Förderung von nachhaltigen Geschäftsmodellen für Kleinunternehmen
Die Wirtschaftsabteilung der Stadt Graz unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen bei der Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle. Angesichts der Globalisierung und Digitalisierung wird der regionale Konsum immer wichtiger. Ziel der Ausschreibung ist es, Unternehmen aus Handel, Dienstleistungen und produzierendem Gewerbe zu fördern, um neue Kundenschichten zu erschließen, innovative Produkte zu entwickeln und Geschäftsmodelle zukunftsfähig zu gestalten. Die Förderung umfasst bis zu 75 % der Projektkosten, maximal jedoch 30.000 Euro. Anträge können bis zum 9. September 2024 eingereicht werden.
Allgemein und Ziele
Durch Globalisierung und Digitalisierung hat sich das Leben maßgeblich geändert. Zu jeder Zeit an jedem Ort können alle Produkte und Dienst leistungen in Anspruch genommen werden. Trotzdem wird in der jüngsten Zukunft vermehrt darauf geachtet, Erzeugnisse aus der Region zu erwerben und zu konsumieren. Es wird eine Stadt der kurzen Wege geschaffen, die Region gestärkt und Unternehmen unterstützt. Bewohner:innen einer Stadt achten vermehrt auf die Herkunft von Produkten, auf Nachhaltigkeit und die Unterstützung ansässiger Betriebe.
Ziel der Ausschreibung ist, Betriebe aus dem Handel, den personen bezogenen Dienstleistungen sowie den Service und Dienstleistungs betrieben aus dem produzierenden Bereich dabei zu unterstützen ihre Geschäftsmodelle innovativ und nachhaltig zu erweitern, zu verbessern und zukunftsfähig zu machen.
Das kann zum Beispiel geschehen durch die Unterstützung von:
- Erschließung neuer Kundenschichten
- Entwicklung neuer innovativer Produkte
- Erhöhung der Wertschöpfungstiefe
- Einführung neuer Prozesse
- Entwicklung neuer innovativer Handels und Vertriebsmodelle
Thematische Schwerpunkte
Die thematische Schwerpunktsetzung dieser Ausschreibung orientiert sich an der gesamten Wertschöpfungskette. Dabei stehen Innovation und Kreativität, Nachhaltigkeit, Klimafreundlichkeit und die Umsetzung von Geschäftsmodellen im Vordergrund. Bereits ansässige aber auch neu angesiedelte Betriebe aus dem Handel, der personenbezogenen Dienstleistung sowie Service und Dienstleistungsbetriebe aus dem produzierenden Bereich möchten sich und ihre Geschäftsmodelle weiterentwickeln. Das wird etwa durch den Ankauf neuer Maschinen, Marketingmaßnahmen, den Ausbau des Geschäftslokals oder Schulungen der Mitarbeiter:innen erreicht.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kleinst und Kleinunternehmen (lt. KMU Definition der europäischen Kommission), die im Handel, als personenbezogene Dienstleister:innen sowie als Service und Dienstleistungsbetrieben aus dem produzierenden Bereich in der Stadt Graz tätig sind und eine aufrechte Gewerbeberechtigung haben.
Formelle Projektkriterien
- Projektdauer: von September 2024 bis Dezember 2024
- Förderung von Unternehmen aus dem Handel, der personenbezogenen Dienstleistung sowie Service und Dienstleistungsbetriebe aus dem produzierenden Bereich mit aufrechter Gewerbeberechtigung, die ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln oder verbessern wollen oder ein neues Produkt schaffen wollen.
Kriterien
- Innovativ/kreativ
- Gesellschaftlich nachhaltig
- Klimafreundlich oder
- Regional
Förderhöhe
Jedes Projekt kann mit 75 Prozent der Gesamtkosten unterstützt werden, jedoch mit maximal 30.000 Euro. Der finanzielle Mindestaufwand für das Projekt bzw. die Maßnahme muss 10.000 Euro betragen.
De-Minimis Verordnung
Die vorliegende Ausschreibung basiert auf folgender europarechtlicher Grundlage, unter Beachtung allfälliger künftiger Änderungen oder an ihre Stelle tretender Rechtsvorschriften: Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf DeminimisBeihilfen, ABl L 352/1 vom 24.12.2013 (kurz: Deminimis VO).
