ZUR KONKRETEN BEKÄMPFUNG VON RASSISMUS,
FREMDENFEINDLICHKEIT UND DISKRIMINIERUNG IN UNSERER STADT
für den Zeitraum 2025 - 2027
IM RAHMEN DER MITGLIEDSCHAFT IN DER EUROPÄISCHEN KOALITION
DER STÄDTE GEGEN RASSISMUS
Die Stadt Graz ist seit 29.06.2006 Mitglied der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR). Der Nutzen dieser Mitgliedschaft in ECCAR zeigt sich in einem regen Erfahrungsaustausch mit anderen europäischen Städten über Handlungsstrategien und gute Praxisbeispiele, die das Wohl der kommunalen Gesellschaft und die Förderung einer Kultur der Menschenrechte im Sinne der Menschenrechtserklärung der Stadt Graz vom 08.02.2001 fördern.
Die Mitglieder der ECCAR sind verpflichtet, Zehn-Punkte-Aktionsprogramme (10PP) gegen Rassismus zu entwickeln, umzusetzen, anzupassen und darüber Bericht zu erstatten.
Als Mitglied im ECCAR-Lenkungsausschuss nimmt Graz eine Vorreiterrolle unter den europäischen Städten ein und hat damit auch die ehrenvolle Verpflichtung zur effektiven Realisierung von 10PPen übernommen.
Das erste 10PP wurde vom Gemeinderat am 29.06.2006 im Rahmen des Beitritts zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) beschlossen. In den Jahren 2009, 2012 und 2020 wurden drei weitere Programme vom Grazer Gemeinderat verabschiedet.
Alle bisherigen 10PPe wurden evaluiert und die Evaluationsberichte an das Sekretariat der ECCAR, die UNESCO und den Wissenschaftlichen Beirat der Städtekoalition zur Begutachtung übermittelt. Der Wissenschaftliche Beirat und UNESCO als dessen Mitglied haben zu den ersten drei Programmen eine positive Rückmeldung gegeben, die Gutachten zum vierten Programm werden erwartet.
Das vorliegende fünfte Aktionsprogramm für die Jahre 2025-2027 wurde - wie vom Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz im Menschenrechtsbericht 2023 empfohlen - gemeinsam von allen Magistratsabteilungen unter der Koordination der Präsidialabteilung, vom Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz und vom Migrant:innenbeirat der Stadt Graz erarbeitet.
Berücksichtigt wurden dabei die Schlussfolgerungen des UN-Komitees zur Beseitigung von Rassendiskriminierung an die Republik Österreich (CERD/C/AUT/CO/18-20) und die Empfehlungen des Komitees gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates (6. Staatenbericht zu Österreich, 07.04.2020). Beide Berichte zu Österreich empfehlen unter anderem Mäßigung eines ausgrenzenden politischen Diskurses, Erhebung von einschlägigen Daten zu Gleichheit, Diskriminierung und Hasskriminalität, die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitskräften und von Rassismus gefährdeten Gruppen und Personen, verstärkte Maßnahmen im Bereich der Menschenrechtsbildung und die Schließung von Rechtslücken im Gleichbehandlungsrecht.
Im Sinne der Menschenrechtserklärung der Stadt Graz sieht das 10PP für die Jahre 2025‑2027 geeignete, operationalisierbare und überprüfbare Maßnahmen vor.
Das fünfte Zehn-Punkte-Aktionsprogramm (10PP, pdf) gegen Rassismus wurde am 16.01.2025 vom Gemeinderat der Stadt Graz beschlossen.
Die Umsetzung wird gemäß Statut der ECCAR berichtet.
Aufbau eines Beobachtungs- und Solidaritäts-Netzwerkes
1.1. Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz.
Die Einhaltung der Menschenrechtserklärung der Stadt Graz 2001 wird durch den Menschenrechtsbeirat, dem auch Vertreter:innen aller Gemeinderatsclubs angehören, überprüft. Der 2007 gegründete Menschenrechtsbeirat besteht aus von dem/der Bürgermeister:in nominierten Mitgliedern aus zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, Exekutive, Justiz, der Verwaltung und der Politik. Der Menschenrechtsbeirat berät den/die Bürgermeister:in sowie die Mitglieder der Stadtregierung und den Gemeinderat im Bereich der Menschenrechte. Die Hauptaufgabe des Menschenrechtsbeirats im Rahmen des Zehnpunkteprogrammes ist der jährliche Bericht über die Situation der Menschenrechte in Graz (sh 2.2).
