• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf LinkedIn teilen
  • Auf Facebook teilen

Tipps für eine besinnliche Adventzeit in der Nachbarschaft

29.11.2024

Sie möchten in der Adventzeit Wohnung und Balkon mit Lichterketten und Co. dekorieren und private Feiern mit Ihren Liebsten abhalten? Was zu beachten ist, damit die Nachbarschaft dadurch nicht gestört wird und was hinsichtlich des Brandschutzes in den eigenen vier Wänden zu tun ist, erfahren Sie in diesem Blogpost.

Wie viel Weihnachtsbeleuchtung ist am Balkon oder bei Fenstern von Mehrparteienhäusern erlaubt? Weniger ist jedenfalls mehr für eine entspannte Adventzeit in der Nachbarschaft.
Wie viel Weihnachtsbeleuchtung ist am Balkon oder bei Fenstern von Mehrparteienhäusern erlaubt? Weniger ist jedenfalls mehr für eine entspannte Adventzeit in der Nachbarschaft.© Petermair von Getty Images via Canva.com

Wie viel Weihnachtsbeleuchtung ist in Mehrparteienhäusern erlaubt?

Weihnachtsbeleuchtungen an Fenstern oder am Balkon sind grundsätzlich immer erlaubt, jedoch sollten diese im ortsüblichen Rahmen gehalten sein, um die Nachbarschaft nicht zu stören. Wichtig ist, dass die Beleuchtung sturmsicher befestigt und bei der Beleuchtungszeit die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr eingehalten wird.

In Mehrparteienhäusern darf die Außenfassade nur dann mitgeschmückt werden, wenn sie einen Teil des Balkons oder der Terrasse ausmacht. Wenn für die Anbringung der (Leucht-)Deko jedoch ein Loch in die Fassade gebohrt werden muss, bedarf dies vorab die Zustimmung des:der Vermieter:in bzw. der Miteigentümer:innen. Es ist auch nicht zulässig, das Stiegenhaus zu dekorieren, da es sich um eine Gemeinschaftsfläche aller Bewohner:innen des Wohnhauses handelt. Sie sollten auch hier vorab Ihre:n Vermieter:in sowie die Nachbar:innen fragen.

Weihnachtsdeko in der Mietwohnung

Mieter:innen haben bei der Gestaltung der Wohnung freie Hand. Sprühschnee und Folienbilder zu Dekorationszwecken können beispielsweise an den Fenstern angebracht werden, solange sie rückstandslos wieder entfernbar sind und keine Schäden am Mietobjekt verursachen. Das gilt auch für alle anderen Dekorationen.

Grillen am Balkon

Aufgrund der immer milderen Temperaturen an den Weihnachts- und Silvesterfeiertagen wird vielerorts gerne der Grill angeworfen. Was bei Einfamilienhäusern kein Problem darstellt, könnte bei Mietwohnungen im Mietvertrag anders geregelt sein. Häufig ist die Nutzung eines Gas- oder Holzkohlegrills laut Vertrag oder Hausordnung verboten und nur ein Elektrogrill erlaubt.

Beim Grillen auf Loggien und Balkonen muss jedenfalls immer das Steiermärkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz 2011 §3 beachtet werden. In diesem Blogpost können die Details dazu im ersten Absatz nachgelesen werden.

Private Weihnachts- und Silvesterfeiern

Auch an den Feiertagen sind die in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegten Ruhezeiten vonseiten des:der Vermieter:in einzuhalten. Das ist in der Regel die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr - währenddessen sollten Geräusche nicht über die Zimmerlautstärke gehen. Wann Geräusche als Lärm gelten, erfahren Sie unter anderem in diesem Blogpost. Es empfiehlt sich immer, vor größeren Feiern die Nachbar:innen zu informieren.

Brandschutz im Advent und zu Silvester – das ist zu beachten:

Allgemein sollten Sie immer einen oder mehrere funktionierende Rauchmelder in der Wohnung haben. Bei Neu- und Umbauten sind in Österreich Rauchmelder sogar verpflichtend zu installieren. Ist die Wohnung vermietet, ist für die Instandhaltung der:die Mieter:in verantwortlich. Das bedeutet, dass diese:r dafür zu sorgen hat, dass der Rauchmelder jederzeit funktionstüchtig ist. Wer den Rauchmelder nicht wartet oder gar entfernt, riskiert, dass im Schadensfall die Versicherung nicht zahlt oder der:die Vermieter:in sich an ihm:ihr regressiert. Außerdem sollten Sie wissen, wo sich der nächste Feuerlöscher im Wohnhaus befindet, um im Brandfall schnell reagieren zu können. Falls Sie einen eigenen Feuerlöscher in der Wohnung haben, sollten Sie sicherstellen, dass er alle 2 Jahre überprüft wird.

Achtung: Wenn es zu einem Brand kommt, rufen Sie als erstes die Feuerwehr 122 und retten Sie Kinder, alte Menschen und Tiere ins Freie - erst dann können Sie selbst versuchen, das Feuer zu löschen. Ist die Rauchbildung jedoch bereits stark vorangeschritten, sollten Sie lieber auf die Feuerwehr warten. Außerdem sollten Sie die übrigen Bewohner:innen im Wohnhaus informieren und auch hier bei der Rettung von gebrechlichen Personen oder Tieren helfen.

