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FAQs zur leistbaren Pflege zuhause

Das Grazer KlientInnen Tarif-Modell für die mobilen Dienste

12.01.2023

Viele pflegebedürftige Menschen sind gesundheitlich durchaus in der Lage, in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu bleiben, konnten sich aber bislang die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste nicht leisten. "Das hat sich mit dem 1. Juli 2018 geändert", freut sich Pflegestadtrat Robert Krotzer. "Grazerinnen und Grazer, die mobile Pflegedienste in Anspruch nehmen, bleiben zumindest 1.155,84 Euro für die Miete und den Lebensalltag." Möglich wird das durch das Grazer Modell, welches seit Sommer 2023 vom Land Steiermark landesweit übernommen wurde,  und die Zuzahlung zu Hauskrankenpflege, Pflegeassistenz und Heimhilfe übernimmt.
graz.at beantwortet die häufigsten Fragen.

Ich brauche Hilfe bei Medikamenteneinnahme und Haushaltsführung, habe aber noch kein Pflegegeld. Wohin kann ich mich wenden?

Am besten ist es, sich direkt an den zuständigen Trägerverein der mobilen Dienste zu wenden. Die werden zu Ihnen nachhause kommen, um den Betreuungsbedarf zu erheben. Je nach Stadtbezirk, in dem Sie wohnen, ist entweder das Rote Kreuz, die Volkshilfe, der Sozialmedizinische Pflegedienst (SMP), das Hilfswerk oder die Caritas zuständig. Eine Übersicht finden Sie hier.

 
Entstehen mir Kosten für die Betreuung?

Die Kosten sind abhängig von Pflegegeld und Einkommen. Es verbleibt Ihnen in jedem Fall aber der Betrag der Richtsatzpension von derzeit 1.155,84 Euro. Das darüberhinausgehende Einkommen muss also für die Pflege verbraucht werden.


Ich bekomme etwa 1.300 Euro Pension. Bin ich auch anspruchsberechtigt?

Ja. Wenn die Kosten für die Betreuung durch die mobilen Dienste so hoch sind, dass Ihnen weniger als 1.155,84 Euro bleiben, bekommen Sie die Zuzahlung.

 
Ich beziehe kein Pflegegeld - bleibt mir dennoch der Betrag von 1.155,84 Euro zum Leben?

Auch wenn kein Pflegegeld vorhanden ist, können Sie die mobilen Dienste in Anspruch nehmen. Ihnen bleibt auch zumindest die Höhe der Mindestpension von 1.053,64 Euro. Dennoch sollten Sie bei der zuständigen Pensionskasse einen Antrag auf Pflegegeld stellen.

 
Ich habe eine 24-Stunden-Betreuung, gilt das Modell auch für diese Form der Betreuung?

Nein. Die Ausgleichszahlungen sind Kunden und Kundinnen der mobilen Dienste - Hauskrankenpflege, Pflegeassistenz und Heimhilfe - vorbehalten.

 
Ich habe bis jetzt keine mobilen Dienste in Anspruch genommen, weil ich sie mir nicht leisten konnte, da ich nur Sozialunterstützung beziehe. Ich würde aber dringend Unterstützung im Haushalt brauchen, weil ich es alleine nicht mehr zu Hause schaffe.

Sie können jetzt Heimhilfen in Anspruch nehmen. Durch das neue Modell verbleiben Ihnen auf jeden Fall die 1.155,84 Euro.

 
Ich bin bereits in Betreuung der mobilen Dienste, aber mir bleiben nach Bezahlung der Rechnung weniger als 1.155,84 Euro zum Leben. Wo kann ich einen Antrag auf Zuzahlung stellen?

Es ist keine gesonderte Antragstellung notwendig! Die gesamte Verrechnung wird automatisch von Ihrem Betreuungsverein durchgeführt.

Peter März