1.2. Politischer Diskurs ohne Rassismus.
Gemäß Artikel 4 der Internationalen Konvention zur Beseitigung aller Formen rassistischer Diskriminierung (UN CERD, BGBl 377/1972) sind insbesondere politische Parteien und ihre Vorfeldorganisationen verpflichtet, in ihren Programmen keine Ausgrenzung zu proklamieren, zu veröffentlichen oder im politischen Diskurs einzusetzen. Die Stadt Graz bemüht sich mit allen ihr zu Gebote stehenden Möglichkeiten und durch geeignete Maßnahmen (z.B. menschenrechtliche Wahlkampfbeobachtung und andere), diese Verpflichtung umzusetzen.
1.3. Wahlkampfmonitoring.
Der Menschenrechtsbeirat führt zu Gemeinderatswahlen eine Wahlkampfbeobachtung durch, um sicherzustellen, dass der Wahlkampf nicht auf Kosten von Menschen erfolgt und die menschliche Würde unter allen Umständen geachtet wird.
1.4. Bericht im Gemeinderat.
Die zuständigen politischen Referentinnen und Referenten, insbesondere die Bürgermeisterin (der Bürgermeister) berichten jährlich über die ergriffenen Maßnahmen, deren Auswirkungen und Vorhaben im Gemeinderat. Die Bürgermeisterin (der Bürgermeister) setzt jedes Jahr zum Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März einen Schwerpunkt in der Medienarbeit.
1.5. Friedensbüro und Menschenrechtspreis.
Im Zuge der Selbstverpflichtung als Friedens- und Menschenrechtsstadt wird das Friedensbüro Graz neben der Umsetzung des Nachbarschaftsservice (siehe Punkt 7.2) und der Begleitung der Entwicklung der Stadtteilarbeit (siehe Punkt 7.3) mit der Umsetzung von Bildungsangeboten zu Gewalt- und Konfliktprävention in Schulen, Siedlungen und Familien betraut. Ebenso vergibt das Friedensbüro jedes zweite Jahr den Menschenrechtspreis an Personen, die sich besonders für ein friedliches, gewalt- und diskriminierungsfreies Zusammenleben engagiert haben.
Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können.
2.1. Abbildung der Menschenrechtserklärung der Stadt Graz (GMRE 2001) in der Balanced Scorecard.
Die Ziele und Anforderungen der GMRE 2001 werden in operationalisierter Form in die Balanced Scorecard des Magistrats der Stadt Graz aufgenommen und mit Hilfe dieses Instruments intern überprüft. Zur entsprechenden Vorbereitung wird eine Beratung und Schulung aller Abteilungsleiter:innen durchgeführt und im Rahmen der Dienstprüfungskurse allen Mitarbeiter:innen eine Fortbildung zum Thema Grundrechtsrelevanz des Verwaltungshandelns angeboten.
2.2. Menschenrechtsbericht.
Der Menschenrechtsbeirat erstellt jährlich einen Bericht zur Menschenrechtssituation in Graz an die Bürgermeisterin (den Bürgermeister) und den Gemeinderat. Der Menschenrechtsbeirat macht im Rahmen des Berichts Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage in der Stadt, deren Umsetzung durch den Menschenrechtsbeirat überprüft wird.
2.3. Lebensqualitäts-Indikatoren (LQI).
Alle fünf Jahre fragt die Stadt Graz ihre Bewohner:innen, wie sie die Lebensqualität in ihrer Wohnumgebung und in der ganzen Stadt beurteilen. Dabei werden 11 Lebensqualitätsindikatoren verwendet, die sich jeweils aus mehreren Dimensionen zusammensetzen. Der Lebensqualitätsindikator „Arbeitssituation" enthält eine Frage zur Zufriedenheit und Wichtigkeit von Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Menschenrechts- und Gleichbehandlungsfragen fließen weiterhin in geeigneter Form in die Lebensqualität-Indikatoren (LQI) ein.
Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassismus und Diskriminierung wehren können.
3.1. Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark (ADS) steht als niederschwellige Erstanlauf-, Clearing-, Beratungs- und Monitoringstelle allen Personen offen, die sich diskriminiert fühlen. Die finanzielle Unterstützung sowie die konstruktive Kooperation der Stadt mit der ADS wird weitergeführt. Die Antidiskriminierungsstelle unterstützt Opfer von Diskriminierung ohne Einschränkung auf bestimmte Merkmale und ist eine wichtige Monitoringeinrichtung zur Dokumentation von Diskriminierungsfällen in der Steiermark.
Bessere Information der Bürger:innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen, rechtliche Möglichkeiten und Sanktionen für rassistisches Verhalten.
