• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf LinkedIn teilen
  • Auf Facebook teilen

Gemeinderatssitzung vom 16. Mai 2024

16.05.2024
 

7 Tage zum Nachschauen: Die Gemeinderatssitzung wurde auch dieses Mal im Internet übertragen. Der Livestream stand 7 Tage lang zum Nachschauen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Datenschutz: Die Videoaufzeichnung darf ohne explizite Zustimmung der Stadt Graz aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiterverwendet werden. Bitte um Verständnis.

Fragestunde

  1. GR Pascutini an Vizebürgermeisterin Schwentner: Kaiser-Josef-Platz
  2. GRin Reininghaus an Stadtrat Eber: Zweckmäßigkeit der Leerstandsabgabe
  3. GR Wagner an Vizebürgermeisterin Schwentner: Fahrradparken
  4. GRin Gamsjäger-Katzensteiner an StRin Schönbacher: Kastrationsgutscheine für Katzen
  5. GRin Unger an Stadtrat Krotzer: Islamistische Tätigkeiten in Graz
  6. GRin Aygan-Romaner an Stadtrat Hohensinner: Barrierefreier Zugang zu Grazer Pflichtschulen
  7. GR Winter an Vizebürgermeisterin Schwentner: Schaffung von Hundewiesen
  8. GRin Gmeinbauer an Stadtrat Krotzer: Anstellung pflegender Angehöriger

    Hier endet die Fragestunde. Alle folgenden Fragen werden schriftlich beantwortet. 

  9. Kozina-Voit an Stadtrat Hohensinner: Konzept zur Erhöhung des Bio-Anteils auf Bauermärkten
  10. GRin Schleicher an Bürgermeisterin Kahr: Dachboden / Tauben im Eigenbetrieb Wohnen Graz
    ->schriftliche ANTWORT
  11. GR Huber an Vizebürgermeisterin Schwentner: Gremium S-Bahn-Tunnel
    ->schriftliche ANTWORT
  12. GR Topf an Vizebürgermeisterin Schwentner: Kleine Neutorgasse - Schilderwald
    ->schriftliche ANTWORT
  13. GRin Hopper an Stadtrat Eber: Mehrjährige Förderverträge
    ->schriftliche ANTWORT
  14. GRin Kreiner an Vizebürgermeisterin Schwentner: Bessere optische Kennzeichnung von Fußgängerzonen
    ->schriftliche ANTWORT
  15. GR Piffl-Percevic an Vizebürgermeisterin Schwentner: Anrainergarage
    ->schriftliche ANTWORT
  16. GRin Derler an Vizebürgermeisterin Schwentner: Parkplätze Neutorviertel
    ->schriftliche ANTWORT
  17. GRin Potzinger an Stadtrat Eber: Freier Eintritt in die Freibäder für Exekutivbeamtinnen und -beamten zur Sicherheit für Kinder, Frauen und Familien
    ->schriftliche ANTWORT
  18. GRin Leban-Ibrakovic an Vizebürgermeisterin Schwentner: Barrierefrei Baustellen
    ->schriftliche ANTWORT

TO 5: Investitionen für den Pflichtschulausbau

GRIPS (Grazer Investitionsprogramm für den Pflichtschulausbau) geht in die nächste Runde - einstimmig wurden heute die Kosten für die Planung des Ausbaus von drei Standorten in der Höhe von 8,3 Millionen Euro genehmigt.

Der GRIPS 3 Masterplan ist ein Leitdokument für die Darstellung einer umfassenden und weiterreichenden Bedarfsanalyse von notwendigen baulichen Maßnahmen im Grazer Pflichtschulbau. Dieser berücksichtigt die Bevölkerungsentwicklung, aktuelle pädagogische Anforderungen sowie notwendige Sanierungsmaßnahmen. Die Stadt Graz kommt damit seiner gesetzlichen Schulerhaltungspflicht nach und reagiert auf Bevölkerungsprognosen, wonach die Stadt weiterhin stark wächst. Mit dem Anstieg der Bevölkerungszahlen hat auch der Anteil an Kindern mit erheblichen Behinderungen deutlich zugenommen. Zusätzlich brachten Zuzüge aus dem Ausland (z.B. Ukraine) einen erhöhten Bedarf mit sich. Das Modell der Partner-Klassen kann hier ansetzen und soll daher ausgeweitet werden.

