Die Stadt Graz gewährt eine Förderung von Stadtbaumpflanzungen mit dem Ziel der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.
Wichtig zu wissen
- Gefördert werden Neupflanzungen mit einem Betrag in der Höhe von 50 % der förderungsfähigen Kosten bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 700 Euro (maximal 10 Bäume je Standort).
- Förderungsfähige Kosten sind für die Baumpflanzung anfallende Sachkosten sowie Kosten des Baumtransportes, der Herstellung des Pflanzloches und der eigentlichen Baumpflanzung.
- Die Verrechnung von Eigenleistungen (z.B. für Transport, Pflanzung, oder Vergleichbares) ist nicht möglich.
Weitere Förderungsbedingungen:
- Die Pflanzung muss bodengebunden erfolgen (Varianten mit Trögen oder Kübeln sind nicht zulässig).
- Grundstücksgröße, Standortverhältnisse und Anwuchspflege müssen auf die jeweilige Baumart abgestimmt sein.
- Gefördert werden nur Baumarten, die in der Liste der geeigneten Bäume angeführt sind.
- Der Stammumfang muss - gemessen in ein Meter Höhe von der Wurzelverzweigung - mindestens 16 Zentimeter betragen (bei Obstgehölzen mindestens 8 cm).
- Bescheidmäßig vorgeschriebene Pflanzungen und verpflichtende Ersatzpflanzungen sind nicht förderbar.
- Der Baum muss auf einem privaten Grundstück innerhalb des Stadtgebiets gepflanzt werden, das sich außerhalb des Grazer Grüngürtels befindet.
- Es gelten die Förderrichtlinien.
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
- Rechnungen können grundsätzlich bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
- Fotodokumentation.
- Angaben zum Standort, Baumart, Stammumfang und Anwuchspflege.
Fristen und Termine
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at