- Sie sind hier:
- Stadt Graz
- Rathaus
- News + Presse
- Alle News
- News Politik
Jetzt Heizkostenzuschuss beantragen
Bis zum 28. Februar 2025 kann der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beantragt werden. Damit können Haushalte, die unter hohen Heizkosten leiden, 340 Euro an Unterstützung bekommen.
Wer Wohnunterstützung bezieht, hat keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.
Der Antrag kann von allen Anspruchsberechtigten Grazerinnen und Grazern in den Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden. Aufgrund des aktuellen Andrangs wird eine Terminvereinbarung empfohlen: zur Terminvereinbarung.
Wer hat Anspruch?
Den Heizkostenzuschuss können Ein-Personen-Haushalte mit Einkommen bis netto 1572 Euro beziehen, bei Haushaltsgemeinschaften sind es netto 2358 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, kommen 472 Euro hinzu. Dabei ist zu beachten, dass die angegebenen Werte ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens darstellen (inkl. Sonderzahlungen).
Heizkostenzuschuss: Stadt Graz setzt weiterhin auf persönliche Beratung
Die Antragstellung in den Servicestellen der Stadt Graz stellt sicher, dass die nötigen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Da es hier in der Vergangenheit zu zahlreichen Ablehnungen aufgrund unvollständiger Anträge gekommen ist, wird von einer Online-Antragstellung Abstand genommen. Anträge können daher in den Servicestellen - auch ohne Termin - abgegeben werden. Für eine schnellere Bearbeitung und kürzere Wartezeiten vor Ort wird jedoch empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.
Welche Unterlagen verlangt das Land Steiermark zur Beantragung?
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgendes mit:
- amtlichen Lichtbildausweis
- Ihre Kontodaten
- die Einkommensnachweise aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen
Als Einkommensnachweise benötigen wir für alle hauptwohnsitzgemeldeten Personen:
- Unselbstständige Erwerbstätige: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, sowie Einkommensnachweise nicht älter als 6 Monate (z. B. Monatslohnzettel, AMS-Bezug, Sozialbeihilfenbescheid, Pensionsnachweis)
- Selbstständige: Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre
- Kein Einkommen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, sowie Versicherungsdatenauszug bzw. Mitversicherung oder Ausbildungsbestätigung, sowie freiwillige Unterstützungsleistungen der Eltern
War diese Information für Sie nützlich?
Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.
Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).
Ihre Kommentare (38)
Diesen Beitrag kommentierenAno, 09.01.2025, Freundlich und
Da es viele negative Kommentare gibt, wollte ich meine positive Erfahrung anbringen.
Die Person vor Ort war freundlich und zuvorkommend und es wurden die benötigten Daten kontrolliert. Außerdem wurde Feedback bzgl. des Anspruchs gegeben und der Antrag gestellt.
Da viele sich wegen der Kontoauszüge beschweren: Es mussten keine Dokumente/Kontoauszüge abgegeben werden. Ich konnte die benötigten Dokumente einfach wieder mitnehmen und es wurde maximal nur kurz angesehen. Ich weiß zwar nicht, wozu diese verlangt werden, könnte mir aber vergangene Ereignisse vorstellen, bei welchen das System ausgenutzt wurde und somit genauere Kontrollen verlangt werden. (keine Ahnung, wieso nur in Graz)Margit, 07.01.2025, umständlicher geht nimmer
Meiner 83 jährigen Mutter würde aufgrund ihrer niedrigen Pension der Zuschuss zustehen. Da sie nicht mehr gut bei Fuß ist, erledige ich alle Wege und Besorgungen. Ich wohne nicht in Graz, d. h. ich müsste extra mit dem Auto in die Innenstadt fahren. Super! Ich stehe voll im Arbeitsleben und darf mir dann auch noch Urlaub dafür nehmen??? Das kann ja im heutigen Zeitalter der Digitalisierung nicht wahr sein. Da wiehert der Amtsschimmel aber sehr laut. Da werde ich wohl, um meine Kosten und meine Zeit zu sparen, meiner Mutter einen Zuschuss aus meinem Geldbörsel geben. Sehr gut Stadt Graz! Für wen oder was wird denn das eingesparte Geld dann aus dem Fenster geworfen? Es ist wirklich eine Schande. Warum funktioniert es Online in den Gemeinden und in Graz nicht? Wer möchte, sollte die Möglichkeit haben und vor Ort den Antrag einreichen können. Aber für arbeitende moderne Menschen, die keine Zeit und Lust haben, sich irgendwo stundenlang anzustellen sollte doch eine Onlinelösung möglich sein.
