Rückwirkende Regelung für 2024 beschlossen
Für Beschäftigte der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz wurde der Pflegebonus im Grundgehalt eingerechnet. Nicht berücksichtigt waren bis dato die Kolleg:innen der Pflege, die nicht im neuen Schema g1 eingestuft waren.
Mit heutigem Beschluss des Stadtsenats der Stadt Graz wird der Pflegebonus in der Nebengebührenordnung der Stadt Graz verankert. Diese Zulage beträgt im Jahr 2024 € 165 brutto pro Monat und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Die Regelung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2024 gültig und umfasst sowohl Vertragsbedienstete als auch Beamte, die in der Pflege tätig sind.
Bedienstete, die 2024 in diese Gruppe wechseln oder aus dem Dienst ausscheiden, erhalten die Zulage bis zu diesem Zeitpunkt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulage anteilig gemäß ihrem Beschäftigungsausmaß.
Von der Maßnahme profitieren etwa 261 Mitarbeiter:innen, die Kosten belaufen sich auf rund € 380.000. Diese werden vollständig durch das Land Steiermark erstattet, basierend auf den Förderungsrichtlinien des Entgelterhöhungszweckzuschussgesetzes (EEZG).
Stadtrat Robert Krotzer (KPÖ) freut sich, "dass die Geriatrischen Gesundheitszentren die Chance nutzen und die vom Bund bereitgestellten Mittel nun wirklich an alle Kolleg:innen der Pflege weitergeben. Einen großen Dank für die Umsetzung an das Personalamt und die Personalvertretung sowie den Kolleg:innen der GGZ, die eine Umsetzung erst ermöglichten."