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Jetzt Heizkostenzuschuss beantragen

11.10.2024

Bis zum 28. Februar 2025 kann der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beantragt werden. Damit können Haushalte, die unter hohen Heizkosten leiden, 340 Euro an Unterstützung bekommen.

Wer Wohnunterstützung bezieht, hat keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.

Der Antrag kann von allen Anspruchsberechtigten Grazerinnen und Grazern in den Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden. Aufgrund des aktuellen Andrangs wird eine Terminvereinbarung empfohlen: zur Terminvereinbarung.

Wer hat Anspruch?

Den Heizkostenzuschuss können Ein-Personen-Haushalte mit Einkommen bis netto 1572 Euro beziehen, bei Haushaltsgemeinschaften sind es netto 2358 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, kommen 472 Euro hinzu. Dabei ist zu beachten, dass die angegebenen Werte ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens darstellen (inkl. Sonderzahlungen).

Heizkostenzuschuss: Stadt Graz setzt weiterhin auf persönliche Beratung

Die Antragstellung in den Servicestellen der Stadt Graz stellt sicher, dass die nötigen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Da es hier in der Vergangenheit zu zahlreichen Ablehnungen aufgrund unvollständiger Anträge gekommen ist, wird von einer Online-Antragstellung Abstand genommen. Anträge können daher in den Servicestellen - auch ohne Termin - abgegeben werden. Für eine schnellere Bearbeitung und kürzere Wartezeiten vor Ort wird jedoch empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.

Welche Unterlagen verlangt das Land Steiermark zur Beantragung?

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgendes mit:

  • amtlichen Lichtbildausweis
  • Ihre Kontodaten
  • die Einkommensnachweise aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen

Als Einkommensnachweise benötigen wir für alle hauptwohnsitzgemeldeten Personen:

  • Unselbstständige Erwerbstätige: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, sowie Einkommensnachweise nicht älter als 6 Monate (z. B. Monatslohnzettel, AMS-Bezug, Sozialbeihilfenbescheid, Pensionsnachweis)
  • Selbstständige: Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre
  • Kein Einkommen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, sowie Versicherungsdatenauszug bzw. Mitversicherung oder Ausbildungsbestätigung, sowie freiwillige Unterstützungsleistungen der Eltern

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Ihre Kommentare (23)

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  • anonym, 17.11.2024,

    Respektlos
  • KNP, 14.11.2024,
    Falle wie immer durchs Raster

    Ich bin auch alleine und falle weil ich ja sichtlich "Zuviel" verdiene wieder durchs Raster! Auch ich muss irgendwie meine Heizkosten bezahlen oder soll ich jetzt frieren?!
    Danke für nichts!
  • anonym, 11.11.2024,
    persönlich #MA2412

    also den Termin MUSS ich online buchen ja? den Antrag kann ich NICHT online machen? Es sind gerade mal 1-3 Tage im MONAT verfügbar an einer Servicestelle um einen Termin zu buchen? Stand 1. November. Und die Beamten der Stadt / die übrigens nicht der Finanzbehörde angehören, wollen meine Kontoverläufe durchschauen? Wer zum **** hat sich das augedacht? Die Sterne stehen für Kuckuck btw.
  • anonym, 06.11.2024,

    Es ist nicht nachvollziehbar, warum für den herkömmlichen Heizkostenzuschuss (ohne Sozialcard) andere Überprüfungen in der Stadt Graz gelten als in anderen Gemeinden in der Steiermark, unter Anbetracht, dass das Geld vom Land zur Verfügung gestellt wird.
  • Stadt Graz - Abteilung für Kommunikation, 29.10.2024,
    Reaktion auf Feedback zum Heizkostenzuschuss

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zuerst ist es wichtig zu unterscheiden: Es gibt den Energiekostenzuschuss der Stadt Graz in der Höhe von 110 Euro, welcher sich an die Besitzer und Besitzerinnen einer Grazer Sozialcard richtet. Dieser wird automatisch auf Ihr Konto überwiesen, sollte Ihre Sozialcard unbefristet sein. Ist Ihre Sozialcard befristet, bekommen Sie einen Brief vom Sozialamt, welcher Sie über alle nötigen Schritte aufklärt um den Energiekostenzuschuss zu bekommen.

    Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark in der Höhe von 340 Euro muss derzeit persönlich in einer der Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden. Das Land Steiermark stellt die Gelder zur Verfügung und wickelt die Auszahlung ab. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Graz haben die Aufgabe zu überprüfen, ob Sie auch anspruchsberechtigt sind. Dadurch müssen wir, um die Kriterien des Landes Steiermark zu erfüllen, auch andere Einnahmequellen überprüfen.
  • Barbara Schmiedl, 24.10.2024,
    Überlastung und widersprüchliche Informationen

    Abgesehen von der Fragwürdigkeit des Kontostriptease, die hier schon viele kommentiert haben: Wie will man sicherstellen, dass die Antragsteller:innen alle Nachweise vorlegen, wenn hier auf der Website der Stadt andere Informationen stehen, als man beim Land bekommt? Da es sich immerhin um eine Förderung des Landes handelt, die von den Städten/Gemeinden nur administriert wird, habe ich gestern die Infohotline des Landes angerufen. In der Liste notwendiger Nachweise, die ich da bekommen habe, war keine Rede von Konto- und Versicherungsdatenauszügen, dafür wurden die Meldezettel aller Bewohner:innen verlangt - die wieder hier auf der Stadtwebsite fehlen. Dass in der Vergangenheit so viele Anträge abgelehnt wurden, liegt also eher an der mangelnden Kooperation der zuständigen Stellen als an der Unfähigkeit der Antragsteller:innen. Würden diese zusammenarbeiten und die Anforderungen vereinheitlichen, könnten endlich auch Grazer:innen den Zuschuss online beantragen und müssten nicht in die völlig überlasteten Servicestellen pilgern. Gestern Abend war in k e i n e r der Servicestellen auch nur ein Termin frei. Letztes Jahr konnte ich wegen dieser Überlastung keinen fristgerechten Antrag stellen, obwohl ich die Voraussetzungen erfüllt habe. Heuer verdiene ich mehr, bin nach meiner Berechnung knapp über der Einkommensgrenze und werde angesichts des Chaos darauf verzichten, meine Berechnung amtlich überprüfen zu lassen.
    Auch so kann der Staat Geld sparen! (Wenn auch die Schließung von Steuerlücken und Steuerschlupflöchern erheblich mehr brächte.)
  • anonym, 22.10.2024,
    Kontoauszüge

    Bitte beachten Sie: Es sind die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen hochzuladen. Mit Klick auf den Button "weitere hinzufügen" können Sie bis zu 50 Dokumente hochladen.
    An dieser Stelle sind alle Nachweise hochzuladen, die zum Haushaltseinkommen zählen. Zum Haushaltseinkommen zählen neben den Einkünften aus selbstständiger/unselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung beispielsweise auch Kinderbetreuungsgeld, Sozialhilfe, erhaltene Unterhaltszahlungen für Ehegatten*innen oder Kinder, Studienbeihilfen, Kindergartenbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz oder nach dem Stmk. BHG.
    Die vollständige Auflistung, was alles zum Einkommen zählt, finden Sie in den Richtlinien zum Heizkostenzuschuss 2024/2025

    Beim Onlineantrag, den jeder außer den Grazern machen kann (Frechheit), sieht dass ein bisserl anders aus.
    Da braucht man keinen Kontoauszug sondern nur Nachweise über Einkünfte....
  • anonym, 22.10.2024,

    Nach dem Vorlegen des Einkommensnachweises wird man von den Beamten vor Ort darauf verwiesen private Kontoeinblicke zu geben. Wie sehr will die Stadt ihre eigenen Bürger schikanieren?! Nach Datenschutzanspruch und Menschenwürde wird hier vergeblich gesucht. Schade wenn ein Zuschuss mit solchen Voraussetzungen gemacht wird damit die Stadt am Ende diesen zum Einsparen nutzt.
  • anonym, 22.10.2024,

    Nach dem Vorlegen des Einkommensnachweises wird man von den Beamten vor Ort darauf verwiesen private Kontoeinblicke zu geben. Wie sehr will die Stadt ihre eigenen Bürger schikanieren?! Nach Datenschutzanspruch und Menschenwürde wird hier vergeblich gesucht. Schade wenn ein Zuschuss mit solchen Voraussetzungen gemacht wird damit die Stadt am Ende diesen zum Einsparen nutzt.
  • anonym, 18.10.2024,
    Heizkostenzuschuss

    Persönlich vorbeikommen und Kontoauszüge vorlegen müssen? MENSCHENWÜRDE und DATENSCHUTZ bleiben auf der Strecke! Traurig, dass man vielleicht so bedürftig ist, dass man sich das gefallen lassen muss.
  • anonym, 18.10.2024,
    Anonym