Und außerdem, die Vorlage von Kontoauszügen ist ja der Gipfel.Anon, 13.12.2024, Unfreundlich, unkompetent
1. Aus der ganzen Steiermark müssen nur Grazer den Antrag vor Ort stellen aber den Termin zuerst ONLINE BUCHEN
2. die Art und Weise wie mit Leuten die schlechter Deutsch sprechen haben ist unmöglich
3. das Verlangen nach der Einsicht in die 3 Monatsübersicht der Finanzen, anstatt dass man einfach nach 3 Lohnzetteln fragt
4 Einige Mitarbeiter, sind in einem unvorstellbarem Maß unfreundlich und ungut und es mangelt sehr offensichtlich an der Kompetenz da zu sitzen und was zu tun - vor allem junge Mitarbeiter. Ganz schlimm wenn man sagt das ganze System wäre kompliziert - dann wird man direkt angeschnautzt. Muss anmerken, dass diese Leute von unseren Steuergeldern bezahlt werden.
5. anscheinend reicht es nicht wenn man vorlegt was man verdient-weil da wird irgendwas gerechnet und dann heißt es man verdient zu viel obwohl ich tatsächlich 330 unter dem grenzwert binMartin, 06.12.2024, Schikane und Diskriminierung!
Also dass dieser Antrag in Graz nicht - wie in der restlichen Steiermark - online gestellt werden kann, ist eine reine Schikane, den Termin muss man allerdings online buchen, genau mein Humor…
Andererseits frage ich mich, wie meine 88jährige Mutter ohne meine Hilfe - ob online oder vor Ort - zu dieser Unterstützung kommen sollte, die Antragstellung ist für einen alten Menschen viel zu kompliziert, für mich ein konkreter Fall von Altersdiskriminierung!Horst Predl, 05.12.2024, Heizkostenzuschuss
In allen anderen Bundesländern funktioniert es für alle online, nur in Graz nicht. Scheint eine hinterfotzige Schikane einiger hochbezahlter Beamter und Politiker zu sein, um so möglichst viele Leute vom beantragen des Heizkosteenzuschusses abzuhalten! Schäbiger gehts nimmer!anonym, 01.12.2024, Diskriminierung
Als Autist fühle ich mich durch die Wegnahme des barrierefreien Online-Antrags diskriminiert und in meinen Grundrechten eingeschränkt.
Was für ein Rückschritt!
PS. Und 3 Monate Kontoauszüge vorlegen zu müssen, wo das in Graz bisher nicht verlangt wurde und im Rest der Steiermark auch jetzt nicht verlangt wird, ist mehr als fragwürdig. Was gehen Euch meine privaten Kontobewegungen und mein Kontostand an?! Relevant für den Heizkostenzuschuss sind lediglich Einkünfte. Alles andere hat Euch nicht zu interessieren!
anonym, 01.12.2024, Kontoauszüge zu verlangen ist eine Frechheit!
Abgesehen davon, dass das Verlangen von Kontoauszügen völlig überzogen ist, fehlt die Information, ob die Möglichkeit besteht einzelne Passagen zu schwärzen. Die Stadt Graz steht mit Sicherheit nicht über der DSGVO!
Online-Antrag und Auzahlung funktionierten im Vorjahr reibungs- und problemlos. Dass man sich darauf hinausredet, wirkt komplett fadenscheinig . Es ensteht vielmehr der Eindruck, als wollte man Menschen, die Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben, mit dieser unwürdigen Konto-Durchleuchtung vergraulen, um Geld zu sparen. Einfach schäbig!anonym, 11.11.2024, persönlich #MA2412
also den Termin MUSS ich online buchen ja? den Antrag kann ich NICHT online machen? Es sind gerade mal 1-3 Tage im MONAT verfügbar an einer Servicestelle um einen Termin zu buchen? Stand 1. November. Und die Beamten der Stadt / die übrigens nicht der Finanzbehörde angehören, wollen meine Kontoverläufe durchschauen? Wer zum **** hat sich das augedacht? Die Sterne stehen für Kuckuck btw.Stadt Graz - Abteilung für Kommunikation, 29.10.2024, Reaktion auf Feedback zum Heizkostenzuschuss
Sehr geehrte Damen und Herren,
zuerst ist es wichtig zu unterscheiden: Es gibt den Energiekostenzuschuss der Stadt Graz in der Höhe von 110 Euro, welcher sich an die Besitzer und Besitzerinnen einer Grazer Sozialcard richtet. Dieser wird automatisch auf Ihr Konto überwiesen, sollte Ihre Sozialcard unbefristet sein. Ist Ihre Sozialcard befristet, bekommen Sie einen Brief vom Sozialamt, welcher Sie über alle nötigen Schritte aufklärt um den Energiekostenzuschuss zu bekommen.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark in der Höhe von 340 Euro muss derzeit persönlich in einer der Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden. Das Land Steiermark stellt die Gelder zur Verfügung und wickelt die Auszahlung ab. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Graz haben die Aufgabe zu überprüfen, ob Sie auch anspruchsberechtigt sind. Dadurch müssen wir, um die Kriterien des Landes Steiermark zu erfüllen, auch andere Einnahmequellen überprüfen.
Barbara Schmiedl, 24.10.2024, Überlastung und widersprüchliche Informationen
Abgesehen von der Fragwürdigkeit des Kontostriptease, die hier schon viele kommentiert haben: Wie will man sicherstellen, dass die Antragsteller:innen alle Nachweise vorlegen, wenn hier auf der Website der Stadt andere Informationen stehen, als man beim Land bekommt? Da es sich immerhin um eine Förderung des Landes handelt, die von den Städten/Gemeinden nur administriert wird, habe ich gestern die Infohotline des Landes angerufen. In der Liste notwendiger Nachweise, die ich da bekommen habe, war keine Rede von Konto- und Versicherungsdatenauszügen, dafür wurden die Meldezettel aller Bewohner:innen verlangt - die wieder hier auf der Stadtwebsite fehlen. Dass in der Vergangenheit so viele Anträge abgelehnt wurden, liegt also eher an der mangelnden Kooperation der zuständigen Stellen als an der Unfähigkeit der Antragsteller:innen. Würden diese zusammenarbeiten und die Anforderungen vereinheitlichen, könnten endlich auch Grazer:innen den Zuschuss online beantragen und müssten nicht in die völlig überlasteten Servicestellen pilgern. Gestern Abend war in k e i n e r der Servicestellen auch nur ein Termin frei. Letztes Jahr konnte ich wegen dieser Überlastung keinen fristgerechten Antrag stellen, obwohl ich die Voraussetzungen erfüllt habe. Heuer verdiene ich mehr, bin nach meiner Berechnung knapp über der Einkommensgrenze und werde angesichts des Chaos darauf verzichten, meine Berechnung amtlich überprüfen zu lassen.
Auch so kann der Staat Geld sparen! (Wenn auch die Schließung von Steuerlücken und Steuerschlupflöchern erheblich mehr brächte.)anonym, 22.10.2024, Kontoauszüge
Bitte beachten Sie: Es sind die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen hochzuladen. Mit Klick auf den Button "weitere hinzufügen" können Sie bis zu 50 Dokumente hochladen.
An dieser Stelle sind alle Nachweise hochzuladen, die zum Haushaltseinkommen zählen. Zum Haushaltseinkommen zählen neben den Einkünften aus selbstständiger/unselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung beispielsweise auch Kinderbetreuungsgeld, Sozialhilfe, erhaltene Unterhaltszahlungen für Ehegatten*innen oder Kinder, Studienbeihilfen, Kindergartenbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz oder nach dem Stmk. BHG.
