• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Jetzt Heizkostenzuschuss beantragen

11.10.2024

Bis zum 28. Februar 2025 kann der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beantragt werden. Damit können Haushalte, die unter hohen Heizkosten leiden, 340 Euro an Unterstützung bekommen.

Wer Wohnunterstützung bezieht, hat keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.

Der Antrag kann von allen Anspruchsberechtigten Grazerinnen und Grazern in den Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht nötig.

Wer hat Anspruch?

Den Heizkostenzuschuss können Ein-Personen-Haushalte mit Einkommen bis netto 1572 Euro beziehen, bei Haushaltsgemeinschaften sind es netto 2358 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, kommen 472 Euro hinzu. Dabei ist zu beachten, dass die angegebenen Werte ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens darstellen (inkl. Sonderzahlungen).

Heizkostenzuschuss: Stadt Graz setzt weiterhin auf persönliche Beratung

Die Antragstellung in den Servicestellen der Stadt Graz stellt sicher, dass die nötigen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Da es hier in der Vergangenheit zu zahlreichen Ablehnungen aufgrund unvollständiger Anträge gekommen ist, wird von einer Online-Antragstellung Abstand genommen. Anträge können daher in den Servicestellen - auch ohne Termin - abgegeben werden. Für eine schnellere Bearbeitung und kürzere Wartezeiten vor Ort wird jedoch empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.

Was müssen Sie zum Termin in die Servicestelle mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgendes mit:

  • amtlichen Lichtbildausweis
  • Ihre Kontodaten
  • die Einkommensnachweise aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen

Als Einkommensnachweise benötigen wir für alle hauptwohnsitzgemeldeten Personen:

  • Unselbstständige Erwerbstätige: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, sowie Einkommensnachweise nicht älter als 6 Monate (z. B. Monatslohnzettel, AMS-Bezug, Sozialbeihilfenbescheid, Pensionsnachweis)
  • Selbstständige: Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre
  • Kein Einkommen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, sowie Versicherungsdatenauszug bzw. Mitversicherung oder Ausbildungsbestätigung, sowie freiwillige Unterstützungsleistungen der Eltern

Mehr zum Thema

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Ihre Kommentare (3)

Diesen Beitrag kommentieren
  • anonym, 11.10.2024,

    Wieso werden hier nun Kontoauszüge benötigt? Meine Kontobewegungen gehen das Land Steiermark nichts an. Das Kriterium ist doch das Einkommen!
  • anonym, 11.10.2024,

    Wieso werden hier nun Kontoauszüge benötigt? Meine Kontobewegungen gehen das Land Steiermark nichts an. Das Kriterium ist doch das Einkommen!
  • anonym, 11.10.2024,

    Hier einen barrierearmen Onlineantrag komplett zu streichen, anstatt diesen als Alternative weiterhin bereitzustellen, ist echt traurig.