• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Krätze? - Diese Maßnahmen sind nötig

11.03.2019

Hygienische Maßnahmen bei Scabies/Krätze

In Ihrem Umfeld, in der Schule oder im Kindergarten sind Fälle von Scabies (ansteckende Krätzmilbe) aufgetreten? Dann sind folgende Informationen des Gesundheitsamtes für Sie wichtig:

Die Symptome: Im Bereich von Hautfalten (zwischen den Fingern und Zehen, Achsel, Nabel etc.) finden sich wenige Millimeter lange Milbengänge mit einem Bläschen am Ende verbunden mit starkem Juckreiz, der in der Nacht zunimmt.

"Die Übertragung erfolgt durch engen Körperkontakt", weiß Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer. Deshalb ist oft die ganze Familie betroffen.

Sollten auch bei Ihrem Kind juckende Hautausschläge vorhanden sein, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Aufsuchen des Arztes und Durchführung der angeordneten Behandlung - zeitgleich bei allen Betroffenen.
    Weitere Kontaktpersonen sollten sich selbst auf scabies-typische Symptome beobachten und bei ersten Anzeichen sofort den Arzt aufsuchen.
  • Umgebungsmaßnahmen, die gleichzeitig mit der Behandlung durchgeführt werden sollen:
    • Kleider, Bettwäsche, Handtücher und andere Gegen­stände mit längerem Körper­kontakt (z.B. Hausschuhe, Stoff­tiere, etc.) sollten bei mindestens 60°C gewaschen werden.
    • Wenn eine Reinigung mit hohen Temperaturen nicht möglich ist, können die Gegen­stände und Tex­tilien in Plastik­säcke einge­packt und für 72 Stunden bei mindestens 21°C gelagert werden. Sperrige Gegenstände (Matratzen oder Sofas) können bei einer Zimmertemperatur von mind. 21°C direkt vor den Heiz­körper gestellt werden.
    • Tägliches Wechseln der Bett- und Körperwäsche.
    • Polstermöbel, Sofakissen oder textile Fuß­boden­beläge (wenn Erkrankte mit bloßer Haut darauf gelegen haben) können mit einem starken Staub­sauger abgesaugt (Filter und Beutel danach ent­sorgen) oder für mindestens 48 Stunden lang nicht benutzt werden
    • Fingernägel kurz schneiden.

"Personen, die an Scabies erkrankt sind, sollten Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergarten erst nach erfolgreicher Behandlung mit Vorlage einer ärztlichen Bestätigung wieder aufsuchen", so Krotzer. So könne die weitere Ausbreitung am besten eingedämmt werden.

Genauere Informationen finden Sie beim Robert-Koch-Institut bzw. im Steirischen Seuchenplan.

Hanno Wisiak

Zuständige Dienststelle