Förderhöhe
Jedes Projekt kann mit 75 Prozent der Gesamtkosten unterstützt werden, jedoch mit maximal 30.000 Euro. Der finanzielle Mindestaufwand für das Projekt bzw. die Maßnahme muss 10.000 Euro betragen.
De-Minimis Verordnung
Die vorliegende Ausschreibung basiert auf folgender europarechtlicher Grundlage, unter Beachtung allfälliger künftiger Änderungen oder an ihre Stelle tretender Rechtsvorschriften: Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf DeminimisBeihilfen, ABl L 352/1 vom 24.12.2013 (kurz: Deminimis VO).
Förderfähigkeit, Kostenkategorien
Im Sinne der Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirk samkeit sind Ausgaben nur soweit förderungsfähig, als sie in ihrer Art und Höhe zur Erreichung des Förderungszweckes notwendig und angemessen sind. Die Angemessenheit orientiert sich am Einzelfall und insbesondere an folgenden Kriterien: Höhe der Gesamtförderung/der Gesamtprojektkosten.
Kostenkategorien
Kosten aus folgenden Kategorien können grundsätzlich als förderfähig benannt werden:
- Investitionen
- Sachkosten
- Externe Dienstleistungen
Nicht gefördert werden:
- Personalkosten
- Kosten für bestehende Infrastruktur und
- Laufende Kosten (Mieten, Versicherungen)
Tatsächlich getätigte Ausgaben
- Es sind ausschließlich tatsächlich getätigte Ausgaben in Form von Geld leistungen (Zahlungen), die zur Verwirklichung des geförderten Vor habens getätigt wurden, förderungsfähig. Davon ausgenommen ist die Anschaffung von Sachgütern, deren Wert über dem eines geringwertigen Wirtschaftsgutes liegt; in diesem Fall sind ausschließlich Abschreibungs kosten (auf Monate gerechnet) förderungsfähig.
- Die getätigten Ausgaben sind in der für Förderungen der Stadt Graz vorge gebenen Belegaufstellung für die Verwendungsnachweise von Förderun gen einzutragen und stichprobenartig durch Rechnungen (Honorarnoten) und Zahlungsnachweise (Überweisungsbelege - dazu zählen auch ausge druckte eBankingBestätigungen und Kontoauszüge; diese jedenfalls im Original) nachzuweisen (bei Barzahlung sind in jedem Fall der Kassen beleg sowie ein Auszahlungsbeleg Konto/Handkasse vorzulegen).
Berichtswesen
Es ist ein Endbericht vorzulegen, der nicht nur die Projektergebnisse darstellen, sondern auch einen PlanIstVergleich bieten (Antrag versus Projektergebnisse) soll. Dabei ist u. a. auf die erwarteten Projektziele, den Projektverlauf und die Indikatoren (jeweils laut Antrag - Anlage zum Förde rungsvertrag) einzugehen. Kam es im Projektverlauf zu Abweichungen, sind diese zu nennen und zu begründen.
Antragsstellung, Berechtigung & Einreichfrist
Antragsberechtigt und förderungsfähig sind Kleinst und Kleinunterneh men (lt. KMU Definition der europäischen Kommission) aus dem Handel, den personenbezogenen Dienstleistungsbetrieben sowie den Service und Dienstleistungsbetrieben aus dem produzierenden Bereich mit dem Be triebsstandort in der Landeshauptstadt Graz (Vereine und Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen) mit einer aufrechten Gewerbe berechtigung. Die Förderung kann nicht in Kombination mit der Förderung für langfristige Geschäftsbelebung in Anspruch genommen werden.
Entscheidungsfindung und (inhaltliche) Beurteilungskriterien
Die Entscheidungsfindung besteht aus zwei Schritten:
- Formelle Prüfung und
- Inhaltliche Begutachtung durch eine Fachjury
Antragstellung
Das Ansuchen ist in elektronischer Form unter Verwendung des Antragsformulars (eGovernment) einzureichen: Folgende Beilagen sind verpflichtend:
- Aussagekräftige Beschreibung des Projektes bzw. der geplanten Maßnahme. Wie trägt diese/s dazu bei, das Geschäftsmodell innovativ und nachhaltig zu verbessern?
- Finanzplan
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Einreichfrist
Anträge können bis zum 9. September 2024 bis 12 Uhr an die Abteilung für Wirtschafts und Tourismusentwicklung der Landeshauptstadt Graz übermittelt werden.
Grundlagen
Diese Ausschreibung liegt der Förderungsrichtlinie der Stadt Graz zu Grunde.