Der Sozialfonds „Graz hilft" wurde 2020 als freiwillige Leistung eingeführt, um Grazerinnen und Grazer in Notlagen zu unterstützen. Um den Sozialfonds treffsicherer und unbürokratischer machen zu können, wurden auf Initiative von Bürgermeisterin Elke Kahr die Richtlinien angepasst, um auf Notlagen schnell und gezielt reagieren zu können.
2021 standen 150.000 Euro zur Verfügung. 2022 kommen zu den 150.000 Euro jene Mittel in der Höhe von über 127.000 Euro hinzu, die durch die von der Koalition beschlossenen Kürzung der Klubförderung für die Rathausparteien frei geworden sind. In Summe stehen also 277.000 Euro zur Verfügung.
Im Vorjahr wurden 196 Anträge gestellt, von denen 98 positiv beschieden wurden. Insgesamt wurden 63.650 Euro ausbezahlt, die durchschnittliche Unterstützung betrug demnach 649 Euro.
Die wesentlichen Neuerungen
Derzeit sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Graz seit zumindest 12 Monaten haben, anspruchsberechtigt. In Zukunft entfällt diese Wartezeit, Personen können ab ihrer Hauptwohnsitznahme in Graz einen Antrag stellen.
Ausländische/staatenlose Personen sind anspruchsberechtigt, wenn sie sich seit mindestens fünf Jahren im Bundesgebiet aufhalten. Diese Voraussetzung (ausgenommen abweichendes EU-Recht oder Völkerrecht) entfällt, künftig ist die Berechtigung zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt ausreichend (entspricht auch der Regelung bei der SozialCard der Stadt Graz).
Ausgeschlossen von der Unterstützung sind:
- Asylwerber:innen und andere Personen, denen nach betreuungsrechtlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Grundversorgung zusteht, ausgenommen Subsidiär Schutzberechtigte
- Ausländische/staatenlose Personen, die nicht zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind
- Innerhalb der letzten 12 Monate wurde bereits eine Zuwendung aus dem Sozialfonds „Graz hilft" bezogen (früher: fünf Jahre)
Entscheidungen über Unterstützungen bis zu 1500 Euro werden ausschließlich von den zuständigen Sozialarbeiter:innen des Sozialamts getroffen. Ein Beschluss durch eine vorberatende Kommission ist nicht mehr nötig. Dadurch entfällt der langwierige Entscheidungsprozess und es kann wesentlich schneller geholfen werden. Bei Leistungen über 1500 Euro fällt die Entscheidung im Stadtsenat.
Bürgermeisterin Elke Kahr betonte: „Die Volkshilfe, die Caritas und viele anderen NGOs warnen schon lange davor, bei Unterstützungen Leute auszuklammern, weil sie ein Einkommen haben. Die massive Teuerung spüren längst auch Menschen, die über Arbeitseinkommen verfügen. Davor darf die Politik die Augen nicht verschließen. Jeder kann in eine Notlage geraten. Dann ist schnelle, unbürokratische Hilfe wichtig. Mit den neuen Richtlinien stellt die Stadt Graz im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Leistungen um, damit alle Hilfe bekommen können, die sie brauchen."