Grazer Studenten aufgepasst!
Studierende in Graz haben ab nun auch die Möglichkeit eine Gemeindewohnung der Stadt Graz zu beantragen. Wohnen Graz bietet mit seinen stadteigenen Wohnungen ein weiteres Angebot für junge Menschen.
Wer kann ansuchen?
Grazer Studenten und Studentinnen, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben bzw. EU-BürgerInnen, BürgerInnen des EWR oder der Schweiz sind und mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben. Die Leistbarkeit der Wohnung auf Basis des Nettohaushaltseinkommens muss gegeben sein.
Es gibt keine Wartezeit! Die Mindesthauptwohnsitzdauer in Graz und die Erreichung einer Mindestpunkteanzahl für Gemeindewohnungen ist nicht erforderlich.
Haben Sie Interesse an einer im Internet angebotenen Wohnung?
Dann kommen Sie bitte persönlich mit Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) und Inskriptionsbestätigung von einer Universität, Fachhochschule bzw. pädagogischen Hochschule in Graz werktags zwischen 7 und 13 Uhr zu uns: WOHNEN GRAZ, Schillerplatz 4, INFOPOINT im Erdgeschoss.
Sie erhalten dann einen Schlüssel zur Besichtigung der Wohnung.