Schulstraßen
Schulstraßen© achtzigzehn I Adobe Stock: liderina

Was gilt in der Schulstraße?

Schulstraße Verkehrszeichen
Schulstraße Verkehrszeichen© StVO

Erlaubt
• Radfahren in Schrittgeschwindigkeit
• Gehen auch auf der Fahrbahn
• Zu- und Abfahrt von Anwohnerinnen und Anwohnern in Schrittgeschwindigkeit


Verboten
• alle anderen Fahrten mit Kraftfahrzeugen


Außerhalb der verordneten Zeiten gelten die allgemeinen Bestimmungen
der Straßenverkehrsordnung.

Schulstraßen sorgen für mehr Sicherheit

„Ab hier bitte zu Fuß, mit Fahrrad oder Roller!" So lautet das Motto der zukunftsweisenden Grazer Schulstraßen, in denen der motorisierte Verkehr zeitweilig Pause macht. Das Ziel: weniger Kfz-Verkehr, mehr Sicherheit für Schüler:innen. Für den erlaubten Fahrzeugverkehr gilt Schrittgeschwindigkeit.

Zwei von drei Volksschulkindern werden mit dem Pkw zur Schule gebracht, obwohl sie im Nahbereich der Schule wohnen. Dieses starke tagtägliche Verkehrsaufkommen rund um Schulen bedeutet Hektik, Stress, Stau, Lärm, Emissionen - und vor allem ein großes Sicherheitsrisiko für zu Fuß gehende Kinder.

Die neuen Grazer Schulstraßen sorgen für mehr Sicherheit im Nahbereich von Schulen. Wie? Bestimmte Straßenabschnitte rund um Grazer Schulen werden eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn - je nach Schule von 07:15 bis 07:45 Uhr bzw. von 07.30 bis 08.00 Uhr - zeitweilig für Kraftfahrzeuge gesperrt.

 

Willkommen in der Schulstraße

Die neue Schulstraße sagt Hallo zum Zufußgehen, Rad- und Rollerfahren und Baba zum motorisierten Verkehr. Schluss mit Stress und Verkehrschaos rund um Schulen - willkommen, neuer Freiraum für Zufußgehende und Radfahrende! So sorgen wir gemeinsam für mehr Sicherheit für die Kinder und eine bessere Luftqualität rund um unsere Schulen.

Mit der Schulstraße wollen wir eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn den schnellen Fließverkehr im Bereich von Schulen reduzieren. Eltern und Kinder wollen wir dazu motivieren, ihren Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller zurückzulegen.

 

In Schulstraßen gilt eine halbe Stunde vor Schulbeginn:

  • Kfz-Verkehr ist verboten.
  • Ausgenommen sind: Öffis, Schülertransporte, Einsatzfahrzeuge, Krankentransporte, Straßendienst, Müllabfuhr sowie das Zu- und Abfahren von Anrainer:innen.
  • Das gilt je nach Schule von 07.15 bis 07.45 oder von 07.30 bis 08.00 Uhr. Der jeweilige Zeitraum wird auf den Zusatztafeln beim Verkehrszeichen bekanntgegeben.
  • Achtung: Fahren nur in Schrittgeschwindigkeit
  • Radfahren und Scooter-Fahren sind erlaubt - auch hier gilt Schrittgeschwindigkeit.
  • Gehen auf der Fahrbahn ist erlaubt - bitte aufpassen.
  • Fußgänger:innen und Radfahrer:innen dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
  • Der Straßenabschnitt wird durch das fix montierte Verkehrszeichen „Schulstraße" gekennzeichnet und mit physischen Barrieren vor dem nicht erlaubten Kfz-Verkehr gesichert.

 

Seit wann gibt es die neue Schulstraße?

Schulstraßen wurden mit der 33. StVO-Novelle ins Leben gerufen - samt neuem Verkehrszeichen „Schulstraße" und einheitlichen gesetzlichen Regelungen in ganz Österreich. Seit 1. Oktober 2022 ist es also in ganz Österreich möglich, neue Wege zu gehen. Die ersten Schulstraßen haben sich in einigen Bundesländern Österreichs bereits etabliert und bewährt.

 

Bewegung tut einfach gut

Aktiv statt passiv: Wenn Kinder zur Schule gehen und nicht geführt werden, werden sie mobiler und stärken Orientierungssinn und Koordination. Das hilft ihnen ihr ganzes Leben lang.

Besser aufpassen: Wer in der Früh schon ein paar hundert Schritte geht, tut sich viel leichter, im Unterricht aufzupassen und mitzumachen.

Gesund und umweltfreundlich: Jeder Schritt zu Fuß, jeder Tritt in Fahrradpedale ist ein wertvoller Beitrag zu Gesundheit und Klimaschutz und fördert die Kreativität.

