Bis zum 28. Februar 2025 kann der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beantragt werden. Damit können Haushalte, die unter hohen Heizkosten leiden, 340 Euro an Unterstützung bekommen.
Wer Wohnunterstützung bezieht, hat keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.
Der Antrag kann von allen Anspruchsberechtigten Grazerinnen und Grazern in den Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden. Aufgrund des aktuellen Andrangs wird eine Terminvereinbarung empfohlen: zur Terminvereinbarung.
Wer hat Anspruch?
Den Heizkostenzuschuss können Ein-Personen-Haushalte mit Einkommen bis netto 1572 Euro beziehen, bei Haushaltsgemeinschaften sind es netto 2358 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, kommen 472 Euro hinzu. Dabei ist zu beachten, dass die angegebenen Werte ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens darstellen (inkl. Sonderzahlungen).
Heizkostenzuschuss: Stadt Graz setzt weiterhin auf persönliche Beratung
Die Antragstellung in den Servicestellen der Stadt Graz stellt sicher, dass die nötigen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Da es hier in der Vergangenheit zu zahlreichen Ablehnungen aufgrund unvollständiger Anträge gekommen ist, wird von einer Online-Antragstellung Abstand genommen. Anträge können daher in den Servicestellen - auch ohne Termin - abgegeben werden. Für eine schnellere Bearbeitung und kürzere Wartezeiten vor Ort wird jedoch empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.
Welche Unterlagen verlangt das Land Steiermark zur Beantragung?
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgendes mit:
- amtlichen Lichtbildausweis
- Ihre Kontodaten
- die Einkommensnachweise aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen
Als Einkommensnachweise benötigen wir für alle hauptwohnsitzgemeldeten Personen:
- Unselbstständige Erwerbstätige: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, sowie Einkommensnachweise nicht älter als 6 Monate (z. B. Monatslohnzettel, AMS-Bezug, Sozialbeihilfenbescheid, Pensionsnachweis)
- Selbstständige: Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre
- Kein Einkommen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, sowie Versicherungsdatenauszug bzw. Mitversicherung oder Ausbildungsbestätigung, sowie freiwillige Unterstützungsleistungen der Eltern