4.1. Migrant:innenbeirat.
Der Migrant:innenbeirat gibt den Grazern und Grazerinnen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von den lokalen Wahlen ausgeschlossenen sind, eine Möglichkeit, sich einzubringen und mitzugestalten. Der Migrant:innenbeirat berät die Organe der Stadt Graz durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen. Der Migrant:innenbeirat ist eine kritische Stimme für die Anliegen der zugewanderten Grazer und Grazerinnen und wird in die Konzeption und Umsetzung der Grazer Integrationspolitik aktiv eingebunden.
4.2. Bekanntmachung der Unterstützungsmöglichkeiten.
Planung einer Kampagne in öffentlichen Verkehrsmitteln, an öffentlichen Plätzen und öffentlich zugänglichen Orten zum Rechtsschutz bei Diskriminierung und Alltagsrassismus mit dem Ziel, die Bekanntheit der vorhandenen Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten zu erhöhen. Informationen über die Rechte und Pflichten der Bürger:innen in einer vielfältigen Gesellschaft, über die Anti-Rassismus-Politik der Stadtverwaltung, über Sanktionen für rassistisches Verhalten und über Kontaktadressen, an die sich Opfer oder Zeuginnen und Zeugen gegebenenfalls wenden können, werden auf www.graz.at bereitgestellt und in der BIG publiziert.
4.3. „Graz sind wir alle - Lebensbilder".
„Graz sind wir alle" - Mit dieser Botschaft möchte die Stadt Graz das Gefühl von Gemeinschaft und Zugehörigkeit stärken und vermitteln, dass Vielfalt in einer Stadt eine Bereicherung darstellt. Über das Projekt „Lebensbilder" des Integrationsreferats werden Menschen, die in Graz leben und arbeiten, porträtiert und auf diese Weise die Vielfalt von Graz in Form persönlicher Geschichten sichtbar gemacht. Eine Kampagne der Kommunikationsabteilung der Stadt Graz wird die Grazer Öffentlichkeit über das Projekt „Lebensbilder" informieren und durch unterschiedliche Aktionen die damit verbundene Botschaft „Graz sind wir alle" in die Grazer Bevölkerung tragen.
4.4. Sportvereine gegen Rassismus.
Der von der Stadt Graz geförderte Sportbereich setzt sich gegen jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung ein. Vom Sportamt geförderte Vereine aus verschiedensten Sportarten werden eingebunden, um geeignete Formen und Botschaften zu entwickeln, die Kinder und Eltern erreichen. Bekannte Sportler:innen sollen für die Schirmherrschaft gewonnen werden.
Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
5.1. Dialog Beschäftigung.
Die Arbeitsgruppe „Dialog Beschäftigung" entwickelt eine kommunale Arbeitsmarktpolitik für den Grazer Raum. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe setzen sich aus Vertreter:nnen von AMS, Arbeiterkammer, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, ÖGB, Sozialministeriumservice sowie bbs-Netzwerk Steiermark, JOANNEUM RESEARCH und dem Sozialamt der Stadt Graz zusammen. „Dialog Beschäftigung" bindet Vertreter:innen der Zielgruppen in die Arbeit ein. Das Sozialamt der Stadt Graz koordiniert die Arbeitsgruppe.
5.2. Bereitstellung von Übersetzer:innen für das Gründungserstgespräch bei der Wirtschaftskammer.
Die Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung stellt kostenlos Übersetzer:innen für das Beratungsgespräch bei der Wirtschaftskammer bereit, die den potentiellen Gründer:innen alle zu beachtenden Details zur Gründung übersetzen. Die Bereitstellung von Übersetzer:innen gewährleistet, dass alle wichtigen Punkte bei einer Gründung (gesetzliche Bestimmungen, notwendige Amtswege etc.) verstanden werden.
5.3. Grazer Lehrlings- und Ausbildungsoffensive „GRAZ BILDET AUS".
Die Grazer Lehrlings- und Ausbildungsoffensive „GRAZ BILDET AUS" wird vom Personalamt der Stadt Graz koordiniert. Mit der Lehrlingsoffensive werden Lehr- und Ausbildungsplätze geschaffen. Jungen Menschen wird eine Berufsausbildung im Haus Graz ermöglicht. Die Stadt Graz kooperiert dazu mit dem Arbeitsmarktservice Steiermark und dem bfi Steiermark.
Im Rahmen einer sogenannten Perspektivenwerkstatt (PWS) werden die Jugendlichen auf den Beginn ihrer Lehrausbildung vorbereitet. Diese Orientierungsmaßnahme richtet sich an junge Menschen, die auf dem freien Lehrstellenmarkt bis dahin keine Chance bekommen haben.
Zudem werden durch die Zusammenarbeit von Haus Graz, AMS und bfi Steiermark zahlreiche Ausbildungsplätze pro Jahr über die Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA) für junge Menschen gesichert. Die berufspraktische Ausbildung für diese Jugendlichen erfolgt im Haus Graz.
5.4. Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung.
Die Initiative „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung" des Referats Arbeit und Beschäftigung des Sozialamtes der Stadt Graz fördert persönliche Weiterbildung bzw. Umschulung mit bis zu € 3.000,- pro Person. Bezahlt werden damit Kosten von Aus- und Weiterbildungen oder Umschulungen für selbstständig oder unselbstständig erwerbstätige Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die ihren Wohnsitz mindestens sechs Monate in Graz haben und über ein niedriges Haushaltseinkommen verfügen.
5.5. Veranstaltungen zum Thema Migration und Wirtschaft.
Die Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung setzt sich für Bewusstseinsbildung und Aufklärung zu Themen des migrantischen Unternehmertums ein (migrantische Arbeitgeber:innen, migrantische Arbeitnehmer:innen, Chancen eines diversen Teams, etc.) und führt dazu geeignete Informations- und Diskussionsveranstaltungen durch. Grazer Unternehmen, die Arbeitskräfte suchen, werden angesprochen, um ihren Suchradius zu erweitern und einen besseren Ausgleich zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage zu schaffen.
5.6. Antidiskriminierungsklauseln in Förderverträgen.
Die Vergabe von städtischen Förderungen (Subventionen) ist an die Achtung der Menschenrechte geknüpft. Gefördert werden können nur Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten von Institutionen/Organisationen bzw. Personen, die sicherstellen, dass sie die Menschenwürde achten und dafür Sorge tragen, dass Menschen nicht ausgegrenzt, herabwürdigend behandelt oder benachteiligt bzw. nicht unzulässig bevorzugt werden.
Förderungswerber:innen dürfen weder antidemokratische, antisemitische, rassistische oder sexistische Handlungen setzen noch solche Inhalte verbreiten oder in veröffentlichten Dokumenten für sich oder Dritte als Ziel zu verwirklichen suchen.
5.7. Beschäftigung und Perspektive: Talente integrieren.
„Die Stadt Graz, das AMS Steiermark und die Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft setzen gemeinsam mit dem Träger ALEA und Partner das Projekt „BeP - Beschäftigung und Perspektive: Talente integrieren" um. „BeP - Beschäftigung und Perspektive: Talente integrieren" unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchtbiografie dabei, sich nachhaltig in den österreichischen Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Teilnehmer verbessern ihre Chancen, langfristig erwerbstätig zu werden und für ihre Existenz eigenständig zu sorgen."
Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten.
6.1. Inklusives E-Government.
Die E-Government-Systeme der Stadt Graz sind ein wesentliches Instrument der modernen Grazer Stadtverwaltung. Die Orientierung an menschenrechtliche Erfordernisse von E-Government-Systemen sind in den Leitlinien der Grazer Verwaltungsdigitalisierung verankert und wurden vom Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz mit positivem Ergebnis überprüft. Eine moderne Verwaltung trägt der Vielfalt der Bevölkerung Rechnung. Die E-Government-Systeme der Stadt Graz erlauben in allen ihren Anwendungen die korrekte Schreibweise aller Namen von Personen, die mit Behörden in Kontakt treten oder von diesen erfasst werden. Über das formale rechtliche Erfordernis hinaus schaffen die E-Government-Systeme der Stadt Graz Identifikation aller Menschen mit ihrer Stadt. Ungeachtet dessen wird der analoge Zugang zu Dienstleistungen der Stadt gewährleistet.
6.2. Verständliche Sprache: „Graz Verständlich".
Die Stadt Graz bemüht sich um verständliche Formulierungen im gesamten Schriftverkehr und in den E-Government-Systemen der Stadt Graz. Das Thema „verständliche Sprache" wurde von der Magistratsdirektion als wichtiges Ziel für die Stadt Graz festgelegt. Das Projekt „Graz Verständlich" wird als Gesamtstrategie in allen Abteilungen der Stadtverwaltung und in der Holding Graz umgesetzt. Alle Merkblätter, Formulare und alle öffentlichen Materialien werden auf verständliche Sprache umgestellt. Über das Projekt „Graz Verständlich" werden alle Mitarbeitenden mit Formulierungsvorschlägen und Regeln für verständliche Texte vertraut gemacht.
6.3. Mehrsprachigkeit im Parteienverkehr.
Die Stadt Graz führt in ihrem Online-Terminvereinbarungssystem eine Auswahlmöglichkeit unterschiedlicher Sprachen für eine gewünschte Dolmetschung bei einem Parteientermin ein, um nach Möglichkeit einen Dolmetschdienst an diesem Termin sicher zu stellen.
6.4. Leitfaden zur vielfaltssensiblen Kommunikation in der Stadtverwaltung.
Die Stadt Graz bietet einen Leitfaden zur diskriminierungsfreien Kommunikation, der allen Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung zur Verfügung steht. Mitarbeiter:innen mit Parteienverkehr und Kund:innenkontakt müssen über zahlreiche Kompetenzen in punkto Kommunikation verfügen. Neben Empathie, sprachlicher Fähigkeit und sozialer Kompetenz gehören auch das interkulturelle Wissen und Kompetenzen rund um diskriminierungsfreie Kommunikation dazu. Die Verwaltungsakademie bietet begleitende Seminare an.
6.5. Qualitätsbewertung von Magistratsdienstleistungen durch Parteien.
Auf dem Weg zum modernen kommunalen Dienstleistungsunternehmen führte die Holding Graz im ersten Quartal 2015 ein softwaregesteuertes Anliegen-Management mit dem Namen „KAM-Service" ein. Dieses wurde sukzessive auf alle Bereiche der Stadtverwaltung erweitert. Das KAM Service ermöglicht online bei Bedarf allen Bürger:innen das rasche und, wenn gewünscht, anonyme Rückmelden von rassistischen Erlebnissen bei Dienstleistungen und Services der Stadt Graz.
6.6. Erhebung von Rassismuserfahrungen unter Bediensteten der Stadt Graz.
Die Stadt Graz als Dienstgeberin führt eine Erhebung zur Feststellung der Belastung durch Rassismuserfahrungen ihrer Mitarbeiter:innen durch. Dies erfolgt in einer anonymisierten Umfrage unter den Bediensteten der Stadt Graz auf allen Hierarchieebenen. Erfragt werden die Erfahrungen der Mitarbeiter:innen, das Wissen um den Diskriminierungsschutz, die Erfahrung mit dem Diskriminierungsschutz, der Bedarf an Schutzinstrumenten, die persönlichen Auswirkungen von Diskriminierung und eventueller Viktimisierung, die Empfehlungen der Mitarbeiter:innen an die Stadt Graz als Dienstgeberin.
6.7. Leitfaden zur magistratsinternen Vorgangsweise bei Rassismusvorwürfen und rassistischen Mikroaggressionen.
Die Stadt Graz entwickelt ein standardisiertes Verfahren zur Vorgangsweise bei Rassismusvorwürfen hinsichtlich aller Tatbestände des Gleichbehandlungsgesetzes, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz sicherzustellen. Das Verfahren muss allen Formen und Konstellationen von unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung, Anstiftung und Assoziation, Belästigung und auch als rassistische Ausdrucksweise anerkannte Mikroaggressionen zwischen Verwaltungsangehörigen, zwischen Verwaltungsangehörigen und Publikum als Zielpersonen einerseits und zwischen Publikum und Verwaltungsangehörigen als Zielpersonen andererseits Rechnung tragen.
6.8. Diversitätsmanagement.
Die Stadt Graz hat zum Ziel, ein Diversitätsmanagement in Umsetzung der Bundes- Antirassismus-Strategie ARS (pdf als Download) als strategischen Managementinstrument einzuführen. Es sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Repräsentation von unterrepräsentierten Gruppen in Positionen aller Hierarchieebenen gefördert werden. Es wird ein diversitätssensibles, zum Beispiel Mehrsprachigkeit anerkennendes, Rekrutierungs- und Einstellungsverfahren etabliert. Diversitätsdaten werden erhoben. Diversitätssensible Kommunikation nach innen und außen wird erarbeitet und angewendet. Sämtliche Maßnahmen werden in der Aus- und Fortbildung begleitet und entsprechende Fertigkeiten geschult.
Durch das Diversitätsmanagement wird die interne Kultur der Stadtverwaltung gestärkt und ein deutliches Signal an die gesamte Stadtgesellschaft gesendet, dass Vielfalt als wertvolle Ressource anerkannt und gefördert wird und stellt einen wichtigen Baustein einer modernen Stadtverwaltung dar.
