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Gemeinderatssitzung vom 17. Oktober 2024

17.10.2024

7 Tage zum Nachschauen 
Die Gemeinderatssitzung auch dieses Mal live im Internet: Der Livestream steht 7 Tage lang zum Nachschauen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Datenschutz 
Die Videoaufzeichnung darf ohne explizite Zustimmung der Stadt Graz aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiterverwendet werden. Bitte um Verständnis.

Fragestunde

  1. GRin Aygan-Romaner an Stadtrat Riegler: Inklusive Schule
  2. GR Pascuttini an Stadtrat Eber: Pläne Burgruine Gösting
  3. GRin Reininghaus an Vizebürgermeisterin Schwentner: Belastung durch Erhöhung Parktarife
  4. GR Wagner an Stadtrat Riegler: Förderung Kunst- und Kulturvereine
  5. GRin Gamsjäger-Katzensteiner an Stadtrat Riegler: Salzburger Brezen
  6. GRin Hopper an Vizebürgermeisterin Schwentner: Verkehrsstudie
  7. GRin Slama an Stadtrat Hohensinner: Jugendwohnzimmer
  8. GR Winter an Vizebürgermeisterin Schwentner: Lärmbelastung Kaiser-Josef-Platz/Lendplatz
  9. GR Huber an Vizebürgermeisterin Schwentner: Kriterienkatalog Fahrradstraße
  10. GR Kozina-Voit an Stadtrat Riegler: Zwischenstand Lebensmittelstrategie

    Ende der Fragestunde. Alle weiteren Fragen werden schriftlich beantwortet.

  11. GRin Schleicher an Bürgermeisterin Kahr: Grazer Küche
  12. GRin Kreiner an Vizebürgermeisterin Schwentner: Fahrradstraße Neufeldweg
  13. GRin Unger an Stadtrat Eber: Sozialbudget
  14. GR Topf an Vizebürgermeisterin Schwentner: Kosten Wasserspieltisch Maiffredygasse
  15. GRin Leban-Ibrakovic an Stadtrat Eber: Barrierefreiheit in städtischen Gebäuden
  16. GRin Pogner an Bürgermeisterin Kahr: Wohnbauförderung

Tagesordnung 17. Oktober

Alle Punkte der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung finden Sie hier.

TO 5: "GrazGrün"

Pro Jahr pflanzt die Stadt Graz gemeinsam mit der Holding Graz bis zu 1.000 Bäume. Vor allem neue Baumstandorte im Stadtgebiet tragen wesentlich zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung bei.

Bäume beschatten unter anderem versiegelte Oberflächen, verdunsten Wasser über ihre Blätter, wodurch sich die Umgebungsluft abkühlt, binden CO2 aus der Atmosphäre, filtern schädliche Partikel aus der Luft und tragen zur Verbesserung der Luftqualität bei. Zur Förderung der Biodiversität legt die Abteilung für Grünraum und Gewässer darüber hinaus seit einigen Jahren Blühwiesen an.

Um die wachsenden Kosten unter dem Aspekt der Förderung der Biodiversität, Klimawandelanpassung und des Klimaschutzes erfüllen zu können und dabei auch Grazerinnen und Grazern die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen, will man nun den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art „GrazGrün" gründen. Er wird vorrangig Patenschaften für Pflanzung sowie das Anlegen und die Pflege von Bäumen und Biodiversitätsflächen (z. B. Blühwiesen) organisieren. Das Stück wurde mit den Stimmen der Koalition beschlossen.

TO 13: Pflegende Angehörige

Eine Anstellung von pflegenden Angehörigen sichert sie sozialversicherungsrechtlich ab, außerdem ist ihr Lebensunterhalt gesichert. Für die jeweiligen pflegebedürftigen Personen bedeutet es, dass sie im eigenen Zuhause bleiben können. Mit Beschluss vom 19.10.2023 stimmte der Gemeinderat der Richtlinie über die Einführung des Pilotprojektes „Pflegende Angehörige" vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der budgetären Mittel zu. Mit Beschluss vom 15.02.2024 erfolgte die Aufwandsgenehmigung in Höhe von 650.000 Euro und eine Adaptierung der Richtlinie in Hinblick auf die Einkommensgrenze, die Aufnahme der Pflegestufen 6 und 7 und den Zeitpunkt der Absolvierung des Erste-Hilfe-Kurses. Im März 2024 wurden 15 pflegende Angehörige angestellt. Nun wurde um eine Fortführung des Pilotprojektes angesucht. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Anstellung belaufen sich auf rund 60.200 bzw. 4.000 Euro pro Klientin und Klient (Durchschnittswert der Monate April bis September). Die Kosten aus der Sozialhilfe für eine Heimkostenzuzahlung liegen monatlich bei je etwa 1.200 Euro für die Stadt Graz oder für Land und Stadt gemeinsam bei rund 3.000 Euro pro Klientin oder Klient. Eine Änderung der bisherigen Richtlinie soll dahingehend erfolgen, dass der Basiskurs/Schwerpunkt rechtliche und administrative Aspekte im Ausmaß von zwei Stunden von den pflegenden Angehörigen und deren Vertretungen erst innerhalb der ersten drei Monate ab Anstellung zu absolvieren ist und nicht schon vor Zuerkennung der Förderung. Die Richtlinie zur Fortführung des Pilotprojektes wurde vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der budgetären Mittel einstimmig beschlossen. Sie tritt mit 1.1.2025 in Kraft.

