Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung
Die Dienst- und Gehaltsordnung der Stadt Graz und das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz wurden in drei Punkten geändert:
• Um Bediensteten der Stadt Graz, die eine Pflegekarenz bzw. eine Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen, den Anspruch auf Pflegekarenzgeld zu sichern, gilt nun die gleiche Regelung wie in der Privatwirtschaft. Die Pflegefreistellung ist auch für erkrankte Kinder, Wahl- oder Pflegekinder, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, möglich.
• Derzeit ist ein Disziplinarverfahren gegen Magistratsbedienstete zu unterbrechen, wenn der Verdacht einer gerichtlich oder verwaltungsbehördlich zu verfolgenden strafbaren Handlung besteht - eine Regelung, die sich in einigen Fällen als unbefriedigend erwiesen hat. Deshalb soll künftig die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
• Die Ruhe- und Versorgungsbezüge der BeamtInnen der Stadt Graz und deren Hinterbliebenen sind mit 1. Jänner 2015 um 1,7 Prozent zu erhöhen - das bedeutet einen Mehraufwand von zwei Millionen Euro.
Ein Abänderungsantrag - der zweite Punkt möge gestrichen und in einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden - wurde von ÖVP-Gemeinderat Harry Pogner eingebracht und angenommen (gegen die Stimmen der Grünen).
Ein Abänderungsantrag von Grüne-Klubobmann Gerhard Wohlfahrt zur Pensionserhöhung - einen Fixbetrag von rund 40 Euro für alle PensionistInnen statt 1,7 Prozent für alle - wurde von ÖVP, SPÖ, FPÖ abgelehnt.
Das Stück selbst wurde von allen Parteien außer den Grünen angenommen.
Dienstpostenplan
Am 1. April 2014 zählte der Magistrat 4.009 Dienstposten, per 1. Jänner 2015 werden es 3.942 (inklusive Geriatrische Gesundheitszentren und Zuweisungen von DienstnehmerInnen zu Unternehmungen der Stadt) sein. Die Änderungen bringen Mehrkosten von rund 949.000 Euro jährlich. Alle Parteien schlossen sich diesem Plan an.
www.graz.at/personalamt
Änderung der Stadtgrenze
Graz führt eine Grenzbereinigung mit der Gemeinde Seiersberg durch: In manchen Bereichen liegt die Stadt-/Gemeindegrenze in der Mitte der Gemeindestraßen bzw. liegen Straßen teilweise in Graz und teilweise in Seiersberg. Betroffen sind Triester Straße, Grenzgasse, Mühlfelderweg und Wolfgangweg. Die von Straßenamt, Stadtvermessungsamt und Abteilung für Immobilien ausgearbeiteten Informations- und Teilungspläne bzw. Einlöseverfahren erhielten die Genehmigung aller GemeinderätInnen. Auch die Änderung des 3.22 Flächenwidmungsplanes der Stadt Graz wurde
einstimmig angenommen.
www.graz.at/straßenamt
Mobilitätsvertrag „Zentrum Reininghaus Süd"
Der Gemeinderat stimmte geschlossen zu.
www.graz.at/verkehrsplanung
Bebauungspläne
Zwei Bebauungspläne standen heute auf der Tagesordnung: In der Max-Reger-Gasse in Gösting entsteht auf 15.000 Quadratmetern eine neue Siedlung. Die fünf gegen das Projekt eingebrachten Einwendungen wurden vom Stadtplanungsamt bearbeitet. Beim Bauvorhaben für das Areal Sternäckerweg/Johann-Weitzer-Weg in St. Peter mit 43 Wohneinheiten war nur eine Änderung im Bebauungsplan zu beschließen: Der Kfz-Stellplatzschlüssel war mit 1,8 Stellplätzen pro Wohneinheit festgelegt und wird nun verringert, nämlich auf einen Kfz-Platz pro mindestens 80 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche.
Alle Parteien gaben ihre Zustimmung zu den Bebauungsplänen.
