es gelten die Förderrichtlinien.

So funktioniert es + Formular

  • Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
  • Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
  • Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen. 
  • Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden. 
  • Es ist das Antragsformular zu verwenden.

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
  • Rechnungen können grundsätzlich bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
  • Fotodokumentation.
  • Angaben zum Standort, Baumart, Stammumfang und Anwuchspflege.

Fristen und Termine

  • Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
  • Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
  • Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

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