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KFA: Einzelvertrag für Hebammen

Wichtig zu wissen

  • Die Krankenfürsorgeanstaltung der Stadt Graz (KFA) schließt unter Mitwirkung der Standesvertretung der Hebammen (Österreichisches Hebammengremium, ÖHG) Einzelverträge mit Hebammen ab.
  • Voraussetzung für den Abschluss dieser Vereinbarung ist die Einhaltung der Vorschriften des Gesamtvertrags (GV) und die Schaffung der notwendigen technischen Voraussetzungen zur elektronischen Abrechnung nach Vorgabe des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger.

So funktioniert es + Formular

Sie sind Hebamme und möchten einen Einzelvertrag mit der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz (KFA) abschließen?

  • Füllen Sie das digitale Formular "Einzelvertrag für Hebammen" aus und senden Sie ab.
    Für das Ausfüllen benötigen Sie keine digitale Signatur. 
  • Die KFA-Graz leitet das Formular per E-Mail an die zuständige Standesvertretung (ÖHG) weiter.
  • Die Standesvertretung prüft, ob die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind und übermittelt in Folge der KFA den Antrag inklusive der Befürwortung durch die Standesvertretung.
  • Nach der Zustimmung des ÖHG und der Bestätigung, dass die Hebamme einen Einzelvertrag mit der ÖGK auf Basis des Gesamtvertrags (GV) hat, wird der Einzelvertrag in den Systemen eingetragen.

Notwendige Unterlagen

  • Formular "Einzelvertrag für Hebammen"
  • Befürwortungsschreiben der Standesvertretung

Fristen und Termine

Die Vereinbarung beginnt mit dem Monatsersten, welcher der nachweislichen Übermittlung der gefertigten Einzelvereinbarung plus Befürwortung durch die Standesvertretung an die KFA-Graz folgt.

Kosten: Keine

Kontakt