Die Sommer in Graz werden immer heißer und somit steigen auch die Temperaturen in unseren Wohnungen. Was man dagegen tun kann? Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Hitze im eigenen Zuhause zu regulieren. Doch nicht alle Lösungen, wie im Falle von Klimaanlagen, können oder dürfen ohne weiteres umgesetzt werden. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie sorge ich für angenehme Temperaturen?
Die einfachsten Möglichkeiten betreffen die Belüftung und die Beschattung der Wohnung: Stoßlüften am Morgen oder die Installation von Innenjalousien können schon merklich helfen. Abhängig vom vertraglich festgelegten Gebrauchsrecht können solche Maßnahmen innerhalb eines Mietgegenstandes ohne gesonderte Zustimmung durchgeführt werden - ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich also. Sollte man die Temperaturen auch damit nicht in den Griff kriegen, bleibt einem oft nur mehr die Anschaffung einer Klimaanlage.
Klimaanlage als letzter Ausweg
Bei Klimaanlagen werden zwei Arten unterschieden, je nachdem sind die Regelungen betreffend der erlaubten Inbetriebnahme bzw. Installation in einer Wohnung unterschiedlich. Mobile Geräte, die mit oder ohne Abluftschlauch variabel zwischen den Räumen herumgeschoben werden können, können jederzeit ohne Genehmigung aufgestellt werden. Diese praktische Lösung bringt aber auch Nachteile mit sich, beispielsweise können die Geräte etwas lauter trotz weniger Kühlleistung sein und auch einen höheren Stromverbrauch haben als sogenannte Split-Anlagen. Die klassischen Split-Klimaanlagen bestehen aus einem Innengerät und einem Kompressor, der meistens an der Außenfassade des Hauses montiert wird. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine wesentliche Veränderung des Mietgegenstandes. Demnach muss die Montage einer solchen Anlage von den Vermieter:innen oder dem:der Hauseigentümer:in genehmigt werden.
Darf ich als Mieter:in eine eigene Klimaanlage installieren?
Unterliegt die Wohnung dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), muss die geplante Installation einer Split-Klimaanlage dem:der Vermieter:in mitgeteilt werden - je konkreter, desto besser. Es wird daher empfohlen, dem:der Vermieter:in sämtliche Baupläne und Kostenvoranschläge per eingeschriebenem Brief zukommen zu lassen. Untersagt der:die Vermieter:in die Installation nicht innerhalb von zwei Monaten, gilt die Zustimmung als erteilt. Achtung: Die Genehmigung gilt nur für jene Baumaßnahmen, die auch in den eingereichten Unterlagen ersichtlich sind. Im Teilanwendungsbereich des MRG muss die Zustimmung des:der Vermieter:in ausdrücklich erfolgen, eine Frist für die Zustimmung gibt es dabei nicht.
Ich bin Eigentümer:in und möchte eine Klimaanlage einbauen – was muss ich beachten?
Eine Eigentumswohnung in Österreich unterliegt dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Laut §16 WEG 2002 stellt eine Veränderung an der Außenfassade einen wesentlichen Eingriff in das äußere Erscheinungsbild des Hauses dar. Das heißt, dass die Installation einer Klimaanlage die Zustimmung aller übrigen Mit- und Wohnungseigentümer:innen bedarf; darüber hinaus ist in Graz eine Baubewilligung notwendig.
Hinweis: Wegen des hohen Energieeinsatzes sollte man vor dem Einbau von Klimaanlagen unbedingt alle anderen Möglichkeiten des sommerlichen Wärmeschutzes in Erwägung ziehen.
Antrag für eine Klimaanlage abgelehnt – was kann ich tun?
Fällt eine Wohnung in den Vollanwendungsbereich des MRG, kann die Montage einer Klimaanlage auch ohne Zustimmung des:der Vermieter:in umgesetzt werden. Jedenfalls müssen dafür die Anforderungen des § 9 MRG erfüllt werden und ein wichtiges Interesse der Mietpartei vorliegen. Beispielsweise kann das eine drohende Gesundheitsgefährdung durch dauerhaft hohe Temperaturen (über 30 Grad) sein. In diesem Fall kann eine Genehmigung über den Rechtsweg eingeholt werden.
Kommen Sie bei diesem Thema ins Schwitzen?
Wenden Sie sich gerne an das Team der Wohnungsinformationsstelle (WOIST) der Stadt Graz. Die Expert:innen sehen sich Ihren Sachverhalt an und beraten Sie ausführlich zu Ihren Rechten und Pflichten. Das Angebot der WOIST kann von allen Grazer:innen kostenlos in Anspruch genommen werden.