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Gebührenbremse 2024

24.07.2024
Symbolfoto
© Adobe Stock/Zerbor

Die Bundesregierung hat Ende 2023 einen einmaligen Zuschuss zur Gebührensenkung an die Bundesländer beschlossen. Insgesamt werden 150 Mio. Euro auf alle österreichischen Gemeinden verteilt. Auf die Stadt Graz entfällt ein Anteil von rund 4,9 Mio Euro.

Der Gemeinderat hat am 16. Mai 2024 beschlossen, den Zuschuss bei den Kanalbenützungs- und Müllgebühren für das Jahr 2024 in Form einer einmaligen Gutschrift zu berücksichtigen. Gemeinderatsbericht zur Gebührenbremse

  • WIE HOCH ist die Gutschrift?
    Die im Jänner 2024 vorgeschriebenen Kanalbenützungs- und Müllgebühren vermindern sich im Jahr 2024 einmalig um je rund 3,98 %. Nach dem Stichtag 1. Jänner 2024 erfolgte Änderungen (z.B. Anzahl WC-Anlagen und/oder Anzahl und Größe der Restmüllbehälter oder beim Entleerungsintervall) können nicht berücksichtigt werden.

  • WANN erfolgt die Gutschrift?
    Die Berücksichtigung erfolgt im 3. Quartal 2024 (= Fälligkeit 15. August). Bei Gebührenschuldner:innen mit erteiltem SEPA-Lastschriftmandat vermindert sich der Einzug automatisch um die Gutschrift (siehe untenstehendes Beispiel). Bei Einzahlung mittels Erlagschein wird die Höhe der Gutschrift auf der Buchungsmitteilung im Feld „Guthaben" gesondert ausgewiesen und der einzuzahlende Betrag am Erlagschein um die Gutschrift reduziert.

Vermieter:innen und Hausverwaltungen haben die erhaltene Förderung nach den Vorgaben des Landes Steiermark an ihre Mieter:innen/Wohnungseigentümer:innen weiterzugeben.

Berechnungsbeispiel (sämtliche Beträge brutto Euro):

Abgabe

Betrag/Jahr exkl.

Gebührenbremse

Gebührenbremse

3,98 %

Betrag/Jahr inkl.

Gebührenbremse
Kanalgebühr (2 WCs je 248,38) 496,76 19,77 476,99
Müllgebühr (120 L / vierwöchentlich) 153,78 6,12 147,66
Grundsteuer* 360,00 - 360,00
Gesamtvorschreibung 1.010,54 25,89 984,65

* Die Gebührenbremse ist auf die Grundsteuer nicht anwendbar.

Abbuchungsbeträge

Fälligkeit 15.02. 252,63
Fälligkeit 15.05. 252,63
Fälligkeit 15.08. 226,74 (= 252,63 - 25,89)
Fälligkeit 15.11. 252,63
Gesamt 984,65

Kontakt

Abteilung für Gemeindeabgaben
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel. +43 316 872-3402
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr: Mo-Fr 8.00 - 12.30 Uhr - nach Terminvereinbarung

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