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Vorsicht beim Grillen am Balkon

07.06.2024

Ob auf öffentlichen Grillplätzen, im eigenen Garten oder am Balkon: Grillen ist nicht ohne Risiken. Laut der KFV-Unfalldatenbank IDB-Austria verletzen sich dabei etwa 700 Personen in Österreich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund 13 Prozent davon sind Kinder. Die häufigsten Verletzungsarten sind Verbrennungen (50 %), Schnittwunden (30 %) und Knochenbrüche durch Stürze über Griller und Zubehör (16 %). 

Grillen auf Balkonen birgt spezifische Gefahren, etwa Funkenflug auf brennbare Materialien rundum und Feuerübergriff auf die Gebäudestruktur. Grillen auf engem Raum ist dennoch beliebt. Eine KFV-Befragung unter mehr als 700 Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern in Österreich hat ergeben, dass 60 Prozent der Befragten auf privaten Außenflächen grillen. Favorit auf dem Balkon ist der Elektrogrill (43 %), knapp gefolgt von Holzkohle- (38 %) und Gasgrills (32 %). Die Grillmeister am Balkon sind mehrheitlich männlich (66 %).

84 Prozent der grillenden Balkonbenutzer:innen ergreifen mindestens eine Sicherheitsmaßnahme, meist werden Schutzhandschuhe getragen. Weitere wichtige Vorkehrungen werden jedoch oft vernachlässigt: Nur knapp die Hälfte (47 %) hält beim Grillen einen Eimer Wasser, gar nur ein Drittel (31 %) einen Feuerlöscher parat. Ein nicht unerheblicher Anteil der Befragten hatte bereits einen Unfall beim Grillen am Balkon erlebt: 4 Prozent berichteten von Brandereignissen, 23 Prozent von Verletzungen und 12 Prozent von Sachschäden. Die häufigsten Unfallursachen beim Grillen am Balkon waren Fettbrände, Funkenflug und umgekippte Grills.                    

Grillen am Balkon – ist das erlaubt?

Das Grillen auf Außenflächen von Wohnungen ist in Österreich grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber bestimmten Einschränkungen wie etwa dem Schutz vor starkem Rauch oder Lärm. Mieter:innen haben grundsätzlich das Recht, in angemessenem Ausmaß zu grillen, sollten allerdings zuvor einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen. Bestimmte Sonderregelungen in Sachen Art, Ort und Zeit der erlaubten Grillaktivitäten können dort festgelegt sein. Die Missachtung von Regeln kann zu Konsequenzen, etwa zur Kündigung des Mietvertrags, führen. Die geltenden Bestimmungen variieren auch in den einzelnen Ländern und Gemeinden.

Sicheres Grillvergnügen – die wichtigsten Tipps

Vor dem Grillen          

  • Sicherer Grillplatz: Der Grill soll stabil auf feuerfestem Untergrund im Outdoorbereich stehen, einen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien einhalten und auch die Windrichtung beachten - zur Vermeidung von Funkenflug und starker Rauchentwicklung.
  • Geeignete Anzündhilfen: Nutzen Sie nur handelsübliche feste Anzündhilfen, wie z. B. Anzündwürfel. Niemals brennbare Flüssigkeiten verwenden. Bei Kontakt von Benzin oder Spiritus mit Feuer kann es zu lebensgefährlichen meterhohen Stichflammen kommen!
  • Gasflaschen von Gasgrills: Immer stabil und außerhalb des Hitzebereichs aufstellen.

Beim Grillen

  • Immer im Blick: Das Grillgut stets im Auge behalten! Besondere Vorsicht bei offenem Feuer und Wind: Ein Windstoß kann zu unerwarteter Ausbreitung der Flammen führen.
  • Vorsicht, Fettbrand: Kein Öl ins Feuer gießen oder tropfen lassen. Löschen Sie brennendes Fett mit einem speziellen Fettbrandfeuerlöscher (Klasse F) oder mit Sand. Fettbrände niemals mit Wasser löschen - es kommt dabei zu Fettexplosionen!
  • Beaufsichtigung von Kindern und Haustieren: Achten Sie darauf, dass Kinder beim Grillen unter ständiger Aufsicht stehen. Erklären Sie, dass der Grillbereich kein Spielplatz ist. Auch Haustiere sollten in sicherem Abstand gehalten werden.
  • Bereithalten von Sicherheitsausrüstung: Stellen Sie immer einen Eimer Wasser, Sand oder einen Feuerlöscher in Griffnähe bereit und nutzen Sie hitzebeständige Handschuhe.
  • Erste Hilfe bei Verbrennungen: Brandwunden sollten mit lauwarmem Wasser gekühlt und danach steril abgedeckt werden. Bei größeren Verbrennungen sofort den Notarzt rufen. Auch bei kleineren Brandwunden ist ein Arztbesuch ratsam, besonders wenn Kinder betroffen sind.

Nach dem Grillen

  • Löschen der Glut: Die verbleibende Glut immer gründlich mit Wasser fluten.
  • Vollständige Abkühlung: Abgelöschtes Brennmaterial unter Aufsicht vollständig abkühlen.
  • Sichere Entsorgung: Gelöschte Glut gehört in verschließbare Metalleimer - niemals in Kunststofftonnen oder Behälter mit brennbarem Inhalt.

Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit KFV

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