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Lebenshilfe statt Sterbehilfe

Grazer Erklärung zu assistiertem Suizid

18.08.2021

Vor 20 Jahren hat sich die Stadt Graz zur ersten europäischen Menschenrechtsstadt erklärt. Diese Menschenrechte zu wahren und umzusetzen ist seither eine zentrale Aufgabe. Die Menschenrechtsstadtbürgermeister Siegfried Nagl und sein Vorgänger Alfred Stingl setzen deshalb einen deutlichen Appell an den österreichischen Gesetzgeber, um eine Neuregelung für die „Mitwirkung am Selbstmord" zu beschließen, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. 

Die Bürgermeister der Menschenrechtsstadt Graz, Siegfried Nagl und Alfred Stingl, präsentieren die Grazer Erklärung zum assistierten Suizid.
Die Bürgermeister der Menschenrechtsstadt Graz, Siegfried Nagl und Alfred Stingl, präsentieren die Grazer Erklärung zum assistierten Suizid.© Stadt Graz/Fischer

Um ein „Auslaufenlassen" des betreffenden §78 unbedingt zu verhindern, gelte es eine möglichst restriktive Neuregelung zum assistierten Suizid zu verabschieden, die mit den Menschenrechten und der Menschenwürde vereinbar ist. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten wurde in einer Dialoggruppe eine Reihe an Punkten erarbeitet, die in der Gesetzgebung unbedingt zu beachten seien. Zum einen solle verhindert werden, dass mit der Möglichkeit zum „assistierten Suizid" Menschen dazu gedrängt werden, einen dahingehenden Wunsch zu äußern und zum anderen dürfe das Gesetz keinen Spielraum für finanzielle und geschäftliche Interessen eröffnen.

Internationale Vergleiche zeigen zudem sehr deutlich, dass mit einer rechtsfolgenfreien Zulassung des assistierten Suizids die Zahl der davon Betroffenen deutlich steigt. Eine niederländische Studie zeigt außerdem, dass 56 Prozent aller, die einen Sterbewunsch äußerten, „Einsamkeit", 42 Prozent die Sorge, "zur Last zu fallen" und 36 Prozent "Geldmangel" als Grund dafür nannten. „Gründe, denen wir als Gesellschaft entgegenwirken können", so Nagl.

Palliativ- und Hospizeinrichtungen stärken

Es gelte künftig den Bereichen Palliativ, Hospiz und psychosozialer Suizidprävention mehr Aufmerksamkeit und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Diesen gelingt es nicht nur in den meisten Fällen Schmerzen zu behandeln, sondern den Menschen auch die Angst vor Schmerzen zu nehmen. Eine breite Unterstützung für ihre Haltung sehen die Bürgermeister unter anderem auch bei der Ärztekammer, Behindertenorganisationen und Religionsgemeinschaften.

Besonders hier sei es sinnvoll „auf Menschen zu hören, die mit dem Thema täglich belastet sind". Aus der Sicht von Kranken- und Gesundheitseinrichtungen, insbesondere der bestehenden Palliativ- und Hospizstationen, dürfe der assistierte Suizid für keine dieser Einrichtungen wie auch für ÄrztInnen und Apotheken zur Verpflichtung werden.

Weder Lösung noch Erlösung

Die von einer Dialoggruppe zusammengestellte Erklärung wird im September von Bürgermeister Siegfried Nagl in den Gemeinderat eingebracht und geht als Petition an die Bundesregierung und das Parlament. In diesem Sinne appellieren Nagl und Stingl an den Gesetzgeber mit einer Reihe von Maßnahmen eine menschenwürdige Kultur des Lebens und Sterbens, aber kein Klima des Tötens zu schaffen. „Wir haben es hier mit einer Frage um Leben und Tod zu tun. Es gibt einen anderen Weg, als den jetzigen."

Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 11.12.2020 äußerten die Bürgermeister Siegfried Nagl und Alfred Stingl ihre Bedenken öffentlich: Erklärung der Grazer Menschenrechtsstadtbürgermeister.

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Ihre Kommentare (2)

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  • Tom, 29.10.2021,
    Nagl und sterbehilfe

    Der Grund weshalb ich von nagl zu neos. Ich bin durch ärztliche Behandlung extremer schmerzpatient. Moechte d 2 sehen wenn sie unerträgliche schmerzen haben voll mit Morphium sind nichts vom Leben haben und dann noch arbeitsfähig sein soll. Nein danke das ist kein Leben. Moechte d siggi sehen wenn er wie ich verfällt. Es war übrigens ein sehr katholischer Arzt
  • Anna Elisabeth SCHOLZ, 13.09.2021,
    Assisitierter Suizid

    In meiner Patientenverfügung habe ich ausdrücklich festgelegt, dass ich unter der bestmöglichsten Palliativ- und Hospizbetreuung in Würde "weggehen" kann.
    "An der Hand eines Menschen und nicht durch durch die Hand eines Menschen sterben ...!