Sehr geehrter Herr Rohrer! Die Hauskundmachung dient den stimmberechtigten Personen als Überprüfung und informiert diese über die Einspruchsmöglichkeit. In der BIG (BürgerInneninformation der Stadt Graz. Ausgabe 11/2017) finden Sie detailliertere Informationen zur Volksbefragung. Ab 28. Dezember wird jeder stimmberechtigten Person die "amtliche Wahlinformation" zugestellt.
Im jüngsten Gemeinderat wurden die Weichen gestellt, damit die WetzelsdorferInnen bei einer Volksbefragung am 14. Jänner 2018 ihre Meinung zur künftigen Nutzung von Ackerflächen der Fachschule Alt Grottenhof kundtun können. Vorausgegangen war dem eine lange Diskussion über mögliche Umwidmungen des Areals, das derzeit im Besitz des Landes Steiermark ist. Konkret geht es um eine rund 5 Hektar große Fläche südlich der Grottenhofstraße und westlich der Landespolizeidirektion. 1.330 Stimmberechtigte mit Hauptwohnsitz in Wetzelsdorf sammelten Unterschriften, um diese Volksbefragung zu fordern.
Nur Wetzelsdorf stimmt ab
Mit der Abgabe der Unterschriften haben die Antragsteller auch gleich eine Frage formuliert: „Möchten Sie, dass die Ackerfläche von Alt-Grottenhof (zwischen Grottenhofstraße und Krottendorfer Straße, Grundbuchnummer: 94/2) zur Gänze als Freiland im Flächenwidmungsplan der Stadt Graz erhalten bleibt?" Das können die 12.447 Wahlberechtigten am 14. Jänner zwischen 7 und 16 Uhr in einem der 15 Wahlsprengel im Bezirk beantworten. BürgerInnen aus anderen Bezirken haben keine Möglichkeit, an der Befragung teilzunehmen.
Das Ergebnis wird gleich nach der Auszählung auch auf der Homepage der Stadt Graz veröffentlicht. Vier Wochen lang kann man danach noch Einspruch erheben, erst dann wird es im Gemeinderat diskutiert. Das Ergebnis ist für das Gremium nicht bindend. Übrigens: Für eine Flächenumwidmung wäre im Grazer Gemeinderat eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig.