17.11.2021
Welche Hilfen gibt es?
Ausfallsbonus
- Bei mind. 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
- Ersatzrate: 10-40 Prozent des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
- Maximaler Rahmen: 2,3 Millionen Euro (statt bisher 1,8 Millionen)
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Beantragung: ab 16. Dezember 2021
Verlustersatz
- 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
- Ersatzrate: 70 bis 90 Prozent des Verlustes
- Maximaler Rahmen: 12 Millionen Euro (statt bisher 10 Millionen)
- Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
- Beantragung Anfang 2022
Härtefallfonds
- 40 Prozent Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
- Ersatzrate: 80 Prozent zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Maximaler Betrag: 2000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro
Dazu wird es auch noch geben:
- Steuerstundungen
- Die Corona-Kurzarbeit
- Der Freistellungsanspruch für Risikogruppen
- Die Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere
- Sowie die Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen AG und AN
Weitere Infos unter https://www.wko.at/site/corona-unterstuetzungen/start.html