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Nationalratswahl 2024: So hat Graz gewählt

29.09.2024

Sonntag, 19.00 Uhr: 257 von 279 Sprengel ausgezählt

Das Zwischenergebnis, kurz bevor alle Sprengel ausgezählt sind.
Das Zwischenergebnis, kurz bevor alle Sprengel ausgezählt sind.© wahlergebnis.graz.at

Mittlerweile sind 257 von 279 Sprengel ausgezählt. Hier der Zwischenstand:

  • 1. Platz: SPÖ mit 21,82 %
  • 2. Platz: ÖVP mit 21,18 %
  • 3. Platz: FPÖ mit 20,32 %
  • 4. Platz: Grüne mit 15,25 %
  • 5. Platz: NEOS mit 11,78 %
  • 6. Platz: KPÖ mit 6,06 %

Zur städtischen Ergebnispräsentation

Sonntag, 17.15 Uhr: Zwischenstand aus Graz

Das erste Zwischenergebnis aus Graz nach 33 von 279 ausgezählten Sprengel.
Das erste Zwischenergebnis aus Graz nach 33 von 279 ausgezählten Sprengel.© wahlergebnis.graz.at

Das erste Zwischenergebnis aus Graz nach 33 von 279 ausgezählten Sprengel:

  • 1. Platz: FPÖ mit 27.95 %
  • 2. Platz: SPÖ mit 22,71 %
  • 3. Platz: ÖVP mit 19,34 %
  • 4. Platz: Grüne mit 10,07 %
  • 5. Platz: NEOS mit 8,45 %
  • 6. Platz: KPÖ mit 7,28 %

Zur städtischen Ergebnispräsentation

Zahlen, Daten und Fakten

  • In Graz sind insgesamt 191.903 Personen für die Nationalratswahl wahlberechtigt
  • 189.003 Personen sind Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz in Graz.
  • 2.901 Auslandsösterreicher:innen sind in Graz wahlberechtigt.

In Graz wurden mit Stand 24. September, rund 44.000 Wahlkarten ausgestellt. Persönlich können Sie noch bis Freitag um 12 Uhr Ihre Wahlkarten in den Servicestellen (ausgenommen Tummelplatz) oder im Amtshaus (Innenhof im Pass- und Urkundenservice) beantragen. Nehmen Sie bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Sie können mit der Wahlkarte dann direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Zu den Öffnungszeiten der Servicestellen

Die vorläufigen Ergebnisse der Nationalratswahl werden am Sonntag in den Abendstunden erwartet. Die ersten Zwischenergebnisse werden kurz nach 17 Uhr publiziert. Die Graz-Ergebnisse finden Sie dann in diesem Beitrag sowie in unserer Ergebnispräsentation unter wahlergebnis.graz.at.

  • Die Wahllokale sind am Sonntag von 7 bis 16 Uhr geöffnet.
  • Nehmen Sie zur Stimmabgabe einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, udgl.) mit und suchen Sie Ihr zuständiges Wahllokal auf.
  • Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit besuchen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine Wahlkarte beantragt haben.

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