Damit ein Wahlvorschlag für die Nationalratswahl am 29. September 2019 rechtsgültig eingebracht wird, ist eine entsprechende Unterstützung erforderlich.
In Graz werden Unterstützungserklärungen für den Wahlvorschlag von 9. Juli 2019 bis inkl. 2. August 2019 während der Öffnungszeiten in allen sechs Servicestellen der Stadt Graz sowie im Amtshaus, Schmiedgasse 26, 3. Stock bestätigt. Im Amtshaus steht das Referat Wahlen im genannten Zeitraum von 7 bis 15 Uhr zur Verfügung.
Auf einer Unterstützungserklärung beurkundet der/die Unterstützungswillige durch seine/ihre Unterschrift, dass er/sie einen Wahlvorschlag unterstützen will. Der/die Unterstützungswillige hat die Unterschrift in seiner/ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde zu leisten.
Der/die Unterstützungswillige muss zur Vorlage der Unterstützungserklärung persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis vor der Hauptwohnsitz-Gemeinde erscheinen. Nach der Bestätigung muss die Unterstützungserklärung selbständig an die wahlwerbende Gruppe übermittelt werden.