4.0 Flächenwidmungsplan ist rechtswirksam
Viele Bürger und Bürgerinnen haben schon lange darauf gewartet. Nun ist es soweit! Der 4.0 Flächenwidmungsplan ist nach erfolgter aufsichtsbehördlicher Genehmigung seitens des Landes Steiermark mit dem 22. März 2018 in Rechtskraft getreten.
Gleichzeitig treten die Bestimmungen des 3.0 Flächenwidmungsplanes 2002 einschließlich der Änderungen sowie die Bausperre -Verordnung vom 16.06.2016 außer Kraft.
Sie finden alle Informationen zum 4.0 Flächenwidmungsplan unter:
4.02 Stadtentwicklungskonzept - 2. Änderung ist rechtswirksam
Gleichzeitig mit dem 4.0 Flächenwidmungsplan hat auch das Änderungsverfahren zum 4.02 Stadtentwicklungskonzept (STEK) - 2. Änderung nach der erfolgten aufsichtsbehördlichen Genehmigung seitens des Landes Steiermark mit dem 22. März 2018 Rechtswirksamkeit erlangt.
Sie finden alle Informationen zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept unter:
Die Informationen zur 2. Änderung des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes finden Sie unter: