Informationsveranstaltung
Die Eigentümerin des Grundstückes Nr. .1244, KG 63128 Wetzelsdorf hat die Absicht, auf diesem Grundstück neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan. Das Planungsgebiet spannt sich im Osten entlang der Straßganger Straße von der Liegenschaft der Antragstellerin, Straßganger Straße 213, bis zur Liegenschaft Straßganger Straße 231 auf und umfasst weitere Liegenschaften an der Dr.-Ignatz-Scarpatetti-Straße und an der Fasanstraße. Das Gebiet weist eine Fläche von 17.890 m² auf.
Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
- Wann: Am Montag, dem 18. November 2024 um 18:30 Uhr
- Wo: Steiermarkhof, Seminarraum Grimming, 1. Obergeschoß, Ekkehard-Hauer-Straße 33, 8052 Graz
Mit einem Bebauungsplan ...
... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu dem Grundstück sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Kerngebiet und Einkaufszentrenausschluss" mit einer Bebauungsdichte von 0,6 - 1,2 ausgewiesen. Zudem sind die Grundstücke 483/35, .532 sowie .1797, alle in der KG 63128 Wetzelsdorf, gemäß dem 4.0 Flächenwidmungsplan als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,3 - 0,6 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 05. Dezember 2024 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4705 und E-Mail-Adresse evamaria.traschler@stadt.graz.at der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DIin Eva Maria Traschler, zur Verfügung.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!