Gegen das Vorhaben können bis Freitag den 07. März 2025, bei der Behörde
(Bau- und Anlagenbehörde, Europaplatz 20, 8020 Graz) schriftlich Einwendungen erhoben werden.
Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Referenten unter der Tel.Nr. 0316/872-5042 oder per E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) möglich.