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Architekt:innen im Stadtplanungsamt

Architekt:innen Bebauungspläne und Gutachten

Der Großraum Graz gehört zu den am stärksten wachsenden Ballungsräumen Mitteleuropas. Allein in den letzten 10 Jahren ist die Stadt um rund 30.000 Bewohner:innen gewachsen und damit auch der Bedarf an einem attraktiven, nachhaltigen städtischen Lebensraum.

Das Stadtplanungsamt ist innerhalb der Grazer Stadtverwaltung für die Gestaltung des öffentlichen Raumes, die Stadtentwicklungs- und Flächenwidmungsplanung, die Bebauungsplanung und die städtebauliche und gestalterische Begutachtung von Projekten zuständig.

Die dynamische private Bautätigkeit in der Stadt bedarf der fachkundigen, engagierten Lenkung durch die Stadtverwaltung. Bebauungspläne sowie Gutachten zu Fragen des Städtebaus bzw. des Ortsbildes sind wesentliche Instrumente dafür.

 

Was ist zu tun?

  • Erstellung von Bebauungsplänen und Vorbereitung der entsprechenden Gemeinderats-beschlüsse.
  • Erstellung von Sachverständigengutachten im Bauverfahren (Ortsbild, Raumplanung).
  • Mitwirkung an städtebaulichen und baukünstlerischen Wettbewerbsverfahren (Vorgaben, Jurytätigkeit).
  • Durchführung von Bürger:innenbeteiligungsveranstaltungen und Teilnahme an politischen Beratungen.
  • Beratungs- und Auskunftstätigkeit im Rahmen des Parteienverkehrs.

Was erwarten wir uns von Ihnen?

  • Abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium der Architektur an einer Universität oder Masterstudium an einer Fachhochschule nach Maßgabe des Aufgabenbereiches.
  • Mindestens 4 jährige berufliche Praxis in einem Architektur- bzw. Raumplanungsbüro.
  • Kenntnisse der bau- und raumordnungsrechtlichen Grundlagen sowie der Grazer Raumplanungsinstrumente STEK, FLÄWI, Räumliches Leitbild.
  • Erfahrung mit Bürger:innenbeteiligungsprozessen von Vorteil.
  • Strukturiertes Denken, konzeptives Vermögen und kompetentes, überzeugendes Auftreten.
  • Kund:innen- und serviceorientierte Grundeinstellung mit der Fähigkeit, sich unterschiedlichen Zielgruppen gegenüber verständlich auszudrücken.
  • Fähigkeit zur Selbstreflexion und teamorientiertem Austausch.
  • Interesse an gesellschaftspolitischer und damit einhergehender eigener fachlicher Weiterentwicklung.
  • Die österreichische Staatsbürgerschaft - hoheitliche Aufgaben sind nach § 2a Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz österreichischen Staatsbürger:innen vorbehalten.

Was bieten wir Ihnen?

  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz, ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit viel Gestaltungsmöglichkeiten und Einbindung in ein engagiertes Team.
  • Familienfreundliche, weitgehend flexible Arbeitszeiten und Home-Office nach Maßgabe der Aufgaben und Projekte.
  • „Klimaticket Steiermark".
  • Fachliche und persönliche Weiterbildungsangebote, die kostenlos und in der Arbeitszeit beansprucht werden können.
  • Ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit regelmäßigen Sport- und Gesundheitsangeboten.
  • Regelmäßige, zweijährige Gehaltsvorrückungen und eine Pensionskassenregelung.
  • Eine Jubiläumszuwendung nach 25/40 Dienstjahren.
  • Die 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr plus 3 bzw. 2 weitere Urlaubstage jährlich ab dem 57. bzw. 60. Lebensjahr.
  • Auf Grund gesetzlicher Regelungen sind wir verpflichtet, in der Stellenausschreibung ein Mindestgehalt von Euro 3.640 brutto mtl. (für eine Vollzeitbeschäftigung) anzuführen. Das tatsächliche Gehalt ist Ergebnis der Anrechnung Ihrer einschlägigen beruflichen Erfahrungen (Vordienstzeiten).

Frauenförderung bei der Stadt Graz

Die Grazer Stadtverwaltung arbeitet aktiv an der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Was tun wir, wenn Frauen in einem Bereich unterrepräsentiert sind? Dann nehmen wir bei gleicher Eignung so lange bevorzugt Frauen auf, bis das Verhältnis von Männern und Frauen ausgewogen ist.

Inklusionsstrategie der Stadt Graz

Die Stadt Graz hat sich mit der Inklusionsstrategie dazu verpflichtet, bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen abzubauen und Chancengleichheit zu fördern.

Wir freuen uns daher auf Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.  Mögliche Arbeitsplätze sind barrierefrei gestaltet; bei Bedarf erfolgen zusätzliche Adaptierungsmaßnahmen.

Diese Aufgabe interessiert Sie?

Dann bewerben Sie sich bitte bis 23. März 2025. Hier geht's zur Onlinebewerbung

Sie haben noch Fragen?

Die Mitarbeiterinnen der Personalentwicklung beantworten diese gerne:

Tel. +43 316 872-2580 und 2581.

Für die Stadt Graz:

Der Stadtsenatsreferent für das Personalwesen

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