    Lächerlich, diskriminierend und nicht im Sinne derer, die es brauchen. Informationen werden erst gegeben, wenn man vor Ort ist und die Beamten wollen vollen Einblick auf sämtliche privaten Finanzflüsse. Dann halt ohne. Danke Graz - kein Wunder, das es zu Grunde geht,
  • John, 17.10.2024,
    Questionable

    This is very questionable. As per EU data privacy it is prohibited to check bank statements of citizens. Also once again Graz is 200 years behind everything and online application is not possible
  • Marion Gärtner, 17.10.2024,
    Kontoauszüge

    die Kontoauszüge zu verlangen entspricht wohl kaum einer EU-Datenschutzrichtlinie. Anscheinend werden hier bedürftige Bürger mit einem Herrn Benko gleichgestellt.
    Dessen Bilanzen wurden nicht ordentlich geprüft - der Konkurs geht zu Lasten auch der bedürftigen Steuerzahler:innen. Mehr als bedenklich diese Vorgangsweise.
  • Anonym, 17.10.2024,
    Heizkostenzuschuss

    Letztes Jahr hat es nicht mal 1 Woche gedauert.
    Jetzt wartet man vergeblich...
  • Holes Éva Csilla , 15.10.2024,

    Letztes Jahr hätte ich auch Heizkostenzuschuss bekommen, aber der andere Mitbewohner wollte mein Teil von dem Geld nicht geben. Niemand hat mir geholfen, obwohl ich es mehrmals betont habe, dass ich es alleine nicht lösen kann.
    Als europäische Frau hatte ich keine Chance gegen ein marokkanischer Mann.
  • geschroepfter, 15.10.2024,
    Höchster Fernwärmepreis Österreichs

    Als Bürger mit 1.600 netto muss ich in Graz den höchsten Fernwärmepreis Österreichs zahlen. Alternative Anbieter gibt es nicht.

    Das Geld geht an die Energie Graz.

    Die gibt es der Energie Steiermark weiter.

    Die gibt ihren satten Gewinn ans Land weiter.

    Das Land zahlt dann damit den Heizkostenzuschuss.


    Gut so weiter so!
  • anonym, 14.10.2024,
    Heizkostenzuschuss

    Nur in Graz muss man persönlich vorbeikommen! Das ist doch eine Ungleichbehandlung und für mich demütigend. Werde wohl verzichten müssen...
  • anonym, 14.10.2024,

    Guten Tag,
    erstens, es wirkt leicht altertümlich: Ich verstehe es richtig, dass die digitalen Kontoauszüge (mit allen privaten Ein- und Ausgängen) zu Hause ausgedruckt und dann ins Amt gebracht werden sollen?

    Zweitens: Ich finde etwas unklar formuliert: „Einkommensnachweise nicht älter als 6 Monate“ - relevant wäre auch: für wieviele Monate rückwirkend? Nur für den vorherigen oder für mehrere?

    Drittens: in Ihrem Rückmeldung zu einem unteren Kommentar vom 11.10. schreiben Sie, dass außerdem auch ein Versicherungsdatenauszug nötig ist. Dieser ist in dem Artikel selbst nicht bei den notwendigen Unterlagen gelistet, ist es nun notwendig diesen mitzubringen oder nicht?

    Bitte um weitere Auskunft diesbezüglich, danke
  • Thomas Klarner, 14.10.2024,
    Sozialcard

    Bekommen Besitzer der Sozialcard automatisch den Heizkostenzuschuss oder muss man den extra beantragen?
  • Abteilung für Kommunikation15.10.2024,

    Kund:innen, die im Besitz einer SozialCard sind, müssen ebenfalls einen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.
  • anonym, 11.10.2024,

    Wieso werden hier nun Kontoauszüge benötigt? Meine Kontobewegungen gehen das Land Steiermark nichts an. Das Kriterium ist doch das Einkommen!
  • Abteilung für Kommunikation, 14.10.2024,

    Guten Tag,

    hier die Rückmeldung der Servicestellen: Nur mit den Kontoauszügen der letzten 3 Monate und einem aktuellen Versicherungsdatenauszug kann die Einkommenssituation der antragstellenden Person festgestellt werden und die Fördervoraussetzungen überprüft werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Abteilung für Kommunikation
  • anonym, 11.10.2024,

    Hier einen barrierearmen Onlineantrag komplett zu streichen, anstatt diesen als Alternative weiterhin bereitzustellen, ist echt traurig.