6.9. Aus- und Weiterbildung an der Verwaltungsakademie Graz.
Um die Grazer Stadtverwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen zu positionieren, bietet die Verwaltungsakademie Graz einschlägige Seminarangebote zu Kommunikation, Konfliktbewältigung, Persönlichkeit und Interkulturalität. Jede/r Mitarbeiter:in hat Anspruch auf 5 Tage Weiterbildung pro Jahr.
6.10. Schulung der Ordnungswache.
Die Grazer Ordnungswache hat die Aufgabe, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern, präventiv Störungen im öffentlichen Raum zu verhindern und Ansprechpartnerin für schutzbedürftige und hilfesuchende Personen zu sein. Um diese Aufgabe für alle Grazer:innen gleichermaßen zu erfüllen und auf Rassismen im öffentlichen Raum aufmerksam zu reagieren, nimmt das Personal der Ordnungswache an einschlägigen Schulungen teil. Die Stadt Graz stellt sicher, dass der GPS entsprechende Schulungen angeboten werden.
6.11. Schulungen für den Bereich des öffentlichen Verkehrs und der Holding.
Die Stadt Graz unterstützt gezielte Schulungen für Mitarbeiter:innen im Bereich des öffentlichen Verkehrs (fahrendes Personal, kontrollierendes Personal und Schalterpersonal). Ziel dieser Maßnahme ist es, ein inklusives und respektvolles Umfeld zu gewährleisten.
6.12. Diversitätskonzept für GPS.
Die Stadt Graz als Eigentümerin des GPS Eigenbetriebes erwirkt ein Diversitätskonzept des Unternehmens. Insbesondere gilt das für die Ordnungswache, die Parkraumüberwachung und die Fahrscheinkontrolle in den öffentlichen Verkehrsmitteln in ihren Aufgabenerfüllungen.
Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung von Wohnungen
7.1. Wohnungsinformationsstelle.
Das städtische Wohnungsamt und Wohnen Graz sorgen durch vorgegebene Richtlinien für eine diskriminierungsfreie Vergabe von Gemeindewohnungen und Wohnungen, für welche die Stadt das Zuweisungsrecht hat. Dies trifft auch auf alle Beratungen in der Schlichtungsstelle und alle kostenlosen Angebote in der Wohnungsinformationsstelle in Miet- und Eigentumsrecht sowie Energieberatung und für freiwillige Leistungen wie Kautionsfonds und Mietzinszuzahlung zu.
7.2. Nachbarschaftsservice - Wege aus dem Konflikt.
Die Stadt Graz stellt über das Friedensbüro das Nachbarschaftsservice zur Verfügung. Das Nachbarschaftsservice ist als Stelle zur kompetenten Konfliktberatung und Konfliktvermittlung bei Wohnraumkonflikten in Grazer Mehrparteienhäusern aktiv. Dabei werden Beratungsgespräche und bei Zustimmung aller Betroffenen auch Mediationen angeboten.
7.3. Stärkung der Stadtteilarbeit und Nachbarschaftsbüros.
Die Stadt Graz stärkt die Stadtteilarbeit und die Nachbarschaftsbüros, welche als zentrale Anlaufstellen für Bürger:innen dienen, um lokale Anliegen zu besprechen, niederschwellige Unterstützung bei diversen Problemen zu erhalten und gemeinschaftliche Projekte zu initiieren. Diese Stärkung geschieht einerseits durch die Erstellung und Umsetzung eines Diversitätskonzeptes für die Stadtteilarbeit. Dieses Konzept wird in einem partizipativen Prozess ausgearbeitet. Andererseits wird die Finanzierung für die Nachbarschaftsbüros und Stadtteilarbeit sichergestellt, um die Kapazitäten erweitern und ein diverses, mehrsprachiges Personal mit hochwertigen Kompetenzen einsetzen zu können.
7.4. Organisation von Spielplatzfesten.
Die Stadt Graz fördert die Organisation von Spielplatzfesten durch die Stadtteilarbeit und die Nachbarschaftsbüros. Diese Feste sollen als Plattform dienen, um die Gemeinschaft zu stärken, den interkulturellen Austausch zu fördern sowie Kinder und deren Familien in einem sicheren und inklusiven Umfeld zusammenzubringen, um Multikulturalität erfahrbar zu machen und bestehende Vorbehalte abzubauen.
Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; Förderung von Respekt im Umgang und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung.
8.1. Grazer Stärkenpass - Begabungen stärken.
Mit dem Stärkepass erfasst die Stadt Graz besondere Leistungen und Stärken von Kindern. Damit werden die eigenen Stärken für die Kinder und Jugendlichen sichtbar, Denkprozesse werden angeregt und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet.
