• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf LinkedIn teilen
  • Auf Facebook teilen

Umweltförderung PV-Gemeinschaftsanlagen

Wir bitten um Verständnis, die Formulare werden derzeit aktualisiert und stehen in wenigen Tagen zur Verfügung.

Wichtig zu wissen

Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung für die Errichtung von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen an/bei mehrgeschossigen Objekten mit Wohnnutzung für deren Energieversorgung.

Diese Förderung dient der Reduzierung von Emissionen und des Verbrauches fossiler Energieträger im Bereich der Bereitstellung von elektrischer Energie.

Richtlinie für die Förderung von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen vom 14.11.2024

Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.

So funktioniert es + Formular

Für netzgekoppelte Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen (Stromerzeugung) sind die zwei Fördermodelle mit einem maximalen Förderbetrag von bis zu 20.000 Euro möglich:

  • Bei Eigennutzung
    Haushalten, die Anteile an der Anlage haben bzw. erwerben und den produzierten Strom auch selbst verwenden (Eigennutzung gem. §2 der Förderrichtlinie) kann eine Förderung von 300 Euro pro kWp (gedeckelt mit max. 2 kWp) und Haushalt, gewährt werden.

  • Keine Eigennutzung
    Die Realisierung der Anlage erfolgt durch Dritte (Bauträger, Projektbetreiber, Energieversorger, etc.) und der produzierte Strom wird an die Haushalte weiterverkauft (keine Eigennutzung). Es gilt eine Förderhöhe von 190 Euro pro kWp (ebenfalls gedeckelt mit max. 2 kWp) und Haushalt.


Der Förderantrag kann in einem zweistufigem Verfahren mit Zusicherung abgewickelt werden.

Förderantrag online

Erste Information zu Ihrem Dachpotential: Grazer Solardachkataster

Notwendige Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente

Weiters sind auch persönliche Registrierungsdaten der Förderwerberin/des Förderwerbers anzugeben:

  • Ansuchen als Privatperson: Geburtsdatum (zur Kontrolle im ZMR)
  • Ansuchen als Unternehmen: KUR (gemäß Firmenbuchnummer FBN, Zentrales Vereinsregister)

Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.

Fristen und Termine

Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 und 4 der ggst. Förderrichtlinie).

Beim Antrag auf Förderung der Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen darf u.a. das Rechnungsdatum

  • im einstufigen Verfahren NICHT älter als 3 Monate sein.
  • im zweistufigen Verfahren NICHT älter als 12 Monate sein.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle