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Kahr zu hohen Wohnkosten: Bund und Land nutzen ihre Möglichkeiten nicht

29.05.2024

In der heutigen Ausgabe einer Grazer Wochenzeitung werden unterschiedliche Vermutungen angestellt, warum die Wohnkosten allgemein so hoch sind. Mit dem Hinweis auf die allgemeine Teuerung, steigende Betriebskosten und Zinssteigerungen bei Wohnbauförderungsdarlehen trifft der Bericht noch zu. Der weitere Spin der Erklärungen ist freilich nicht schwer zu erraten: Die Stadt im Allgemeinen und Bürgermeisterin Elke Kahr im Besonderen seien darüber hinaus schuld daran, dass es in Graz nach Wien die höchsten Wohnkosten gibt.

Der Stadt Graz wird vorgeworfen, sie würde von der Wohnbaumilliarde des Bundes nichts abholen, man „vergisst" aber zu erwähnen, dass Kommunen gar kein Geld aus dieser Milliarde für Neubau und Sanierungen abholen dürfen. Dass Bürgermeisterin Kahr „den Fokus stark auf Gemeindewohnungen legt", liegt schlicht und einfach an der Tatsache, dass die Stadt Graz eben nur in ihren eigenen Wohnungen die Mietpreise bestimmen kann. „Es ist selbstverständlich, dass wir als Stadt dort, wo wir es können, mit gutem Beispiel vorangehen," stellt Elke Kahr klar.

So werden die Mieten in den Grazer Gemeindewohnungen bis 2026 jährlich nur um 2 % erhöht, während die ÖVP-dominierte Bundesregierung allen anderen Mieterinnen und Mietern im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes eine jährliche Mietsteigerung von 5 % zumutet. Und auch die Mieterinnen und Mieter der 7035 Genossenschaftswohnungen mit Einweisungsrecht der Stadt sind gut abgesichert, da die Mietzinszuzahlung der Stadt Graz garantiert, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für das Wohnen aufbringen muss. 1122 Gemeindewohnungen wurden in Verantwortung von Elke Kahr in Graz errichtet, viele weitere sind in Planung.

„Die hohen Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter in Graz sowie in ganz Österreich können im Wesentlichen nur durch bundesgesetzliche Maßnahmen wie der Ausweitung des Mietpreisdeckels auf Wohnungen im ungeförderten Neubau, durch eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes mit niedrigeren Mietzinsobergrenzen, der Abschaffung von Befristungen von Mietverträgen und Überarbeitung des Betriebskostenkataloges etc. effektiv und dauerhaft entschärft werden", wird Bürgermeisterin Kahr nicht müde, die Bundesregierung an ihre Verantwortung zu erinnern.

Aber auch auf Landesebene gibt es Handlungsbedarf. Eine wichtige Maßnahme wäre die Senkung des Richtwertes, der derzeit 9,21 Euro / m2 netto beträgt (mit der Möglichkeit, Zuschläge zu verrechnen). Weitere Möglichkeiten reichen von Energiekostensenkungen über die Ausweitung des Wohnbonus des Landes Steiermark auf Objekte, die vor 2015 errichtet wurden, bis zu einer echten Erhöhung der Wohnunterstützung. Diese wurde 2023 nach zwölf(!) Jahren erstmals für einen Einpersonenhaushalt von 143,- auf 171,- Euro erhöht, bevor sie heuer nochmals auf 188,- Euro angehoben wurde. Hätte man die Wohnunterstützung beispielsweise seit 2006 ganz normal wertgesichert, würde sie heute 288,- Euro betragen.

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