4.01 STEK und 3.22 Fläwi
Am 12. Juni 2014 hat der Gemeinderat den Entwurf des „4.01 Stadtentwicklungskonzeptes STEK - 1. Änderung 2014" mit einer Änderung der funktionellen Gliederung in drei Punkten beschlossen: Holding Graz Remise Steyrergasse Nord, Sport Union Hüttenbrennergasse und Hafnerstraße. Bis 12. September lag der Entwurf im Stadtplanungsamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zehn Einwendungen und fünf Stellungnahmen gegen das 4.01 STEK wurden eingebracht und vom Amt behandelt. Es wurde getrennt abgestimmt:
Punkt 1, Remise Steyrergasse Nord: gegen die Stimmen der Grünen angenommen.
Punkt 2, Sportunion Hütenbrennergasse: einstimmig
Punkt 3, Hafnerstraße: gegen die Grünen angenommen.
Punkt 4, die Einwendungserledigung: einstimmig
Mit diesem Stück wurde auch die Änderung des 3.22 Flächenwidmungsplanes Fläwi beschlossen, ebenfalls ohne Gegenstimme. Hier ging es um eine Grünraumoffensive - 1,6 Hektar werden durch Widmungen als Parkanlage gewidmet -, Flächen für die Sporthalle und die Umwidmung von Gewerbegebieten zu Wohngebieten.
Punkt 1, 3, 8, 11: gegen die Grünen
Punkt 2, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 12, 13: einstimmig
Grün-Mandatar Karl Dreisiebner brachte einen Zusatzantrag zur Sportunion Hüttenbrennergasse ein, der von KPÖ, Grüne, Pirat, FPÖ unterstützt wurde - das bedeutete Stimmengleichheit und Ablehnung des Antrages.
Stadtrechnungshof prüft Schulausbauprogramm
Das „Schulausbauprogramm der Stadt Graz 2014 -2018" hat der Stadtrechnungshof unter die Lupe genommen - die steigenden SchülerInnenzahlen machen ja den Ausbau/Neubau von Pflichtschulen notwendig. Der Raumbedarf war für den Stadtrechnungshof ebenso nachvollziehbar wie die Prognosen über die wachsende Zahl der erstmals schulpflichtigen Kinder und die Kostenermittlung. Um die Ausbauerfordernisse direkt nachzuvollziehen und etwaige Alternativen zu beurteilen, dafür fehle dem Masterplan die notwendige Tiefe und Detaillierung, merkte der Stadtrechnungshof an. Der Gemeinderat gab einhellig die Zustimmung zum Prüfbericht, der hier zum Download steht:
„Jahreskarte Graz" um 228 Euro
Mit 171 Euro pro KundIn subventioniert die Stadt die neue „Jahreskarte Graz": Um der Bevölkerung den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr schmackhaft zu machen, gibt es ab 7. Jänner 2015 die Jahreskarte für die Zone 101 um nur 228 Euro - aber nur für Personen mit Hauptwohnsitz Graz. Der Wohnsitz kann von der Holding überprüft werden, Falschangaben werden geahndet. Die Karte ist nicht übertrag- oder retournierbar. Eine gültige Jahres- oder Halbjahreskarte bzw. Studienkarte kann man eintauschen und erhält die Kosten abzüglich der bereits „verfahrenen" Monate zurück. Von den rund 12.000 JahreskartenkundInnen könnten fast die Hälfte von diesem Angebot Gebrauch machen. Damit nicht alle diese Öffi-FahrerInnen gleich Anfang Jänner 2015 in das Mobilitäts- und Vertriebscenter der Holding Graz in der Jakominigasse strömen, werden sie angeschrieben und informiert, dass sie den Anspruch auf Förderung nicht verlieren und diese bei Ablauf der Jahreskarte aliquot als Gutschrift in Anspruch nehmen können. Dafür werden 200.000 Euro aufgewendet.
Für 2015 wird eine Verdoppelung des Verkaufs von Jahreskarten auf etwa 24.000 Stück angenommen, was eine Gesamtsubvention von rund vier Millionen Euro nötig macht. Dem Stück stimmten alle Parteien außer der FPÖ zu.
KPÖ-Gemeinderat Robert Krotzer brachte einen Zusatzantrag ein, der von der ÖVP unterstützt wurde: Die Stadt Graz soll noch vor dem Sommersemester Möglichkeiten zur Beibehaltung des Mobilitätsscheck für Studierende prüfen und gewährleisten. Er wurde gegen die Stimmen der FPÖ angenommen.
Karl Dreisiebner von den Grünen hatte ebenfalls einen Zusatzantrag parat. Für diesen Antrag stimmten nur die Grünen und der "Pirat" Philip Pacanda.
Erfordernisse für den öffentlichen Verkehr
Um Unterstützung ersuchte auch die Abteilung für Verkehrsplanung, allerdings für die Projekte 2015 bis 2017 zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Bis 2020 will Graz jährlich eine Fahrgaststeigerung von durchschnittlich 3 Prozent erreichen - dafür bedarf es aber einer Angebots- und Kapazitätserweiterung. Der „Masterplan ÖV" sieht bis 2017 eine Taktverdichtung der Linien
• 4 und 5 (alle 7,5 statt bisher alle 10 Minuten),
• 32 (alle 5 statt alle 6 Minuten in der Früh; alle 7,5 statt alle 10 Minuten tagsüber),
• 34E (morgens alle 5 statt 10 Minuten, Verlängerung der Betriebszeit um eine halbe Stunde an Werktagen und samstags um eine Stunde)
• und 67 vor sowie
• Zusatzbusse bei den Linien 32, 41, 58, 62, 63, 64 und 72,
umsetzbar ab 14. September 2015.
Die Betriebskosten für die Taktverdichtungen werden sich bis 2017 auf 3,3 Millionen Euro belaufen, für die Fahrplanstabilität auf 580.000 Euro. Vier Straßenbahnen und neun Gelenkbusse müssen angekauft werden - macht 5,1 Mio. Euro. Dazu kommen noch 1,14 Millionen für die Anmietung eines größeren Abstell-Areals in der Kärntner Straße. An zusätzlichen Einnahmen durch mehr Fahrgäste sind rund 1,3 Millionen Euro zu erwarten - das bedeutet Gesamtkosten von 8,8 Millionen Euro.
Ein Zusatzantrag von ÖVP, SPÖ und KPÖ, eingebracht von ÖVP-Gemeinderat Klaus Frölich, lautete: Der Verkehrsstadtrat soll künftig rechtzeitig in Budgetverhandlungen eintreten, damit die budgetäre Berücksichtigung für die geplanten Maßnahmen gesichert ist. Das Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.
Den Informationsbericht „Masterplan ÖV" nahm der Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis.
Bau von 20 Gemeindewohnungen
www.immobilien.graz.at
Stadt und Land fördern Einzel-Photovoltaik-Anlagen
www.umwelt.graz.at
Heizungsumstellung auf Fernwärme
Seit Ende 2010 wird die Heizung in den Wohnhäusern der Stadt Graz verstärkt auf Fernwärme umgestellt, wenn möglich in Kombination mit Solaranlagen. Bisher wurde die Heizung in rund 1.000 Wohneinheiten modernisiert, dafür wurden 5,32 Millionen Euro investiert. Für die Projektfortführung im Jahr 2015 - unter Nutzung einer Rabattaktion der Energie Graz sollen mit einem Aufwand von 1,05 Millionen Euro weitere 300 Gemeindewohnungen auf Fernwärme umgestellt werden - konnte sich der Gemeinderat geschlossen erwärmen.
Parkplatzgebühren in den GGZ
www.ggz.graz.at
Masterplan Beleuchtung
Das Straßenamt ersuchte den Gemeinderat um Unterstützung für den „Masterplan Beleuchtung". Die Grazer Straßenbeleuchtung besteht aus ca. 26.000 Lichtpunkten und 1.400 Schaltstellen, ihre Zahl wächst ständig, trotzdem gibt es noch viele unbeleuchtete Straßen. Mehr als 65 Prozent der öffentlichen Beleuchtung ist 40, 50 Jahre alt und nicht gerade energieeffizient. Um die Lichtanlagen auf gesunde, wirtschaftliche, Sicherheits- und gesetzeskonforme Beine zu stellen, hat das Straßenamt einen Masterplan ausgearbeitet: Bis 2025 müssten 13,3 Millionen Euro investiert werden!
Die gewünschte Unterstützung zu diesem Vorhaben gaben die MandatarInnen einstimmig.
www.graz.at/straßenamt