Ziel ist die Dokumentation der Begabungspotenziale und Interessen sowie die Förderung der bestmöglichen Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. In vier Bereichen - Persönliches, Soziales, Methodisches und Fachliches - werden die individuellen Entwicklungsschritte dokumentiert.
8.2. Stadtbibliotheken: LABUKA und [kju:b].
Die Stadtbibliotheken bieten LABUKA- und [kju:b]-Workshops für Kinder und Jugendliche zu gesellschaftskritischen Themen sowie themenspezifische LABUKA-Themenpakete für Schulen, Kindergärten und Horte an. Bestehende Themenpakete werden laufend aktualisiert und neue Themenpakete zum Verleih an Schulen, Kindergärten und Horte bereitgestellt. Interkulturalität, Integration und Toleranz, die Erkennung und Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung und das Angebot gleichberechtigter Bildungschancen sind Werte im Bildungsauftrag der Stadtbibliotheken. Vor allem für junge Menschen wird dieses Angebot noch weiter ausgebaut und ergänzt.
8.3. Sprach- und Bildungsförderung.
Die Stadt Graz fördert nach Möglichkeit und Ressourcen durch Sprachförderung im Kindergarten in Deutsch sowie in der Erstsprache Chancengleichheit in der Bildung.
Das Integrationsreferat der Stadt Graz hat die Deutschkurse massiv aufgestockt und damit deren Besuch unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Teilnehmer:innen ermöglicht. Zudem baut die Bereitstellung eines Kontingents an Fahrkarten für die innerstädtischen öffentlichen Verkehrsmittel finanzielle Barrieren ab, sodass jede und jeder ungeachtet ihrer/seiner finanziellen Situation zu einem Deutschkurs fahren kann.
8.4. Deutschkurse und Sportkurse in den Sommerferien.
In den Sommerferien ermöglicht das Integrationsreferat mehrwöchige, intensive und kostenlose Deutschkurse und sportliche Aktivitäten für Kinder, um ihnen den Wiedereinstieg in die Schule zu erleichtern und ihre Bildungschancen zu erhöhen.
8.5. Integrationsbotschafter:innen.
Das Integrationsreferat stellt ein Kontingent an Workshops durch erfahrene „Integrationsbotschafter:innen" zur Verfügung, die von Grazer Schulen kostenlos gebucht werden können. Die Workshops helfen den Schüler:innen dabei, sich mit dem Thema Migration, Flucht, Identität, Diskriminierungserfahrungen respektvoll auseinanderzusetzen und Rassismus entgegenzuwirken.
Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben.
9.1. Leitbild „Graz sind wir alle".
Das Integrationsreferat der Stadt Graz erarbeitete in einem partizipativen Prozess ein Leitbild, das alle Bereiche des Lebens umfasst: Wohnen, Arbeiten, Kinder, Jugend & Bildung, Frauen & Gleichstellung, Netzwerk, Religion & Identität sowie Sprache. Das Leitbild mit dem Titel „Graz sind wir alle" wird durch ein Arbeitsprogramm ergänzt, das darauf abzielt, ein gutes Zusammenleben und diskriminierungsfreie Teilhabe zu erreichen.
9.2. Das „Fest für alle" - Graz kommt zusammen.
Das „Fest für alle" wird vom Integrationsreferat der Stadt Graz organisiert, um Begegnungs- und Dialogräume zu schaffen, die Vernetzung und den Austausch unter Grazer Initiativen und Vereinen zu fördern sowie die Freiwilligenarbeit und das ehrenamtliche Engagement in Graz auszuzeichnen. Mit einem vielfältigen Programm möchte die Stadt Graz verschiedene Bevölkerungs- Alters- und Interessengruppen ansprechen und zusammenbringen.
9.3. Writer/Artist in Exile.
Kritische Gedanken dürfen nicht in allen Ländern der Welt geäußert und veröffentlicht werden. Die Stadt Graz nimmt im Projekt „Writer /Artist in Exile" in ihrer Heimat verfolgte Künstler:innen, vornehmlich literarisch Tätige, vorübergehend auf. Diesen soll ermöglicht werden, ihr Schaffen in einer menschenrechtlich abgesicherten Position fortzusetzen. Verfolgten Künstler:innen soll auf Zeit die Möglichkeit geboten werden, ihre Arbeiten durchzuführen und zu veröffentlichen.
