Sonderöffnungstermin der Impfstelle. Durch die derzeitige Häufung an Masernerkrankungen ist mit weiteren Ansteckungen von ungeimpften Kindern und Erwachsenen zu rechnen.
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie sind hoch ansteckend und können schwerwiegende Folgen haben. Einer von vier Erkrankten wird ins Krankenhaus eingeliefert, einer von 5 Masernkranken erleidet Komplikationen wie Lungenentzündung, Bronchitis, Mittelohrentzündung oder Gehirnentzündung. Erkranken Kinder unter einem Jahr an Masern, so haben sie das hohe Risiko von 1:600 einige Jahre später an einer speziellen Gehirnentzündung zu erkranken, die tödlich endet. Nach einer Erkrankung kommt es zu einer über mehrere Jahre andauernden Schwächung des Immunsystems, die das Risiko erhöht, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben.
Impfpflicht und Informationsoffensive
„Eine Impfung ist daher unbedingt notwendig," erklärt Bildungs- und Familienstadtrat Kurt Hohensinner, „wer sein Kind nicht impfen lässt, nimmt nicht nur in Kauf, dass dieses Opfer von Krankheiten wird, sondern bringt damit auch andere Kinder in Gefahr. Die Freiheit der Entscheidung hört dort auf, wo die Freiheit (Gesundheit) andere Familien gefährdet wird. Deshalb spreche ich mich ganz klar für eine Impfpflicht für hochinfektiöse Krankheiten im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen aus." Die Stadt Graz bündelt gerade alle Anstrengungen, um die Bürgerinnen und Bürger über die Gefahren einer Nicht-Impfung zu informieren. Vom Ärztlichen Dienst und der Abteilung für Bildung und Integration wurde eine Informationsoffensive eingeleitet, die entsprechenden Informationen werden in allen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ausgehängt, um noch mehr Eltern zu erreichen und zu informieren. Gerade Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Schulen sind hier ganz besonders im Blickfeld. Im Falle eines Kontakts mit einem Masernfall können daher nach dem Epidemiegesetz ungeschützte Personen bis zu 21 Tage von der Behörde vom Besuch von öffentlichen Einrichtungen ausgeschlossen werden.
Ausweitung Öffnungszeiten in der Impfstelle
„Aufgrund des großen Andrangs auf die öffentlichen Impfstellen und bei allen niedergelassenen Ärzten wird es speziell für Eltern, die berufstätig sind, nun auch einen Impfnachmittagstermin in der Impfstelle des Gesundheitsamtes in der Schmiedgasse 26 am 7. Februar 2019 von 15:00-17:00 Uhr geben," erklärt Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer, „das Wichtigste ist jetzt, unsere Kleinsten zu schützen und eine zweite Infektionswelle zu verhindern."