TO 16: Dachsanierung Tennenmälzerei

Die Stadt Graz kaufte die denkmalgeschützte Tennenmälzerei, um ein kulturelles Zentrum in Reininghaus zu schaffen. Im November 2023 wurden dafür Mittel in Höhe von 996.000 Euro für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen einer Zwischennutzung zur Verfügung gestellt. Nach der Durchführung eines Wettbewerbs, wird mit diesen Mitteln im untersten Geschoß ein Veranstaltungsort und im Geschoß darüber ein Stadtteilzentrum errichtet. Eine Dachsanierung war nicht vorgesehen, da sich Dachfläche und Dachstuhl trotz alter Ziegel in einem guten Zustand befand. Seit dem Ankauf wurden nur einzelne Ziegel erneuert. Der Sturm im September verursachte allerdings großflächige Schäden, eine punktuelle Schadensbehebung ist nun nicht mehr möglich. Die Bauführung musste unterbrochen und die Notsicherungen der Dachhaut und des bestehenden Baugerüsts durchgeführt werden. Laut Kostenschätzung der GBG belaufen sich die Kosten der Stadt voraussichtlich auf 550.000 Euro (2024/2025). Die Arbeiten an der Zwischennutzung können in eingeschränktem Umfang weiterlaufen. Die witterungsabhängigen Dacharbeiten werden nach Ausschreibung und Vergabe parallel dazu im Zeitraum November 2024 bis Jänner 2025 durchgeführt. Der Beginn der Zwischennutzung der Tennenmälzerei wird sich auf das Frühjahr verschieben. Die Abteilung für Immobilien bemüht sich um eine Förderung der Arbeiten durch das Bundesdenkmalamt.

Ein Abänderungsantrag der ÖVP wurde mit den Stimmen von KPÖ, Grünen und SPÖ abgelehnt.
Der Projektgenehmigung „Tennenmälzerei Dachsanierung" und der Budgetvorsorge für 2024 wurde gegen die Stimmen der ÖVP zugestimmt.

TO 22: Machbarkeitsstudie „Erweiterung Stadion Graz Liebenau“

Die Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur, laufende Anpassungen an die Auflagen der Bundesliga, die Planung von Skyboxen, die Aufstockung der Stationkapazität auf 23.000 Zuschauer, UEFA-Tauglichkeit, Branding für beide Fußballvereine und einiges mehr soll nun unter Federführung der Stadtbaudirektion bis Juni 2025 für das Stadion Liebenau geprüft und eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Für Projektschritte und Leistungen durch externe Konsulenten werden Budgetmittel von 270.000 Euro inkl. USt erforderlich. Davon fallen 150.000 Euro für 2024 und 120.000 Euro für das Jahr 2025 an.

Der Beschluss dazu fiel einstimmig aus. Ein Zusatzantrag der ÖVP wurde gegen die Stimmen des KFG angenommen.

TO 26: Felssturz Schloßberg

Kurz nach Ferienbeginn gab es einen Felssturz vom Schloßberg auf den Hortspielplatz in der Sackstraße 20. Der Bereich wurde gesperrt, ebenso ein Teil des benachbarten Hofs des Stadtmuseums in der Sackstraße 18. Der Auftrag an den Geologen, der jährlich die Felswände des Schloßbergs begutachtet, wurde daraufhin erweitert und auch ein Sanierungskonzept beauftragt.

Nun liegt ein Gutachten vor und geht von einer erheblichen Gefahrenlage im Bereich der Häuser Sackstraße 16, Land Steiermark, Neue Galerie, Sackstraße 18, Stadtmuseum und Sackstraße 20, Reinerhof aus. Demnach sind umfangreiche Maßnahmen in diesem Bereich notwendig.

Die Felsnase über dem Hortspielplatz etwa ist mit einer Spritzbetonschale von 10 cm Stärke und Felsnägeln zu sichern. In weiteren Bereiche sind Gittermatten notwendig, um sie flächendeckend abzusichern. Auch hinter der Neuen Galerie ist eine Vernetzung erforderlich.

Die GBG ermittelte die Kosten vor Ausschreibung mit 330.000 Euro brutto ohne Vorsteuerabzug. Da es nur wenige darauf spezialisierte Firmen gibt und die Arbeiten witterungsabhängig sind, kann der größte Teil der Arbeiten erst 2025 durchgeführt werden, der Hort verfügt bis zur Sanierung über keine Freispielflächen. Der Beschluss zur Felssicherung erfolgte schon vorab einstimmig.

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