• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf LinkedIn teilen
  • Auf Facebook teilen

Pflegedrehscheibe: Info zum Pflege- und Betreuungsgesetz

16.12.2024

Neuigkeiten für 2025

Die Pflegedrehscheibe des Sozialamtes ist die zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen. Wir bieten rasche, individuelle und unbürokrati-sche Information und Hilfe zu allen Fragen rund um Pflege und Betreuung an.

In den letzten Monaten stand insbesondere die Vorbereitung für das ab 01. Jänner 2025 geltende neue Steiermärkische Pflege- und Betreuungsgesetz im Zentrum der Arbeit. Ab nächstem Jahr wird das Leistungsspektrum insbesondere um die Pflegefachliche Stellungnahme erweitert:

Personen, die einen Pflegeheimplatz benötigen und nicht mindestens die Pflegestufe 4 ha-ben, müssen ab Jänner 2025 eine verpflichtende Beratung bei den zuständigen Pflegedreh-scheiben in Anspruch nehmen. Ziel ist es, vorab alle Möglichkeiten zu prüfen, ob eine Pflege zu Hause umsetzbar ist. Wohnen Angehörige nicht vor Ort oder sollte kein verlässliches sozi-ales Netzwerk vorhanden sein, können gemeinsam mit den Pflegeexpert:innen der Pflege-drehscheibe Lösungen gefunden werden. Jedenfalls ist in Zukunft ein Antrag auf Kostenüber-nahme beim Sozialamt erst nach dem Vorliegen dieser Pflegefachlichen Stellungnahme möglich.


Die Mitarbeiter:innen der Pflegedrehscheibe freuen sich auf Ihre Anfragen und wünschen frohe Weihnachten und ein glückliches, gesundes neues Jahr.

Tags/Kategorien

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle

Zuständige Dienststelle