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Wintergastgärten und Heizgeräte

22.03.2021
Adobe Stock/fotomek
© Adobe Stock/fotomek

Möchten Sie einen Gastgarten betreiben? Dafür brauchen Sie:

  • Eine Genehmigung des Gastgartens als Teil der Betriebsanlage.
  • Ansuchen beim Referat für gewerbliche Betriebsanlagen der Bau- und Anlagenbehörde
  • Einen Gestattungsvertrag mit dem Straßenamt, wenn öffentliches Gut beansprucht wird.
  • Ansuchen beim Straßenamt: strassenamt@stadt.graz.at
  • Beachten Sie die Aufstellungsrichtlinien für Gastgärten auf öffentlichem Gut
  • Ob auch eine baurechtliche Genehmigung notwendig ist, klären Sie bitte im Servicecenter ab.

Möchten Sie einen Heizstrahler an der Fassade anbringen und das Gebäude liegt in der Altstadtschutzzone? Dafür brauchen Sie:

  • Eine Bewilligung nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz.
    Erforderliche Unterlagen:
    Ansuchen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz bei der Bau- und Anlagenbehörde Formular auf der Homepage graz.at/baubehoerde unter Baurecht
    Planliche Darstellung oder Fotomontage inkl. Lageplan und Baubeschreibung (2-fach)
    Zustimmung des Gebäudeeigentümers

Wenn Sie sich beraten lassen wollen, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Bau und Anlagen:
Per E-Mail bab@stadt.graz.at oder telefonisch +43 316 872-5975

Möchten Sie freistehende Heizgeräte aufstellen? Dafür brauchen Sie:

  • Im Falle von gasbetriebenen Heizgeräten ist zusätzlich eine gesonderte Bewilligung beim zuständigen Betriebsanlagenreferat der Bau- und Anlagenbehörde einzuholen.
  • Aufstellungen sowie Zuleitungen über öffentliches Gut benötigen zusätzlich eine Abstimmung mit dem Straßenamt.
  • Bei Nutzung elektrisch betriebener Heizgeräte sind die Herstellervorgaben einzuhalten.

Informationen und Formulare:

Informationen zum Download: Bau- und Anlagenbehörde informiert zu Wintergastgärten und Heizgeräte

Stand: 18. Dezember 2020

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