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Die Wirtschaftshilfen für den 4. Lockdown

Unterstützung beim Lockdown

17.11.2021

Welche Hilfen gibt es?

Ausfallsbonus

  • Bei mind. 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 10-40 Prozent des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: 2,3 Millionen Euro (statt bisher 1,8 Millionen)
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung: ab 16. Dezember 2021

Verlustersatz

  • 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 70 bis 90 Prozent des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Millionen Euro (statt bisher 10 Millionen)
  • Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
  • Beantragung Anfang 2022

Härtefallfonds

  • 40 Prozent Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
  • Ersatzrate: 80 Prozent zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: 2000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Dazu wird es auch noch geben:

  • Steuerstundungen
  • Die Corona-Kurzarbeit
  • Der Freistellungsanspruch für Risikogruppen
  • Die Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere
  • Sowie die Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen AG und AN

Weitere Infos unter https://www.wko.at/site/corona-unterstuetzungen/start.html