Während der Wintermonate werden vermehrt Kerzen angezündet - diese sollten nie aus den Augen gelassen werden, denn schon ein kleiner Luftstoß kann einen Brand auslösen. Im Advent sollten aber noch zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:

Adventkranz und Christbaum

  • Den Adventkranz auf eine nicht brennbare Unterlage (entweder aus Keramik oder Metall) stellen
  • Bei trockenen Zweigen die Kerzen lieber nicht mehr anzünden, besser: die Kerzen vom Kranz entfernen und in ein größeres Glas zum Anzünden stellen
  • Für das Aufstellen des Christbaums einen sicheren Ständer verwenden
  • Die Kerzen am Christbaum von oben nach unten entzünden und von unten nach oben ausblasen; Kerzen, die schon weit heruntergebrannt sind, nicht noch einmal anzünden
  • Weder Kranz noch Baum in der Nähe von brennbaren Materialen platzieren (Vorhänge etc.)

Silvester

  • Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder in den Taschen von Kleidung aufbewahren
  • Feuerwerkskörper nur im Freien und mit großem Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden entzünden; hierzu sind generell die Bestimmung zu Feuerwerken der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu prüfen. Im Grazer Stadtgebiet sind z. B. pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie F2 verboten. Hier dürfen nur Feuerwerke der Kategorie F1 verwendet werden, und zwar von Personen ab dem 12. Lebensjahr. Zur Kategorie F1 gehören: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind, wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Bengalzündhölzer.
  • Fenster und Türen geschlossen halten, damit keine Feuerwerkskörper in die Wohnung fliegen

Nach der Bescherung: Müll richtig trennen

So entsorgen Sie den Abfall nach den Feierlichkeiten richtig:

  • Beschichtetes Geschenkpapier und Kassenbons in den Restmüll, nicht zum Altpapier

  • Kaputte Christbaumkugeln in den Restmüll

  • Kaputte Lichterketten müssen in den Problemstoffzonen entsorgt werden

  • Speiseöl gesondert entsorgen - nicht in den Abfluss gießen

  • Adventkranz und Christbaum müssen frei von Deko (Lametta, Engelshaar etc.) entsorgt werden - den Ring im Adventkranz vorher entfernen und im nächsten Jahr am besten wiederverwenden

  • Christbäume und Zweige des Adventkranzes bei den Sammelstellen ablegen oder klein geschnitten in der Bio-Tonne entsorgen.

  • Kartonverpackungen falten, damit die Altpapier-Tonne nicht zu schnell voll wird

Hinweis: Kartons oder Abfälle, die neben den Abfallbehältern abgestellt werden, werden von der Müllabfuhr nicht mitgenommen und müssen gesondert entsorgt werden. Die Mehrkosten sind dann von dem:der Verursacher:in zu tragen. Lässt sich diese:r nicht mehr feststellen, hat dies erhöhte Betriebskosten für alle Bewohner:innen der Wohnanlage zur Folge.

Plötzlich Schnee und Glatteis – wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Für den Fall, dass es heuer doch einmal weiße Weihnachten gibt, sollten Sie Ihren Mietvertrag hinsichtlich winterdienstlicher Pflichten prüfen. Auch wenn rund um private Liegenschaften laut Paragraf 93 der StVO die Grundeigentümer:innen verpflichtet sind, Gehsteige, Gehwege und einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen von Schnee zu säubern und bei Eis Streumittel aufzubringen, können diese ihre Pflichten an Dritte - z. B. an Mieter:innen - abgeben. Details zum Winterdienst erfahren Sie in diesem Blogpost.

Weitere Tipps für ein nachhaltiges Fest

  • Um Müll zu vermeiden, auf Geschenkverpackungen verzichten. Wenn schon eingepackt wird, dann wiederverwendbare Materialien (Stoffbeuteln, Tücher etc.) oder beispielsweise Zeitungspapier verwenden, das früher oder später sowieso in den Müll wandert.
  • Eine gute Alternative zu echten Kerzen sind LED-Beleuchtungen. Hier beim Kauf auf das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) achten.
  • Jede zusätzliche Beleuchtung erhöht auch die Stromkosten. Es empfiehlt sich daher, eine Zeitschaltuhr zu verwenden, damit die Beleuchtungszeit im Rahmen bleibt.
  • Christbaum aus heimischem Anbau kaufen und Lametta und Sprühschnee aus Umweltgründen vermeiden.
  • Sternwerfer (Wunderkerzen) nicht in Innenräumen verwenden, da beim Abbrennen gesundheitsschädliche Stoffe freigegeben werden.

Individuelle Beratung benötigt?

Wenn Sie Fragen rund ums Thema Wohnen haben, wenden Sie sich an das Team der Wohnungsinformationsstelle (WOIST) der Stadt Graz, die Expert:innen helfen Ihnen gerne weiter. Das Angebot der WOIST kann von allen Grazer:innen kostenlos in Anspruch genommen werden.

Mehr zum Thema

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).