Das erste Projekt aus dem Masterplan - die Erweiterung der Mittelschule Graz-Puntigam um vier Klassen sowie zwei Polytechnischen Klassen - wird derzeit umgesetzt. In der heutigen Gemeinderatssitzung wurden nun weitere Großprojekte freigegeben. Dabei handelt es sich um die Sanierung und Vergrößerung der MS Straßgang und der MS Dr. Renner in Liebenau, sowie die MS Albert Schweitzer und die VS Bertha von Suttner im Bezirk Gries.

 

TO 8 Sanierung des Jugendzentrums LOGin

Die Stadt wächst und damit auch die Anzahl der Jugendlichen. Aus diesem Grund gilt es infrastrukturelle Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Im Rahmen der „Jugendstrategie 2022 bis 2026" wird dem Rechnung getragen und drei Projekte in den Fokus gerückt. Eines davon ist das Jugendzentrum LOGin in der Aribonenstraße 27 a im Bezirk Straßgang. Es besteht seit 2008 du befindet sich in stark renovierungsbedürftigem Zustand, auch ein Ausbau wäre notwendig. Eine Machbarkeitsstudie wurde bereits durchgeführt, die Projektleitung übernimmt das Amt für Jugend und Familie. Als Generalunternehmer und für die operative Umsetzung zeichnet die GBG verantwortlich. Die Kosten belaufen sich auf 1.600.000 Euro (2024: 300.000 Euro, 2025: 1.300.000 Euro). Der Gemeinderat stimmt der Sanierung ohne Gegenstimmen zu.

TO 9 Dachsanierung und Photovoltaikanlagen für Kindergarten Grasbergerstr. und Kinderkrippe Schönbrunngasse

Am Flachdach des Gebäudes Schönbrunngasse 30a wurden aufgrund von Materialermüdung an zumindest 20 Stellen im Nahtbereich Risse festgestellt, durch die es zu Wassereintritt in die viergruppige Kinderkrippe kommt. Derzeit wird durch ein Provisorium für die Dichtheit des Daches gesorgt. Die Sanierungskosten werden grob auf 350.000 Euro geschätzt. Im Zuge der Sanierung soll das Objekt auch mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet werden.

Im zweigruppigen Kindergarten Grasbergerstraße 11 kam es in den vergangenen Monaten immer wieder zu Wassereintritten. Auch hier ist eine Sanierung notwendig, deren Kosten grob auf 230.000 Euro geschätzt werden. Auch hier wird im Zuge der Sanierung eine Photovoltaikanlage angebracht. Die Kosten insgesamt belaufen sich auf 760.000 Euro und wurden vom Gemeinderat einstimmig abgesegnet.

TO 11 Bustransporte für Grazer Pflichtschüler:innen

Die Stadt Graz übernimmt als Schulerhalterin die Transportkosten im Rahmen des Unterrrichts für Pflichtschüler:innen zur Radfahrprüfung, zum Schwimmen (VS und MS), zu diversen Sportstätten sowie zu den drei städtischen Schulzahnambulatorien. Die Kosten belaufen sich auf 195.000 Euro. Der Gemeinderat erteilt ausnahmslos seine Zustimmung.

TO 12 Wiedererrichtung des ATSE Klubhauses

Im Zuge der Neuerrichtung des Sport- und Freizeitbads Auster musste das Klubhaus des ATSE weichen. Mittels schriftlicher Zusage wurde die Wiedererrichtung nach Fertigstellung der Auster vereinbart. Dieser Bau erfolgt nun durch die Stadt-Tochter GBG in Absprache mit dem ATSE Graz.

Der Budgetvorsorge in der Höhe von 300.000 Euro für das Jahr 2024 wurde ausnahmslos zugestimmt. Die Hälfte der benötigten Mittel soll über Bedarfszuweisung des Landes bedeckt werden. Ein Antrag dafür wurde gestellt.

TO 15: Änderung der Straßenmusikverordnung

Die Grazer Straßenmusikverordnung 2012 soll so geändert werden, dass einzelne Klarstellungen erfolgen und feste Spiel- und damit Ruhezeiten einschließlich einer Beschränkung der Anzahl möglicher Darbietungen am selben Spielort durch dieselbe/denselben Musiker:in eingeführt werden.

Was die Änderungen der Spielzeiten hin zu festgelegten Spielzeiten betrifft, so dürfen diese künftig ein Ausmaß von 45 Minuten haben. Darauf folgt jeweils eine stadtweite Ruhezeit von 45 Minuten. Mit dieser Einschränkung soll einerseits Beschwerden von Bürger:innen Rechnung getragen werden, andererseits soll daraus auch den Straßenmusiker:innen ein Vorteil entstehen: bestimmte Spielorte bleiben nicht von derselben bzw. demselber Musiker:in besetzt.

Mit der Änderung wird auch ein bisher übersehenes Gendern nachgeholt. Um den Straßenmusiker:innen genügend Zeit zu geben, sich auf die Neuerungen einzustellen, wird die Verordnung erst mit 10. Juni 2024 in Kraft treten.

Die Änderungen der Straßenmusikverordnung wurden einstimmig beschlossen.

TO 20 Neuerrichtung Pongratz-Moore-Steg

Der Pongratz-Moore-Steg ist eine wichtige Geh- und Radwegverbindung über die Mur im Norden von Graz. Er verbindet die Bezirke Gösting und Andritz. Der Zustand des Stegs wurde nun als sanierungsbedürftig definiert und eine Neuerrichtung mit Verbreiterung, Barrierefreiheit, neuen Leitungen etc. vorgesehen.

Nun wurde im Gemeinderat die Projektgenehmigung über 300.000 Euro einstimmig beschlossen. Ebenfalls fiel die Beschlussfassung für 200.000 Euro Budgetvorsorge einstimmig.

Die Baudirektion wurde unter Einbindung aller befassten Abteilungen mit der Koordination beauftragt. Auch dieser Punkt wurde einstimmig beschlossen.

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 6,15 Mio. Euro. Eine Hälfte trägt die Stadt, die andere der Leitungsträger.

TO 22: Planung Markthalle Hofbauerplatz

Die Markthalle Hofbauerplatz im Bezirk Eggenberg stammt aus den 1970-er Jahren. Hinsichtlich Sanierung soll die Variante Abbruch und Neuerrichtung wie im Bestand zum Zug kommen. Die Kosten für die Projektplanung belaufen sich auf 190.000 Euro und wurden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Leitung und Koordinationsfunktion hat die Stadtbaudirektion über.

Ein Abänderungsantrag kam von der ÖVP und wurde nicht angenommen. 

TO 23 Sanierung des Stadtparkbrunnens

Der Stadtparkbrunnen wurde vor 150 Jahren im Zentralen Parterre des Grazer Stadtparks errichtet. Den weniger bekannten Namen „Franz-Joseph-Brunnen" erhielt dieser zu Ehren des Kaisers an dessen Namenstag am 4. Oktober 1874. An diesem Tag fand auch die feierliche Einweihung statt.

Nun ist eine umfassende Sanierung des denkmalgeschützten Brunnens notwendig. Jene der Wassertechnik kann zum überwiegenden Teil durch Auflösung einer Rückstellung der Holding Graz in der Höhe von 230.000 Euro bewerkstelligt werden. Die Mittel für die Sanierung des Brunnenbeckens und der Metallfiguren sind durch neue Mittel in der Gesamthöhe von rund 800.000 Euro beziffert. Wie es in der Geschichte des Stadtparkbrunnens bereits Tradition ist, wird beabsichtigt das Engagement von Bürger:innen aufzugreifen, ein modernes Crowdfunding aufzubauen und Grazer:innen über eine Medienpartnerschaft für eine Beteiligung an der Sanierung zu gewinnen.

Der Gemeinderat beschloss die Projektgenehmigung „Stadtpark-Brunnen Graz Sanierung" in der Höhe von 800.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 einstimmig.

Der Budgetvorsorge über 400.000 Euro für das heurige Jahr im ICF der Abteilung für Grünraum und Gewässer wurde ausnahmslos zugestimmt. Die Abteilung ist auch mit der Gesamtkoordination und Abwicklung des Projekts unter Beteiligung des Kulturamtes und der Holding Graz beauftragt.

Dringliche Anträge

Mehr zum Thema

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle