Abgabepflichtig sind jene Personen, die in einem gastgewerblichen, auf einem Campingplatz oder in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nehmen.
Beitragspflichtig sind alle Unternehmer:innen, die in Graz eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gemäß § 2 Umsatzsteuergesetz selbständig ausüben.