 

Schritt für Schritt mehr Sicherheit

Schulen, Lehrkräfte, Elternvereine, Anrainer:innen, die Polizei und die Stadt Graz sorgen gemeinsam für mehr Sicherheit für unsere Kinder. Darum liebe Autofahrer:innen und Lkw-, Moped- und Motorradfahrer:innen: Machen Sie mit! Mit Ihrer Hilfe machen wir die neue Schulstraße gemeinsam zu einem sicheren Ort für die Kinder in Graz.

 

Liebe Eltern, machen Sie mit!

Lassen Sie Ihr Auto stehen und Ihre Kinder ihren Schulweg selbstständig und aktiv zurücklegen.  Leben ist Lernen. Und was die Mobilität angeht, braucht es ein Umlernen. Von uns allen. Mit Ihrem Mitmachen leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit und Mobilitätskompetenz Ihrer Kinder.

In den Schulwegplänen unter www.schulwegplan.at finden Sie weitere Informationen zum Thema Schulweg, Elternhaltestellen, sichere Querungsstellen sowie Tipps und Tricks für ein sicheres Ankommen.

Die Grazer Schulen sagen ganz herzlich Danke!

 

Schulstraßen in Graz

  • VS Straßgang - Aribonenstraße: von 07:15 bis 07:45 Uhr zwischen Gradnerstraße und Bahnhofstraße
  • VS Nibelungen - Nibelungengasse: von 07:30 bis 08:00 Uhr zwischen Naglergasse und Katzianergasse
  • VS Graz Waltendorf - Schulgasse: von 07:15 bis 07:45 Uhr zwischen Rapoldgasse (ab Ruckerlberggasse) - Schulgasse (bis Waltendorfer Hauptstraße) bzw. Plüddemanngasse (Josef-Gauby-Weg)
  • VS Geidorf - Muchargasse: von 07:15 bis 07:45 Uhr zwischen Körösistraße und Laimburggasse
  • VS BIPS Krones - Kastellfeldgasse: von 07:15 bis 07:45 Uhr zwischen Schießstattgasse und Brockmanngasse
  • VS Gösting - Aspachgasse: von 07:30 bis 08:00 Uhr zwischen Anton-Kleinoscheg-Straße und Aspachgasse
Schulstraße AribonenstraßeSchulstraße AribonenstraßeSchulstraße NibelungengasseSchulstraße NibelungengasseSchulstraße NibelungengasseSchulstraße RuckerlberggasseSchulstraße Ruckerlberggasse

Wünscht eine Schule eine Schulstraße, richtet die Schulleitung ein formloses Schreiben an die Verkehrsplanung. Kommt der Wunsch von der (Bezirks-)Politik ist dieser in Form eines Bezirksratsantrages inkl. Zustimmung der Schule und Absichtserklärung zur Aufstellung der Scherengitter durch die Schule einzubringen. Vorerst sollen bis zu drei Schulstraßen pro Jahr umgesetzt werden. Die tatsächliche Anzahl wird sich nach dem neuen Ablaufschema sowie nach Maßgabe der Ressourcen ergeben. Das Ansuchen für eine Schulstraße ist bis 31.12. des jeweiligen Vorjahres schriftlich einzubringen; die Umsetzung kann dann mit Schulbeginn im Herbst des darauffolgenden Jahres erfolgen. Prüfung und Umsetzung erfolgen nach dem Prioritätsgrundsatz durch die Abteilung für Verkehrsplanung. Als Vorgabe in Graz hat sich die Abteilung für Verkehrsplanung und das Straßenamt vorerst dazu ausgesprochen, physische Sperren bei Durchfahrten durch bevollmächtigte Personen bei Schulstraßen vorzusehen. Seitens der Stadt Graz wird pro Schule für die Sperre zu Schulbeginn bis zu einer Person zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erforderliches Personal muss von der Schule gestellt werden.

 

Nach Prüfung der Kriterien erfolgt eine Information an den/die Antragsteller:in. Bei Erfüllung der Kriterien erfolgt eine detaillierte Planung der jeweiligen Schulstraße.

 

Um Aussagen zum Mobilitätsverhalten bzw. der Veränderung von Verkehrsmittel, Wegekette und Distanz treffen zu können, werden diese Daten vor/nach Umsetzung mittels eines Fragebogens abgefragt. Sämtliches zur Verfügung stehendes Infomaterial wird seitens der Stadt Graz zur Verfügung gestellt.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontakt

DIin Gabriele Herzog

Abteilung für Verkehrsplanung
Europaplatz 20 | 8020 Graz
Tel.: +43 316 872-2899
E-Mail: gabriele.herzog@stadt.graz.at

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