Die vollständige Auflistung, was alles zum Einkommen zählt, finden Sie in den Richtlinien zum Heizkostenzuschuss 2024/2025
Beim Onlineantrag, den jeder außer den Grazern machen kann (Frechheit), sieht dass ein bisserl anders aus.
Da braucht man keinen Kontoauszug sondern nur Nachweise über Einkünfte....anonym, 22.10.2024,
Nach dem Vorlegen des Einkommensnachweises wird man von den Beamten vor Ort darauf verwiesen private Kontoeinblicke zu geben. Wie sehr will die Stadt ihre eigenen Bürger schikanieren?! Nach Datenschutzanspruch und Menschenwürde wird hier vergeblich gesucht. Schade wenn ein Zuschuss mit solchen Voraussetzungen gemacht wird damit die Stadt am Ende diesen zum Einsparen nutzt.anonym, 22.10.2024,
Nach dem Vorlegen des Einkommensnachweises wird man von den Beamten vor Ort darauf verwiesen private Kontoeinblicke zu geben. Wie sehr will die Stadt ihre eigenen Bürger schikanieren?! Nach Datenschutzanspruch und Menschenwürde wird hier vergeblich gesucht. Schade wenn ein Zuschuss mit solchen Voraussetzungen gemacht wird damit die Stadt am Ende diesen zum Einsparen nutzt.Marion Gärtner, 17.10.2024, Kontoauszüge
die Kontoauszüge zu verlangen entspricht wohl kaum einer EU-Datenschutzrichtlinie. Anscheinend werden hier bedürftige Bürger mit einem Herrn Benko gleichgestellt.
Dessen Bilanzen wurden nicht ordentlich geprüft - der Konkurs geht zu Lasten auch der bedürftigen Steuerzahler:innen. Mehr als bedenklich diese Vorgangsweise.Holes Éva Csilla , 15.10.2024,
Letztes Jahr hätte ich auch Heizkostenzuschuss bekommen, aber der andere Mitbewohner wollte mein Teil von dem Geld nicht geben. Niemand hat mir geholfen, obwohl ich es mehrmals betont habe, dass ich es alleine nicht lösen kann.
Als europäische Frau hatte ich keine Chance gegen ein marokkanischer Mann.geschroepfter, 15.10.2024, Höchster Fernwärmepreis Österreichs
Als Bürger mit 1.600 netto muss ich in Graz den höchsten Fernwärmepreis Österreichs zahlen. Alternative Anbieter gibt es nicht.
Das Geld geht an die Energie Graz.
Die gibt es der Energie Steiermark weiter.
Die gibt ihren satten Gewinn ans Land weiter.
Das Land zahlt dann damit den Heizkostenzuschuss.
Gut so weiter so!
anonym, 14.10.2024,
Guten Tag,
erstens, es wirkt leicht altertümlich: Ich verstehe es richtig, dass die digitalen Kontoauszüge (mit allen privaten Ein- und Ausgängen) zu Hause ausgedruckt und dann ins Amt gebracht werden sollen?
Zweitens: Ich finde etwas unklar formuliert: „Einkommensnachweise nicht älter als 6 Monate“ - relevant wäre auch: für wieviele Monate rückwirkend? Nur für den vorherigen oder für mehrere?
Drittens: in Ihrem Rückmeldung zu einem unteren Kommentar vom 11.10. schreiben Sie, dass außerdem auch ein Versicherungsdatenauszug nötig ist. Dieser ist in dem Artikel selbst nicht bei den notwendigen Unterlagen gelistet, ist es nun notwendig diesen mitzubringen oder nicht?
Bitte um weitere Auskunft diesbezüglich, danke
Abteilung für Kommunikation, 15.10.2024,
Kund:innen, die im Besitz einer SozialCard sind, müssen ebenfalls einen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.Abteilung für Kommunikation, 14.10.2024,
Guten Tag,
hier die Rückmeldung der Servicestellen: Nur mit den Kontoauszügen der letzten 3 Monate und einem aktuellen Versicherungsdatenauszug kann die Einkommenssituation der antragstellenden Person festgestellt werden und die Fördervoraussetzungen überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung für Kommunikation