Stadtentwicklungskonzept und Räumliches Leitbild – Änderung 2023
Die Klimakrise stellt die Städte und somit die Stadtentwicklung vor große Herausforderungen. Hier wirksam gegenzusteuern, um letztendlich die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, ist für Graz das dringliche Gebot der Stunde.
Mit der vorliegenden Überarbeitung des STEK & RBL (Stadtentwicklungskonzept und Räumliches Leitbild) verankert die Stadt Graz den Klimaschutz verbindlich in ihren Bauvorschriften.
Vizebürgermeisterin Judith Schwentner erklärt: „Die Klimakrise erfordert von uns ein Umdenken. Die Stadt der Zukunft muss menschengerecht, sozial und klimafreundlich sein. Mehr Lebensqualität und mehr Platz und Grün vor allem für Kinder und ältere Menschen sind die Leitlinien meiner Planung für Graz. Das Stadtentwicklungskonzept (STEK) ist unser zentrales Steuerungsinstrument und die nun verankerten Neuerungen sind ein erster, immens wichtiger Schritt in diese Richtung. Drei Themen liegen mir besonders am Herzen: Wir legen einen verbindlichen Grünflächenfaktor fest. Wir nehmen erstmals das Thema Wohnen im STEK auf und schreiben Flächen für den kommunalen Wohnbau vor. Wir beziehen die in Graz lebenden Menschen aktiv in die Gestaltung ihrer Stadt ein. Mein großer Dank gilt den Fachabteilungen und den politischen Verantwortungsträger:innen aller Fraktionen, die sich daran beteiligt haben. Ich hoffe sehr, dass wir dieses für die Lebensqualität in unserer Stadt so zukunftsweisende Projekt im Gemeinderat gemeinsam beschließen werden."
Eva-Maria Benedikt, Leiterin des Referats für Stadtentwicklung und Flächenwidmung führt aus: „Das Stadtentwicklungskonzept ist das wichtigste hoheitliche Instrument der örtlichen Raumplanung. Hier wird der Grundstein für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung gelegt. Zersiedelung kann vermieden, Bodenverbrauch reduziert und eine kompakte Stadtstruktur erhalten und weiterentwickelt werden. Damit legt das Stadtentwicklungskonzept den Grundstein für jedes klimafreundliche Handeln, ermöglicht eine „Stadt der kurzen Wege" und die Attraktivierung sowie den Umstieg auf aktive Mobilität. Im Grazer Stadtgebiet bedeutet dies konkret: einerseits die konsequente Vermeidung von Baulanderweiterungen in den umlaufenden Hügeln und somit den Erhalt der grünen Lunge der Stadt, und andererseits die Weiterentwicklung der Stadtstruktur im Bereich von infrastrukturell gut versorgten Gebieten mit Grün- und Freiflächen sowie der Fuß- und Radwegeinfrastruktur."
Was ist neu im STEK und Räumlichen Leitbild?
1) Klimaschutz und Klimawandel werden verstärkt verankert, Naturräume werden geschützt und bei allen Planungen sind stadtklimatologische Ziele zu berücksichtigen:
- Entsiegelung und Begrünung werden forciert
- Frischluftschneisen werden festgeschrieben
- Durch Naturgefahren gefährdete Bereiche werden durch Auflagen geschützt oder gar nicht mehr als Bauland ausgewiesen;
- Verpflichtende Gründächer ab 60 m² Dachfläche
- Förderung von Photovoltaik, idealerweise in Kombination mit Gründächern
- Sehr helle oder dunkle Fassadenfarben verboten
- Große Glas- und Metallflächen werden eingeschränkt
- Die rechtliche Möglichkeit der Rückwidmung von Bauland wird geprüft
- Die Daten, die das KIS (Klimainformationssystem) laufend zu Temperatur, Niederschlägen etc. liefert, werden in die Planung integriert
2) Die neue Mobilitätsstrategie wird verankert
- Die aktive und gesundheitsfördernde Mobilität, d.h. das Zufußgehen und das Radfahren, wird priorisiert und der Öffentlichen Verkehr ausgebaut
3) Die Ergebnisse der Wohnbaustudie werden berücksichtigt, das Thema Wohnen findet erstmals Eingang ins STEK
- Leistbarer, bedarfsgerechter Wohnraum soll geschaffen, soziale Vermischung forciert werden
- Mindestanteil an leistbarem Wohnbau wird festgelegt, Vorbehaltsflächen für gemeinnützigen Wohnbau werden geschaffen
- Mindestwohngrößen werden vorgegeben
- Mindestanteil an Gemeinschaftsflächen und Grünraum wird festgelegt
- Partizipation wird erstmals verankert
- Die bespielbare Stadt, d.h. die Gestaltung des öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern, wird festgeschrieben
4) Der Grünflächenfaktor wird im Räumlichen Leitbild festgeschrieben
- Der Grünflächenfaktor gibt einen bestimmten Anteil an Grünfläche für jedes Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet vor
- Bonussystem als Anreiz zur Baumerhaltung, Pflanzung von zusätzlichen Bäumen und Fassadenbegrünung
5) Die Baukultur wird im Räumlichen Leitbild gestärkt
- Der Terrassenhaustyp wird eingeschränkt, Volumina begrenzt
- Sogenannte Laubengänge werden straßenseitig eingeschränkt
- Gebäudeintegriertes Parken wird genauer definiert
- In Blockrandbebauung und Ortszentren muss zukünftig kleinteiliger gebaut werden
- Für den Grüngürtel und Villen- und Einfamilienhausgebiete werden Maximalvolumina festgelegt