9.4. Mehrsprachiger Literatur und Sprachlernprogrammen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Ziel ist die Förderung der Sprach- und Lesekompetenz, insbesondere von Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache, aber auch der Wertschätzung und des Zugangs zu anderen Kulturen sowie Bewusstmachung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Graz. Dazu trägt der verstärkte Ankauf der Stadtbibliothek von zweisprachiger und mehrsprachiger Literatur (Literatur für mehrsprachige Kinder) bei, mit Fokus auf die in Graz am häufigsten gesprochenen Sprachen, sowie von Sprachlernprogrammen für zahlreiche Sprachen und Lernmaterialien für Deutsch als Fremdsprache.
Zusätzlich ermöglicht das Grazer Sprachenfest am Europäischen Tag der Sprachen viele Kinder und Jugendliche zu erreichen und durch Bastel- und Quizaktionen auf das themenrelevante Angebot der Stadtbibliothek aufmerksam zu machen.
Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements.
10.1. Ban-hate Postings: Dokumentation und Verfolgung von Hass im Internet.
BanHate wird von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark (ADS) betrieben. Es handelt sich dabei um eine App zur Meldung von Hasspostings im Internet. Die App ist kostenlos in allen gängigen App-Stores erhältlich. Mit ihr können Hasspostings oder Hassverbrechen schnell, einfach und anonym mittels Smartphone gemeldet werden. Die Bevölkerung trägt so zur Bekämpfung von medialer Diskriminierung bei und die ADS ist in der Lage, Vorfälle zu dokumentieren und zu begutachten. Strafrechtlich relevante Postings werden an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Die Stadt Graz fördert die Begutachtung durch geschultes Personal und die Rechtsverfolgung im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden.
10.2. Interreligiöser Dialog: „ComUnitySpirit".
Die Stadt Graz möchte das vielfältige kommunale Leben sozial gerecht und friedlich gestalten und misst dabei der Zusammenarbeit mit und zwischen Religionsgemeinschaften große Bedeutung bei. Für ein friedliches städtisches Zusammenleben ist es wichtig, das gegenseitige Verständnis zu vertiefen. Dabei ist mitentscheidend, dass Vertreter:innen der Religionsgemeinschaften in wechselseitigem Respekt einen beispielhaften öffentlichen Dialog führen. Ein solcher Dialog und seine konkreten Projekte (z.B. der 2024 erstmals veranstaltete und 2025 weitergeführte „Tag der Religionen") sind von kommunalem Interesse, weil sie die Zivilgesellschaft bereichern und zum sozialen Frieden in der Stadt einen wesentlichen Beitrag leisten. Um Stabilität und Kontinuität des Dialogs zu gewährleisten, sind der Interreligiöse Beirat und das Projekt „ComUnitySpirit" wesentliche Säulen zur Erhaltung des sozialen Friedens in der Stadt Graz.
10.3. next: no to extremism: Plattform zur Prävention antidemokratischer Strömungen und Extremismus.
Die Stadt Graz fördert die gemeinsam mit dem Land Steiermark initiierte und getragene Extremismuspräventionsstelle Steiermark "next - no to extremism". next ist eine Vernetzungsstelle für Institutionen in der Steiermark, die in ihrer alltäglichen Arbeit mit Extremismus in Berührung kommen können oder Präventionsarbeit mit potenziellen Zielgruppen extremistischer Ideologien leisten. Als Plattform zum Informations-, Erfahrungs- und Wissensaustausch bündelt next nationale und internationale Expertise zum Thema Extremismus und Prävention, um konkrete Handlungen und Maßnahmen zu setzen, wie Extremismus in der Steiermark vorgebeugt werden kann.
10.4. Charta für die öffentlichen Verkehrsmittel.
Die Stadt Graz und die Graz Linien erarbeiten gemeinsam mit Polizei und einschlägigen Organisationen eine „Charta für Sicherheit und gegen Hasskriminalität in öffentlichen Verkehrsmitteln". Die Charta dient der Sensibilisierung und wird in angemessener Größe in Straßenbahnen und Bussen angebracht. Fahrgäste werden angehalten, jegliche Vorfälle von Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt zu melden. Die zuständigen Behörden versichern darin, dass Meldungen über verbale und körperliche Übergriffe ernst genommen und verfolgt werden. Die Charta könnte auch auf andere Bereiche der Holding Graz mit Kund:innenkontakt wie Energie Graz, Freizeitbetriebe sowie Wasser- und Abfallwirtschaft ausgeweitet werden. Als Betreiber des KAM-Service „Schau auf Graz"-App prüft die Holding, ob entsprechende Meldungen auch darüber erfolgen können.