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Transparenzdatenbank

Stadt Graz meldet Förderungen

23.06.2023
In der Stadt Graz will man auch ein Stück vom Kuchen bekommen: Bürgermeisterin Elke Kahr (Mi.) und Datenschutzbeauftragter Walther Nauta (3. v. l.) mit Thomas Leitner (BMF), Sabrina Schröttner (ITG), WN, BGM, Thomas Pfundner (ITG), Ulrike Köck (ITG):
In der Stadt Graz will man auch ein Stück vom Kuchen bekommen: Bürgermeisterin Elke Kahr (Mi.) und Datenschutzbeauftragter Walther Nauta (3. v. l.) mit Thomas Leitner (BMF), Sabrina Schröttner (ITG), WN, BGM, Thomas Pfundner (ITG), Ulrike Köck (ITG):© Stadt Graz/Fischer

Seit Juni 2023 meldet die Stadt Graz offiziell Förderdaten in die Transparenzdatenbank ein. Grundlage dafür ist eine gesetzliche Ermächtigung zur Teilnahme durch Städte und Gemeinden. Dazu hat die Stadt Graz nun eine technische Lösung umgesetzt. Diese Lösung ist nun fertigstellt und wurde von Frau Bürgermeisterin Elke Kahr gemeinsam mit Thomas Leitner vom Finanzministerium, Walther Nauta vom Magistrat Graz und dem Projektteam der ITG Informationstechnik Graz präsentiert.

Was ist die Transparenzdatenbank?

Die Transparenzdatenbank ist eine Datenbank des Bundes. Verantwortlich für den Betrieb ist das Bundesministerium für Finanzen. In der Datenbank werden im Wesentlichen Förderungen und Transferleistungen von Bund, Ländern und Gemeinden abgebildet. In der Datenbank können Betroffene und Behörden Förderungen und das Einkommen auf Basis der Steuerdaten abfragen. Bürger:innen können jeweils nur in die eigenen Leistungen Einsicht nehmen. Behörden können Leistungen abfragen, sofern für die Zuerkennung einer Förderung der Bezug anderer Förderungen relevant ist.

Teilnahme von Städten und Gemeinden – auf Basis einer „Opt-in-Lösung“:

Graz hat rund drei Viertel so viele Einwohner wie Vorarlberg. Und ein entsprechend hohes Fördervolumen. Es ist daher naheliegend, dass die Transparenzdatenbank auch für die Landeshauptstadt eine hohe Aussagekraft hat.

Die Teilnahme von Gemeinden an der Transparenzdatenbank ist aber nicht selbstverständlich. Denn die Einmeldung von Förderungen war im Transparenzdatenbankgesetz in einem ersten Schritt nur für Förderungen von Bund und Ländern vorgesehen.

 

Neue IT-Lösung mit dem Buchhaltungssystem SAP

Die Teilnahme der Stadt Graz an der Transparenzdatenbank erfolgt in zwei Projektabschnitten: Zunächst wurden die Förderungsbeschreibungen und -bedingungen als sogenannte Leistungsangebote  in der Transparenzdatenbank erfasst. Im zweiten Schritt werden nun personenbezogene Daten der Leistungsempfänger gemeldet. Damit dieser zweite Schritt effizient erfolgt, hat sich die Stadt Graz für die Programmierung einer Schnittstelle aus dem Zentralen Buchhaltungssystem SAP entschieden. Jede Auszahlung an Empfänger einer Förderung werden periodisch über die Schnittstelle an die Transparenzdatenbank übermittelt. Dazu wurde im Auftrag der Stadt Graz von der Firma Comm-Unity EDV gemeinsam mit der ITG Graz ein automatisiertes Webservice mit einem Transparenzdatenbank-Cockpit entwickelt.

Ziele der Transparenzdatenbank

Eines ist klar: Ein effizienter Einsatz öffentlicher Mittel kann sich keine Doppel- und Mehrfachförderungen leisten. Das Problem war und ist aber die föderale Struktur unseres Landes. Es besteht die Gefahr, dass Fördervergabe im Blindflug erfolgt. Das politische Ziel der Erfinder der Datenbank ist somit klar. Es geht um eine effiziente Förderpolitik. Förderungen verfolgen ihrer Definition nach immer einen Zweck. Egal ob Sozial-, Umwelt, Wirtschafts- oder Kulturförderungen. Die Transparenzdatenbank ermöglicht eine wirkungsorientierte Förderverwaltung. Und dazu ist es sinnvoll und notwendig, dass möglichst alle öffentlichen Förderstellen eine gemeinsame Datengrundlage haben.

Die Ziele der Transparenzdatenbank werden im Transparenzdatenbankgesetz auf den Punkt gebracht. Demnach dient die Transparenzdatenbank folgenden Zwecken:

  • einheitliche und übersichtliche Darstellung des Einkommens und sämtlicher angebotener und erhaltener Leistungen (Informationszweck),
  • einfache und rasche Erbringung von Nachweisen für Leistungsempfänger und leistende Stellen (Nachweiszweck),
  • Auswertung ausschließlich für statistische, planerische und steuernde Zwecke (Steuerungszweck),
  • Überprüfung des Vorliegens der für die Gewährung, die Einstellung oder die Rückforderung einer Leistung erforderlichen Voraussetzungen (Überprüfungszweck),
  • Verstärkung der Kontrolle einer angemessenen Verwendung öffentlicher Mittel für eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (Wirtschaftlichkeitszweck) und
  • Transparente Information der Öffentlichkeit über die Verwendung öffentlicher Mittel (Transparenzzweck).

Weitere Benefits

Die Teilnahme an der Transparenzdatenbank bringt für Förderstellen einen ganz wesentlichen Vorteil: Förderstellen haben durch eine Behördenabfrage im Transparenzportal Zugang zu einem digitalen Leistungsnachweis. Das heißt konkret: Förderstellen können gesichert prüfen, welches Jahreseinkommen und welche Leistungen Förderempfänger seit 2013 beziehen.

Gerade bei jenen Förderungen, die einkommensabhängig sind, bringt dies für Förderstellen einen enormen organisatorischen Mehrwert.

Durch den digitalen Einkommensnachweis wird die Abwicklung einkommensabhängiger Förderleistungen damit für Bürger:innen und für die Förderverwaltung vereinfacht:

  • Einkommensdaten können digital abgefragt werden.
  • Dadurch kann das Einreichen und Verwalten von Einkommensnachweisen in Papierform entfallen

Die mit der Abwicklung von Förderungen befassten Stellen der Länder und Gemeinden sind im Fall der Teilnahme an der Transparenzdatenbank berechtigt, eine Transparenzportalabfrage durchzuführen.

 

 

 

 

 

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