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Start: Beitragsberechnung 2024/2025

13.05.2024

Ihr Kind besucht eine Kinderbetreuungseinrichtung und Sie möchten den Elternbeitrag für das Betreuungsjahr 2024/2025 berechnen lassen?

Für die Berechnung des Beitrags für das Betreuungsjahr 2024/2025 bringen Sie bitte die vollständigen Einkommensunterlagen von 01.01.2023 bis 31.12.2023, die Beitragsvorschreibung und die "Checkliste" nach vorheriger Online-Terminbuchung  in eine der Grazer Servicestellen mit.

Die Beitragsberechnung findet vom 15. Mai bis zum 30. Juni statt.

Werden die gesamten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass eine Beitragsreduzierung schon mit dem Betreuungsstart im September stattfindet. 

Unterjähriger Einstieg

Sie haben erst jetzt einen Betreuungsplatz erhalten? Sie können innerhalb von vier Wochen eine Beitragsberechnung in einer Servicestelle durchführen lassen. Bitte beachten Sie dabei die oben angeführte Vorgehensweise.

Für Eltern, die NUR eine Ermäßigung des Höchstbeitrages aufgrund der Mehrkinderregelung beantragen möchten, gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen (Beitragsvorschreibung mit dem Familienbeihilfenbescheid) elektronisch hochzuladen.
Ermäßigung für Hort (Achtung, für Kindergärten und Kinderkrippen nicht möglich!)

Möchten Sie, dass Ihr Einkommen und die Mehrkinderregelung berücksichtigt wird, dann müssen Sie in eine Servicestelle kommen.

 

  1. Beitragsvorschreibung 


  2. Steuerpflichtiges Einkommen
    a. Einkommenssteuerbescheid 2023/Arbeitnehmerveranlagung 2023 (Finanzamt)
    b. Jahreslohnzettel (Arbeitgeber)
    c. Alternativ: Versicherungsdatenauszug MIT Beitragsgrundlage (Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, etc.)
    d. Alternativ: Gewinn- und Verlustrechnung durch den/die Steuerberater:in (NUR bei Selbstständigen)

  3. weitere Einkünfte und Unterlagen, z.B.
    a. Wochengeld
    b. Kinderbetreuungsgeld
    c. Arbeitslosengeld (AMS-Bezüge)
    d. Notstandshilfe
    e. Sozialhilfe und Mindestsicherung: Jahresübersicht mit tatsächlich ausbezahlten Werten (Sozialamt)
    f. Unterhaltsvereinbarungen (Gericht, Amt für Jugend und Familie)

  4. Checkliste (Kinderkrippe, Kindergarten)
    Checkliste (Hort)

    Für die Schulische Tagesbetreuung ist keine Checkliste notwendig.

  5. Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-und Nicht-EWR-BürgerInnen), Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit erstmaliger Meldung des Hauptwohnsitzes in Graz nach dem 1. Jänner 2016 bringen bitte die unterzeichnete Integrationserklärung mit.

Weitere Infos, sowie die Aufstellung der Kosten finden Sie unter folgenden Links:

Bei jenen privaten Einrichtungen, die nicht im städtischen Tarifsystem sind, fragen Sie bitte die jeweiligen Leitung nach den genauen Kosten.

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